Quellensteuer Anlegen in den USA kann teuer werden

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Welche Produkte betroffen sind

Die Mitglieder des Deutschen Derivate Verbands geben mit einer Liste Hinweise auf potenziell betroffene Derivate (siehe Grafik unten). In diesen Derivatetypen stecken knapp fünf Milliarden Euro. Wie viele Derivate davon US-Bezug haben und unter die Steuervorschrift fallen, können die Anbieter noch nicht abschätzen. Betroffen sind:

  • Finanzinstrumente, die mit dem Kursverlauf von US-Aktien verknüpft sind, selbst wenn Anleger nur dividendenähnliche Zahlungen erhalten. Bis Ende 2017 greift die Regel nur bei Derivaten, die den Kursverlauf einer Aktie 1:1 abbilden. Im Fachjargon heißt das: Delta Eins. Das Delta zeigt an, wie eng der Kurs eines Derivats der Wertveränderung des Basiswerts folgt, etwa einer Aktie.
  • Von 2018 an auch Derivate, die den Kursverlauf leicht abgeschwächt oder verstärkt abbilden. Für Derivate bei denen die Kennzahl Delta wenigstens 0,8 beträgt, fällt dann ebenfalls Quellensteuer an.
Handel eingeschränkt: Welche Derivate auf US-Aktien von der neuen Steuer betroffen sein dürften. (zum Vergrößern bitte anklicken)
  • In Ausnahmefällen sogar Derivate, deren Entwicklung sich an einem Index oder einem Korb von Aktien orientiert. Allerdings nur, wenn der abgebildete Korb weniger als 25 Titel mit einer insgesamt hohen Dividendenrendite umfasst (mehr als das 1,5-Fache des S&P 500).

Anleger müssen doppelt zahlen

Anleger wurden erst kurz vor Jahresende informiert. Die Onvista Bank wies sie an Heiligabend auf die Umstellung hin, Wikifolio am 28. Dezember. Andere legten Kunden erst zu Silvester eine Info ins digitale Postfach. „Ich fühle mich von meinen Brokern im Stich gelassen“, sagt ein Vieltrader mit mehreren Depots. „Hätte ich früher Bescheid gewusst, hätte ich mir Ende 2016 noch Papiere gekauft, die unter den Bestandsschutz fallen.“

Um das Problem zu lösen, könnten die Emittenten von Derivaten künftig selbst die maximale US-Steuerquote von 30 Prozent abführen. Anleger müssten damit selbst keine Quellensteuer mehr zahlen, könnten aber auch – anders als sonst – nichts mit der Abgeltungsteuer verrechnen. Die Quellensteuer auf dividendenähnliche Erträge sei im Doppelbesteuerungsabkommen nicht erfasst, teilt das Bundesfinanzministerium mit: „Folglich dürfen die dividendenähnlichen Zahlungen von den USA nicht besteuert werden. Erheben die USA trotzdem Quellensteuer, ergibt sich für Deutschland keine Anrechnungsverpflichtung.“

Die USA sehen das anders. Deutschland hat deshalb gemeinsam mit Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien das US-Finanzministerium kontaktiert, um eine Lösung zu finden. Ausgang: ungewiss.

von Alexander Busch, Lea Deuber, Philipp Mattheis

Daher gilt die Emittentenlösung derzeit als wahrscheinlichster Ausweg. Sie könnte in den nächsten Wochen oder zumindest bis Ende März umgesetzt werden. Die Derivateemittenten würden 30 Prozent US-Quellensteuer zahlen, dann aber auf die Anleger überwälzen. Die blieben darauf sitzen und müssten zusätzlich die Abgeltungsteuer zahlen.

Sie könnten dann zwar wieder Derivate auf US-Aktien kaufen. Auf dividendenähnliche Erträge müssten sie in Summe, also in den USA und hierzulande, aber knapp 57 Prozent Steuern zahlen.

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