Verlustrisiko 99 Prozent Wie Unternehmen Gläubiger ohne Sicherheiten aushebeln

Der Schrottrecycler Scholz will seine Anleihe in England restrukturieren. Ein Bericht zeigt, wie dreist Anleger dort enteignet und ihre Ansprüche ausgehebelt werden. Jetzt droht nahezu Totalverlust. Ein Lehrstück.

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Scholz Quelle: dpa/dpaweb

Der 14. Januar war kein guter Tag für Anleger, die Scholz-Anleihen im Depot haben. Der Schrottrecycler, der ihnen 182,5 Millionen Euro schuldet, verlegte Firmensitz und Geschäftsführung nach London – völlig überraschend. Dort dürfte es Scholz leichter fallen, sich eines Teils der Schulden zu entledigen.

Anleger erfuhren von dem juristischen Winkelzug einen Tag später, in einem Aufwasch mit der Nachricht, dass ein Gericht in Wien für die nach österreichischem Recht aufgelegte Anleihe einen Kurator bestellt habe. Die auf Insolvenzrecht spezialisierte Anwältin Ulla Reisch soll die Anleihegläubiger vertreten.

Das Schrottrecycling-Unternehmen Scholz könnte Anleihegläubigern noch weniger zurückzahlen als an der Börse erwartet. Darauf deutet eine KPMG-Studie hin.
von Annina Reimann

Reisch hat schnell gearbeitet. Ihr Bericht zeigt nur allzu deutlich, was Anlegern passieren kann, wenn ein Unternehmen seinen Sitz über Nacht nach England verlegt. Macht der Fall Scholz Schule, können Anleger mit unbesicherten Anleihen nicht mehr rechtssicher investieren. Banken, deren Kredite meist mit Werten aus dem Unternehmen besichert sind, können Sparer selbst ohne eine Insolvenz ausbooten.

Doch der Reihe nach: Scholz geht es nicht gut. Dem Bericht zufolge plagen das Unternehmen eine „signifikante Unterkapitalisierung, zu hohe Verschuldung, eine angespannte Liquiditätslage und ein mögliches Insolvenzrisiko“. Umsätze seien „kontinuierlich“ gefallen, Preise gesunken. Das Nettoergebnis sei negativ, das Eigenkapital mit minus 300 Millionen Euro erst recht. Im März fällige 15,5 Millionen Euro Anleihezinsen will Scholz schon mal gestundet haben.

Für teure Berater aber schien noch Geld da zu sein: So haben die Wirtschaftsprüfer von KPMG im November ein Restrukturierungskonzept erarbeitet; die von PwC erstellten ein Gutachten darüber, wie viel Scholz noch wert war – Berater von Deloitte durften die Gutachten von KPMG und PwC im Auftrag der Kuratorin prüfen.

Scholz Holding

Als die Kuratorin das Management von Scholz nach den Gründen für England fragt, kommt raus: Die Chefs machten sich Sorgen, dass sie für eine mögliche Insolvenzverschleppung haften müssten. Der Redaktion wollte Scholz keine Stellungnahme abgeben, damals aber holten sich die Manager dem Bericht zufolge Rat, legten Reisch eine rechtliche Stellungnahme vor. Aus der geht hervor, dass die Pflicht zu einer „rechtzeitigen Insolvenzantragstellung“ nach englischem Recht „weniger streng“ sei als nach deutschem. In England ist das Management nicht verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen, solange Gründe dafür sprechen, dass es aussichtsreich sei, die „finanziellen Verbindlichkeiten“ zu restrukturieren. Ein Unternehmen kann sich sanieren, ohne insolvent zu sein.

Der Clou: Dazu reicht es, die Verwaltung zu verschieben. Die Holding von Scholz sitzt nun in der King William Street im Herz der Londoner Innenstadt. Gängig ist in England das „Scheme of Arrangement“. Genehmigt ein Gericht den Plan, dürfen große Kreditgeber kleine überstimmen. Von Heuschrecken dominierte Konzerne nutzten dies weidlich: Telecolumbus, Primacom, Rodenstock, Deutsche Annington. Die Auto-Werkstattkette A.T.U entledigte sich elegant von Schulden. A.T.U hatte Anleihen für 600 Millionen Euro ausgegeben. Beim Schuldenschnitt bekamen Anleger bestenfalls Anteile am Unternehmen. Zeichner der nachrangigen 150-Millionen-Euro-Tranche gingen leer aus.

Noch härter wird es für Anleger, wenn das Verfahren mit einer Insolvenz einhergeht. In der kurz „Pre-Pack“ betitelten Prozedur können Werte des Unternehmens an eine neue Firma verkauft werden. Der Haken: Die neue Gesellschaft kontrollieren Gläubiger, die besicherte Kredite haben – bei Scholz wären das Banken und Hedgefonds, die Kredite gekauft haben.

Anleihegläubigern, die keine Sicherheiten bekommen haben, bliebe nur eine leere Hülle. Die Aussicht der Anleger auf die Zahlung einer Insolvenzquote schätzt die Kuratorin in dem Fall als „gering“ ein. Ihr Fazit: „Beim „Pre-Pack“ handelt es sich daher häufig um eine von den besicherten Gläubigern gesteuerte Verwertung, um unbesicherte Gläubiger „auszuhebeln“. Rechtsmittel? Keine.

Anwälte haben Unternehmen schon früh geraten, Weichen Richtung England zu stellen. Findet sich im Anleiheprospekt ein Hinweis auf britisches Recht, sollten Anleger hellhörig werden – es droht Enteignung.

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