Solarsubventionen Geprellte Ökoanleger verklagen Spanien

Anleger wehren sich gegen rückwirkende Solarsubventionskürzungen in Spanien – mithilfe der umstrittenen Schiedsverfahren.

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Solarpark Andasol 3 im spanischen Granada verliert bis zu 40% der Einnahmen wegen gekürzter Forderungen. Quelle: Presse

Hermann Klughardt tritt gegen einen mächtigen Gegner an. Im Namen von 4300 Privatanlegern lässt der Geschäftsführer des Fondsanbieters Voigt & Collegen in Düsseldorf derzeit eine Schadensersatzklage gegen den spanischen Staat vorbereiten. „Wir haben bereits einen Prozesskostenfinanzierer engagiert“, sagt er. Derzeit berechne ein Gutachter die Schadenshöhe.

Der Solarpark Badajoz in der Nähe von Córdoba, in den die Voigt-Anleger investiert haben, produziert zwar auf Hochtouren Solarstrom – liefert aber trotzdem „30 bis 40 Prozent weniger Einnahmen als geplant“, sagt Klughardt. Die Anleger, von denen jeder mindestens 10.000 Euro investiert hat, kassieren deshalb statt erhoffter sieben Prozent Gewinn pro Jahr derzeit keinen Cent.

Der Grund: Die verschuldete spanische Regierung hat die Einspeisevergütungen für Solarstrom seit Ende 2010 schrittweise drastisch gekürzt, weil die ursprünglichen Zusagen zu einem jährlichen Defizit von vier Milliarden Euro geführt hätten. „Spanien hat ausländische Investoren ins Land gelockt und Zusagen dann kurzerhand einkassiert“, sagt Klughardt. Es sei „absolut nicht hinnehmbar“, dass spanische Politiker sich über ihre eigenen Gesetze hinwegsetzten.

Die Mär vom gierigen Investor

Dutzende Investoren sehen das ähnlich, derzeit rollt eine Klagewelle gegen Spanien. Neben Fondsanbietern wie Voigt & Collegen und MPC Capital in Hamburg fordern auch Energiekonzerne wie Steag und RWE Innogy Schadensersatz. Aber wie stehen ihre Chancen? Und wie verklagt man einen Staat?

Genau: per Schiedsverfahren. Das ist jenes Instrument, das derzeit im Rahmen von TTIP für heftigen Streit sorgt. Denn das transatlantische Freihandelsabkommen soll es US-Investoren ermöglichen, gegen politische Entscheidungen in der EU zu klagen – und umgekehrt. Und zwar nicht etwa vor staatlichen Gerichten, sondern vor einem privaten Schiedsgremium. Globalisierungskritiker brandmarken Schiedsverfahren deshalb als undemokratisch und eines Rechtsstaates unwürdig – und verweisen beispielsweise auf Vattenfall. Der Energiekonzern hat Deutschland vor einem Schiedsgericht verklagt, weil er seine Atommeiler stilllegen muss.

Strahlende Zukunft

Investoren als Staatsfeinde? So einfach ist es nicht immer, wie der Fall Spanien zeigt. „Wenn Staaten Zusagen nicht einhalten, müssen Investoren die Möglichkeit haben, dagegen vorzugehen“, sagt Klughardt. Unter den klagenden Solaranlegern sind zahlreiche Privatanleger, die gezielt nach einer sinnvollen Geldanlage gesucht haben – und nicht ins Bild des gierigen Investors passen, der einem Staat auf Kosten seiner Bürger Geld abpressen will.

Die Gemengelage führt deshalb zu interessanten Perspektivwechseln. „Als ich vor Anlegern unsere Pläne erläutert habe, kam hinterher einer zu mir und sagte: Letzte Woche habe ich noch gegen TTIP demonstriert“, sagt der Manager einer Fondsgesellschaft.

Der Anleger dürfte trotzdem froh sein, dass sein Ansinnen vor einem Schiedsgericht verhandelt wird. „Normale Gerichte, deren Richter vom Staat bezahlt werden, sind in solchen Fällen weniger neutral“, sagt Jan Schäfer, Experte für Schiedsverfahren der Kanzlei King & Spalding in Frankfurt.

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