Solarfonds Sonnenstrom-Anleger erst subventioniert, dann abkassiert

Spanien hat die Vergütung für Sonnenstrom rückwirkend drastisch gekürzt. Nun bangen Anleger, dass dies auch hier passieren könnte. Wann der Staat alte Vereinbarungen brechen darf und was das für Anleger bedeutet.

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Eine Solarkraftwerk im spanischen Navarra

Wer sich zu sehr auf Zusagen des Gesetzgebers verlässt, ist bisweilen falsch beraten. Diese bittere Erfahrung machen derzeit Zehntausende Privatanleger, die ihr Geld in spanische Solaranlagen investiert haben, darunter Tausende Deutsche. Sie hofften auf eine stattliche Rendite von bis zu acht Prozent pro Jahr auf ihre Einlage. Doch es kam anders.

Weil die Kosten aus dem Ruder liefen, hat die Madrider Regierung das Fördersystem seit 2011 in mehreren Schritten zurückgefahren. Und sie schreckte dabei auch nicht davor zurück, die Konditionen rückwirkend massiv zu verschlechtern. Die Folge sind dramatische Umsatzeinbrüche.

Den Betreibern von Solarkraftwerken, die 2008 ans Netz gingen, hatte der Staat zum Beispiel eine fixe Vergütung von 32 Cent je Kilowattstunde (kWh) über 25 Jahre zugesagt. Inzwischen gilt ein kompliziertes System aus anlagen- und betriebsabhängigen Vergütungen. Sie haben eines gemeinsam: In allen Varianten fallen sie deutlich niedriger aus.

Die Meeresspiegel werden um mehrere Meter steigen, das ist sicher. Billionen Dollar von Vermögen drohen in den nächsten Jahrzehnten zu versinken. Wo ist es besonders kritisch und was können wir retten?

„Die Einnahmen sind um bis zu 35 Prozent gesunken“, klagt Hermann Klughardt, Geschäftsführer von Voigt & Collegen, einem der führenden Fondsmanager. Rund 4200 Anleger, die über zwei Fonds des Emissionshauses in den Solarpark Badajoz im Südwesten Spaniens investiert haben, erhalten seit zwei Jahren keinen Cent Rendite – obwohl die Stromproduktion voll im Soll liegt.

Aufgeschreckt vom Debakel auf der Iberischen Halbinsel, fragen besorgte Investoren: Kann das auch in Deutschland passieren? Jetzt, wo die CDU sogar erwägt, den völligen Stopp der Ökostromförderung ins Wahlprogramm aufzunehmen. Und wäre es rechtlich zulässig, nachträglich die Vergütungen zu kürzen?

Dass die Bundesregierung vor rückwirkenden Änderungen nicht zurückschreckt, hat sie jedenfalls gerade erst beim neuen Investmentsteuerrecht bewiesen. Es sieht vor, dass Anleger von Aktienfonds Kursgewinne, die von 2018 an entstehen, ab einer bestimmten Höhe versteuern müssen. Und zwar auch dann, wenn sie die Anteile schon vor der Einführung der Abgeltungsteuer 2009 gekauft haben. Dabei hatte die Regierung damals versprochen, dass solche Anteile unter „Bestandsschutz“ stünden und auch in Zukunft mit steuerfreiem Gewinn verkauft werden könnten.

Wut über steigende Strompreise

Warum sollte sie es sich nicht auch bei der Solarförderung anders überlegen, wenn der politische Druck wegen der galoppierenden Strompreise nur groß genug wird? Entsprechende Gedankenspiele kursieren in Berlin seit Jahren. So kam eine Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages mit dem Titel „Rückwirkende Änderung der EEG-Vergütung“ (WD 5–3000–41/11) schon 2011 zu dem Schluss, dass dies „in gewissen Grenzen verfassungsrechtlich zulässig“ sei. Und gerade eine rückwirkende Kürzung der Einspeisevergütung für Fotovoltaikanlagen ließe sich gegenüber den Wählern gut verkaufen.

Eiferte die Bundesregierung Spanien nach, träfe das Hunderttausende Anleger, die über verschiedene Vehikel – Fonds, Genossenschaften oder Genussrechte – in Solarparks zwischen Garmisch und Flensburg investiert haben. Auch mehr als 1,5 Millionen Hausbesitzer würden auf einmal weniger Geld für die Watt und Volt erhalten, die ihre solaren Dachkraftwerke produzieren und die laut Bundeswirtschaftsministerium zu 70 Prozent in die Stromnetze fließen.

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