Verkehrte (Finanz)welt
Der LIBOR (London Interbank Offered Rate), bekannt als der weltweit bedeutendste Index für kurzfristige Zinssätze, steht vor einer umfassenden Reform. Quelle: dpa

Anleger, aufgepasst: Wie der Umbau der Referenzzinssätze wirkt

Weitgehend unbemerkt wird gerade eine Grundfeste der Finanzmärkte maßgeblich umgebaut: Der Libor, der weltweit bedeutendste Index für kurzfristige Zinssätze, wird umfassend reformiert. Was bedeutet das für Anleger?

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Bei der sogenannten „Benchmark-Reform", die bereits in vollem Gange ist, geht es um eine grundlegende Veränderung bei der Festlegung von Referenzzinssätzen – also den Zinssätzen, die als Referenz (oder auch Benchmark) verwendet werden, wenn es etwa darum geht, die Zinsrate eines variabel verzinsten Kredites festzulegen. Daneben ist auch eine breite Palette weiterer Finanzprodukte betroffen: Von Konten bis zur Bewertung von Derivaten.

Vorreiter Schweiz

Der bedeutendste Referenzzinssatz für den Euro ist der Euribor (Euro Interbank Offered Rate). Für US-Dollar, Schweizer Franken, britisches Pfund und japanischen Yen übernimmt diese Rolle der Libor (London Interbank Offered Rate). Vereinfacht gesprochen wurden die Referenzzinssätze bislang wie folgt festgelegt: eine Gruppe bestimmter Banken meldet je den Zinssatz, zu dem sie sich von anderen Banken Geld leihen könnte. Der Durchschnitt der Banken bildet den Referenzzinssatz. Doch der vor rund acht Jahren aufgedeckte „Libor-Skandal“ (der unter anderem auch den Euribor betraf) hat gezeigt, wie manipulationsanfällig dieses System ist. Entsprechend wird aktuell, initiiert durch internationale (IOSCO) Prinzipien und europäische Standards (EU Benchmark Verordnung), vielerorts an einem neuen, robusten System gearbeitet. Allerdings verläuft diese Reform für verschiedene Währungen in unterschiedlichen Geschwindigkeiten, sodass aktuell eine Reihe von Entwicklungen noch ungewiss ist. Beschränken wir uns hier auf den Euro und Schweizer Franken.

Neue Referenzzinssätze mit Besonderheiten

Im Schweizer Franken ist die Reform bereits weit fortgeschritten. In den kommenden Jahren wird der neu etablierte Tagesgeldsatz Saron dort die Rolle des CHF-Libors übernehmen. An den Details wird noch gearbeitet. Am Beispiel von Hypothekendarlehen lassen sich jedoch bereits erste Veränderungen für die Finanzmarktteilnehmer abschätzen: Während die Feststellung der zu zahlenden Zinsen im heutigen Libor-System immer zu Beginn einer Zinsperiode erfolgt, werden die Zinszahlungen neuer Darlehen in der Schweiz zukünftig auf Basis eines täglich neu festgestellten Zinssatzes ermittelt. Das heißt, Kreditnehmer werden die konkrete Zinszahlung erst am Ende der jeweiligen Zinsperiode kennen.

Produkte auf Basis des neuen Systems werden ab 2020 verstärkt in den Markt eingeführt werden. Ob und in welcher Form der CHF-Libor fortgeführt wird, ist noch ungewiss. Professionelle Finanzmarktteilnehmer sind jedoch aufgefordert worden, sich auf ein Ende des Libor im Dezember 2021 einzustellen und für eine sehr große Anzahl an Finanzinstrumenten den reibungslosen Übergang auf das neue System zu organisieren.

Verglichen mit der Schweiz ist die Reform im Euro-Raum weniger fortgeschritten. Ein wichtiger Meilenstein steht jedoch am 2. Oktober 2019 an: Der neue Tagesgeldsatz €STR (Euro short-term rate) wird an den Märkten eingeführt und löst dann den aktuellen Tagesgeldsatz EONIA effektiv bis Dezember 2021 ab. Privatanleger dürften diese Umstellung zunächst kaum direkt spüren. Sie sollten sich aber nicht wundern, dass Banken und andere Anbieter von Finanzprodukten mit EONIA-Bezug (z.B. Zertifikate) mit Vertragsanpassungen auf sie zukommen.

Nun wurde der aktuell (auch für Endnutzer von Finanzprodukten) bedeutendste Referenzzinssatz der Euro-Zone, der Euribor, eigentlich bereits reformiert und genehmigt. Trotzdem bleibt seine Zukunft ungewiss. Die reformierte Methode ist weiter nicht optimal, außerdem würde sich das System in der der Euro-Zone dann fundamental von dem in anderen Währungsräumen unterscheiden. Viele Marktteilnehmer gehen daher davon aus, dass diese Reform lediglich eine Übergangslösung darstellt und stattdessen in den kommenden Jahren ein vollständig neues System auf Basis des €STR entstehen wird.

Drei Empfehlungen für Anleger

Erstens: Anbieter betroffener Produkte könnten vorsorglich Vertragsanpassungen durchführen, um einen Wechsel auf das neue System reibungslos zu gestalten. Da aktuelle Regelungen beim Wegfall bestehender Referenzsätze häufig für beide Parteien nachteilig sind, dürfte eine Einigung meist im Interesse beider Seiten liegen. Anleger sollten Anpassungsvorschläge ihres Anbieters dennoch kritisch prüfen. Eine aktive Kommunikation der Reform, zum Beispiel durch den Vermögensverwalter, kann durchaus als Qualitätsmerkmal verstanden werden. Schließlich kann dieser durch einen aktiven Umgang mit der Reform Nachteile für seine Kunden vermeiden.

Zweitens: Anleger sollten eine „Portfolio-Inventur“ vornehmen, um Positionen zu identifizieren, die bei einem Wegfall eines Referenzzinssatzes negativ betroffen sind. Beispielsweise könnte die Nachfolgeregelung einer variabel verzinslichen Anleihe aus Anlegerperspektive nachteilig sein. In solchen Fällen ist frühzeitiges Handeln gefordert, solange diese Produkte noch ausreichend liquide sind und verkauft werden können.

Drittens: Derzeit ist noch sehr viel Bewegung in der Benchmark-Reform. Zugleich ist aber sicher, dass nahezu alle Finanzmarktakteure in den kommenden Monaten und Jahren davon betroffen sein werden. Anleger sollten daher aufmerksam bleiben und sich aktiv mit den Entwicklungen auseinandersetzen, um unnötige Risiken zu vermeiden.



© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%