Streit ums Testament Wie geprellte Erben an ihr Geld kommen

Immer wieder müssen Erben Konten und verborgene Investments von Verstorbenen aufspüren. Eine Anleitung in vier Schritten.

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Erben bekommen Schonfrist
Erbschaftssteuer kann vorläufig ausgesetzt werdenViele Erben in Deutschland können sich nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs vorläufig von der Erbschaftssteuer befreien lassen. Bis zu einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das geltende Erbschaftssteuergesetz müssten die Erbschaftssteuerbescheide auf Antrag des Steuerzahlers ausgesetzt werden, teilte das oberste deutsche Steuergericht mit (Az.: II B 46/13). Voraussetzung dafür ist aber ein berechtigtes Interesse des Steuerpflichtigen. Dies liegt nach Auffassung der Richter auch dann vor, wenn der Erbe die fällige Steuer nicht aus seinen flüssigen Mitteln zahlen kann, sondern zum Beispiel ein geerbtes Haus verkaufen müsste, um seiner Steuerpflicht nachzukommen. Allerdings müssen die Erben nach Angaben eines Sprechers des Bundesfinanzhofs in diesem Fall sechs Prozent Zinsen pro Jahr für die fällige Erbschaftssteuer zahlen. In den meisten Fällen dürfte die Aussetzung der Steuer daher für die Steuerpflichtigen nicht attraktiv sein, erläuterte er. Quelle: dpa
Keine Hotelsteuer fürs FrühstückHoteliers müssen trotz des umstrittenen Steuerprivilegs für Übernachtungen für das Frühstück den vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent berechnen. Der Bundesfinanzhof (BFH) wies damit eine Klage einer Unternehmerin zurück, die in ihrem Hotel auch für das Frühstück den seit 2010 geltenden, niedrigeren Steuersatz von sieben Prozent angesetzt hatte (Az.: XI R 3/11). Wie das höchste deutsche Finanzgericht am 4. Dezember in München mitteilte, gelte der vor drei Jahren von der CDU/FDP-Koalition eingeführte ermäßigte Mehrwertsteuersatz nur für Leistungen, „die unmittelbar der Beherbergung“ dienten. Quelle: dpa
Ehepartner müssen Steuer für geschenkte Ferienwohnung zahlenSchenken sich Ehepartner ein Haus oder eine Wohnung, ist diese Zuwendung nur dann von der Schenkungssteuer befreit, wenn die Familie auch in der Immobilie wohnt. Für Zweit- oder Ferienwohnungen werden dagegen Schenkungssteuern fällig, wie der Bundesfinanzhof in einem am 6. November veröffentlichten Urteil (Az.: II R 35/11) entschied. Die Steuerbefreiung für Familienwohnheime müsse einschränkend ausgelegt werden, weil der Gesetzgeber den „gemeinsamen familiären Lebensraum“ von Eheleuten schützen wollte. Für eine Steuerbefreiung, die Schenkungen auch von Zweit- und Ferienwohnungen erfasst, fehle es insoweit an einer Rechtfertigung, heißt es in der Urteilsbegründung. Quelle: dpa
Puff ist kein HotelWer „Erotik“-Zimmer in einem Bordell an Prostituierte vermietet, muss dafür den vollen Steuersatz zahlen. Ein Puff sei kein Hotel, für das ein ermäßigter Steuersatz gelte, entschied der Bundesfinanzhof (BGH) in einem am 23. Oktober in München veröffentlichten Urteil (Az.: V R 18/129). Das Gericht verwies darauf, dass Bordelle im Gegensatz zu Hotels keine Zimmer zur „Beherbergung“ vermieteten, sondern Prostituierte in den Räumen ihren „gewerblichen Tätigkeiten“ nachgingen. Im Streitfall hatte ein Bordellbetreiber sogenannte Erotikzimmer an Prostituierte zum Tagespreis von bis zu 170 Euro vermietet und bei der Umsatzsteuer den ermäßigten Steuersatz für Hotels angewandt. Quelle: dpa
Kein Geld vom Finanzamt für HobbyautorenEin Hobbyautor kann seine Verluste bei Buchveröffentlichungen zunächst nicht von der Steuer absetzen. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Der Kläger, ein Logopäde, wollte über die Einkommensteuererklärung vom Finanzamt Geld zurückbekommen, das er in den Aufbau einer Existenz als Buchautor gesteckt hatte. Insgesamt ging es um rund 11.000 Euro. Als die Behörde ablehnte, klagte er. Allein die Hoffnung, für den Literaturmarkt entdeckt zu werden, reicht nach Ansicht der Richter nicht für eine steuerliche Anrechnung. Gegen das am 7. Oktober in Neustadt an der Weinstraße veröffentlichte Urteil ist Berufung möglich (Az.: 2 K 1409/12). Nach Angaben des Gerichts hatte der Mann unter anderem mit einem Verlag einen Autorenvertrag geschlossen und einen Druckkostenzuschuss bezahlt. Das deute aber genauso wie das Thema des Buchs daraufhin, dass der angehende Autor „private Interessen und Neigungen“ statt beruflicher Absichten verfolge, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Außerdem habe ein schlüssiges Geschäftskonzept gefehlt. Quelle: dpa
Steuervorteil für Leiharbeitnehmer bei FahrtkostenLeiharbeitnehmer können die Fahrten zu ihrem Einsatzort in vollem Umfang als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Für sie gilt nicht nur die hälftige Entfernungspauschale, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Mittwoch in München veröffentlichten Urteil entschied (Az.: VI R 43/12). Damit gaben die obersten Finanzrichter einem Zeitarbeiter aus Baden-Württemberg recht. Er war auf „unbestimmte“ Zeit bei einer Firma in der Schweiz eingesetzt. Die Wege dorthin setzte er in seiner Steuererklärung in voller Höhe für Hin- und Rückweg als Werbungskosten an. Demgegenüber meinte das Finanzamt, es gelte die nach dem einfachen Weg bemessene Entfernungspauschale. Der BFH gab nun dem Leiharbeitnehmer recht. Dieser sei mit einem Arbeitnehmer vergleichbar, der für längere Zeit bei einem bestimmten Kunden seines Arbeitgebers arbeitet. Für diese sei bereits höchstrichterlich entschieden, dass sie ihre Fahrten voll als Werbungskosten geltend machen können. Denn sie könnten sich nicht wie reguläre Arbeitnehmer dauerhaft auf bestimmte Arbeitswege einrichten. Diese Rechtsprechung sei auch für Leiharbeitnehmer anwendbar, heißt es in dem neuen Münchener Urteil. Quelle: dpa
Steuern für selbstgenutzte FerienimmobilienWer mit einem Gestaltungstrick bestimmte Steuern auf eine spanische Ferienimmobilie sparen will, muss im Gegenzug Einkommensteuer auf eine „verdeckte Gewinnausschüttung“ zahlen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit einem am 2. Oktober in München veröffentlichten Urteil entschieden. (Az.: I R 109/10) Das Steuerrecht lag früher bei Deutschland, seit 2013 bei Spanien. Bislang war es verbreitete Praxis, dass Interessenten an einer Ferienimmobilie in Spanien diese nicht direkt, sondern über eine spanische Kapitalgesellschaft gekauft haben. Dadurch können die Käufer spanische Wertzuwachs- und Erbschaftssteuern sparen. So hatte auch im Streitfall eine vierköpfige deutsche Familie für 1,23 Millionen Euro ein 1000 Quadratmeter großes Grundstück mit Einfamilienhaus und Swimmingpool auf Mallorca gekauft. Formal erwarb allerdings eine „Sociedad Limitada“ das Objekt. Dies entspricht einer deutschen GmbH, an der die Familienmitglieder jeweils zu einem Viertel die Anteile besaßen. Das ganze Jahr über nutzte die Familie das Anwesen. Und dafür muss sie nun Einkommensteuer bezahlen, urteilte der BFH. Denn die kostenlose Nutzung bedeute eine „verdeckte Gewinnausschüttung“ durch die spanische Kapitalgesellschaft. Im Streitfall hatte das Finanzamt eine Gewinnausschüttung von 78.000 Euro pro Jahr geschätzt und diese den Mitgliedern der Familie jeweils zu einem Viertel zugerechnet. Dies hat der BFH nun im Kern bestätigt. Gegebenenfalls könne die Familie aber Steuern mindernd ansetzen, die sie bereits in Spanien gezahlt hat. Quelle: dpa

Plötzlich musste es schnell gehen: Nachdem das Amtsgericht das Testament für ungültig erklärt hatte, das sie zur Haupterbin ernannte, räumte eine Witwe das Schwarzgeldkonto ihres verstorbenen Gatten leer.

„Mithilfe von Vollmachten und persönlichen Beziehungen zu Schweizer Bankern hat sie mehrere Hunderttausend Euro eingestrichen – zulasten der rechtmäßigen Erben“, berichtet Herbert Notz. Der Inhaber der Firma Internationale Vermögensrecherche in Zürich ist darauf spezialisiert, Vermögen im Ausland aufzuspüren, und beschäftigt sich bereits seit mehreren Jahren mit dem Fall.

Die Rechtslage ist eindeutig: Der Verstorbene – ein Berliner Unternehmer – hatte mit seiner ersten Frau ein „Berliner Testament“ verfasst, demzufolge zunächst der überlebende Partner und am Ende die beiden gemeinsamen Kinder erben sollten. „Daran blieb der Mann gebunden“, sagt Notz. Das zweite Testament zugunsten der zweiten Gattin sei deshalb ungültig.

Wertlose Immobilien

Trotzdem haben Tochter und Sohn aus erster Ehe noch keinen Cent des Erbes gesehen. Denn während die Witwe das Vermögen in der Schweiz einstrich, erwiesen sich Immobilien und Firmenanteile in Deutschland wegen hoher Schulden als wertlos. Die Tochter schlug das Erbe aus Angst vor Forderungen der Gläubiger sogar aus.

Doch der Sohn ließ es darauf ankommen – und engagierte Vermögensfahnder Notz, der bei Schweizer Geldhäusern nachhakte und dabei die illegalen Transaktionen der Witwe aufdeckte. Vor wenigen Wochen konfrontierte er sie damit und wartet jetzt auf ein Vergleichsangebot.

Solche Fälle erleben Erbrechtsexperten immer wieder. Auslöser für erbitterte Streitigkeiten ist dabei meist eine neue Ehe des Verstorbenen. Denn mangels familiärer Bindung wird in solchen Fällen oft besonders erbittert ums Erbe gekämpft.

Es sei aber bisweilen schwierig, nachzuweisen, dass Stiefmutter oder Stiefvater hohe Summen beiseitegeschafft haben, berichtet Notz. Chancenlos sind Betroffene aber nicht – wenn sie die Spielregeln kennen. Eine Anleitung in vier Schritten.

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1. Gründlich nach Hinweisen suchen

Bei Geldanlagen in Deutschland kann theoretisch nicht viel passieren: Im Todesfall informieren Banken das Finanzamt über Konten und Depots; das Vermögen, so scheint es, wird lückenlos erfasst.

Das Problem: „Bisweilen erfahren die Institute nicht vom Tod ihres Kunden“, berichtet Claus-Henrik Horn, Fachanwalt für Erbrecht in Düsseldorf. Es komme vor, dass Ehepartner das Ableben des Besitzers verschweigen und Konten oder Depots mithilfe einer Vollmacht oder schlicht einer EC-Karte am Geldautomaten plündern.

Und damit können sie sogar durchkommen. Denn wenn niemand sonst von dem Konto weiß, erfährt die Bank in der Regel nur vom Tod ihres Kunden, wenn Briefe zurückkommen – und das ist nicht der Fall, wenn der letzte Partner weiter an derselben Adresse wohnt und die Post in Empfang nimmt. Zudem müssen Banken auch dann hohe Summen überweisen oder auszahlen, wenn lediglich ein Bevollmächtigter des Kontoinhabers dies in Auftrag gibt.

„Nur bei offensichtlichem Missbrauch sind Bankmitarbeiter verpflichtet, beim Kontoinhaber nachzufragen“, sagt Pierre Rosenberger, Experte für Bankrecht bei Dornbach Rechtsanwälte in München. Die Schwelle dafür sei „sehr hoch“. Einschreiten muss die Bank, wenn Bevollmächtigte ein Konto auflösen oder auf ihren eigenen Namen umschreiben wollen. „Das ist von einer Vollmacht nicht gedeckt“, erklärt Rosenberger.

Aber Bevollmächtigte können das Konto eben leerräumen. Misstrauische Erben sollten deshalb gründlich nach Hinweisen auf Bankverbindungen suchen. Werbegeschenke wie ein Sparkassen-Kugelschreiber oder Bank-Telefonnummern in den Anruf- oder Kontaktlisten können dabei wichtige Indizien sein.

Checkliste: So finden Erben Schweizer Konten

2. Auskünfte bei der Bank beantragen

Wer fündig wird, sollte umgehend bei der Bank anfragen, ob der Verstorbene dort Konten oder Depots hatte. In Deutschland ist das meist kein Problem – in Steueroasen wie der Schweiz kann es dagegen mühsam sein. „Eidgenössische Banken verhalten sich wenig kooperativ“, sagt Vermögensfahnder Notz aus Zürich.

Ähnliche Erfahrungen hat Erbrechtler Horn gemacht. „Es kann vorkommen, dass Antragsteller keine Antwort bekommen“, sagt er. Diese Gefahr bestehe zum Beispiel, wenn sie sich nicht korrekt legitimieren. Zudem mauern Geldhäuser, wenn Antragsteller keine Gründe für die Vermutung nennen, dass der Verstorbene Kunde war. Dann sei schnell von einer „Anfrage ins Blaue hinein“ die Rede, die gegen das Bankgeheimnis verstößt, sagt Notz.

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