Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) will die Regeln seiner Einlagensicherung ändern. Künftig sollen nur noch Bankeinlagen von Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen und karitativen Einrichtungen dem freiwilligen Einlagenschutz der privaten Banken unterliegen. Professionelle Anleger wie Versicherer und Investmentgesellschaften müssen künftig draußen bleiben, ebenso Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Die Obergrenze der geschützten Einlagen soll außerdem sukzessive sinken. Diese Änderung betrifft vor allem sehr wohlhabende Kunden: Ab dem Jahr 2023 sind Einlagen privater Sparer bis zu einer Höhe von fünf Millionen Euro sicher, auch bei einer Insolvenz der jeweiligen Bank. Bis 2025 sinkt diese Grenze auf drei Millionen Euro, ab 2030 soll sie bei einer Million Euro liegen. Für Unternehmen fällt der Einlagenschutz im selben Zeitraum auf zehn Millionen Euro.
Mit seiner Reform reagiert der BdB auf den Skandal um die Greensill Bank. Als das Institut im Frühjahr 2021 pleiteging, musste der Bankenverband rund drei Milliarden Euro Entschädigung an dessen Kunden zahlen. Die Bank war Mitglied im BdB, deshalb griff die Einlagensicherung des Verbands.
Rauswurf aus der Einlagensicherung
Zu den Anlegern, die für die Greensill-Pleite entschädigt wurden, gehörten nicht nur Privatpersonen, sondern auch öffentlich-rechtliche Rundfunksender wie der SWR und der NDR. Gelockt von hohen Zinsversprechen hatten sie zweistellige Millionensummen bei dem Skandalinstitut investiert. Bei künftigen ähnlichen Vorfällen wären die Sender außen vor und würden keine Entschädigung aus dem Einlagensicherungsfonds der Privatbanken bekommen.
„Wir fokussieren die Einlagensicherung auf ihre Kernaufgabe: Wir schützen diejenigen, die diesen Schutz wirklich benötigen“, sagt BdB-Präsident und Deutsche-Bank-Vorstandschef Christian Sewing. Mit der Reform ziehe der Verband die Konsequenz aus den Schadensfällen der jüngeren Vergangenheit. „Der Fall Greensill markiert hier eine Zäsur.“
Vom Absenken der Obergrenze sind die meisten Privatanleger nicht betroffen. Laut BdB wird sich für 98 Prozent der privaten Sparer nichts ändern. Letztlich spiegelten die bisherigen Obergrenzen ohnehin eine Scheinsicherheit vor. Sicht-, Termin- und Spareinlagen von Privatpersonen sind bislang bei Mitgliedern des BdB-Einlagensicherungsfonds bis zu einer Höhe von 15 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank abgesichert. Weil eine Bank mindestens fünf Millionen Euro Eigenkapital vorhalten muss, sind pro Kunde und Geldinstitut mindestens 750.000 Euro geschützt. 100.000 Euro davon werden von der deutschen gesetzlichen Einlagensicherung abgedeckt.
Aufbruch in die Realität
Weil die meisten Banken mehr Eigenkapital vorhalten als das vorgeschriebene Minimum, liegt die Obergrenze für die Einlagensicherung in vielen Fällen deutlich höher als 750.000 Euro. Bei der Commerzbank beispielsweise sind pro Person bis zu 3,4 Milliarden Euro im Pleitefall geschützt – jedenfalls theoretisch.
Sollte eine Bank mit vielen schwerreichen Privatkunden pleitegehen, würde der Einlagenschutz der Privatbanken wohl an seine Grenzen kommen, räumt ein BdB-Sprecher ein. Die neue Obergrenze sei weitaus realistischer.
Der Einlagensicherungsfonds des BdB ist nur eine von mehreren Sicherungseinrichtungen in Deutschland. Viele Kreditinstitute stocken die gesetzliche Einlagensicherung in Höhe von 100.000 Euro freiwillig mit eigenen Mechanismen auf. So hat etwa die Sparkassen-Finanzgruppe ein eigenes Sicherungssystem, ebenso die Volks- und Raiffeisenbanken.
Mehr zum Thema: Das Finanzministerium prüft nach der Pleite der Greensill Bank, ob Zinsplattformen wie Weltsparen oder Zinspilot stärker reguliert werden müssen. Bisher weiß die Regierung aber nicht mal, wie viele Portale es gibt.