Verwirrung um Corona-Soforthilfen Solo-Selbständigen drohen Rückforderungen

Es herrscht Unsicherheit bei der Frage, ob die Corona-Soforthilfen für den Lebensunterhalt ausgegeben werden dürfen. Quelle: imago images

Dürfen die Corona-Soforthilfen auch für den Lebensunterhalt ausgegeben werden? Vor allem Solo-Selbständige sind verunsichert, in den Bundesländern herrscht bei dieser Frage Chaos.

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Im Rekordtempo haben sehr viele Selbständige und Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern bis zu 15.000 Euro an Soforthilfen von den Landesbanken ausgezahlt bekommen. Damit sollen sie Zahlungsengpässe durch Auftragsschwund oder Geschäftsschließungen aufgrund der Coronakrise überbrücken können. Bereits 5,8 Milliarden Euro aus Bundesmitteln wurden ausgezahlt, teilte das Bundeswirtschaftsministerium auf Anfrage der WirtschaftsWoche am Donnerstag mit. Hinzu kommen oft noch Soforthilfen der Bundesländer. Allein in NRW gab es bis zum vorübergehenden Auszahlungsstopp wegen Betrugsverdachts am vergangenen Donnerstag fast 364.000 Anträge auf Corona-Soforthilfen bewilligt. Der weitaus größte Anteil sei mit knapp 314.000 Antragstellern auf eine Zuschusssumme von 9000 Euro entfallen, die Solo-Selbständige und kleine Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern beantragen konnten. Knapp 3,2 Milliarden Euro seien als Soforthilfe ausgezahlt worden.

Risiko späterer Rückforderungen oder sogar Strafen

Da die Gelder als Zuschuss gewährt werden, müssen diese grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden. Viele Bezieher der Soforthilfe waren daher voll des Lobes über die schnelle und ungewöhnlich unbürokratische Liquiditätsspritze. Aber inzwischen sind die sozialen Medien voll mit Fragen und Zweifeln zur Soforthilfe, es herrscht ein Wirrwarr unterschiedlichster Informationen und Erfahrungen. Eine Facebookgruppe zum Thema zählt bereits 13.000 Mitglieder, darunter etwa freiberufliche Musiker, freie Autoren, Betreiber kleiner Restaurants oder anderer Kleingewerbe. Viele Fragen sich, wann das Geld kommt und was sie damit bezahlen dürfen. Ein Facebook-User hat bereits Ärger mit seinem Vermieter, andere schreiben: „Wie kann es sein, dass zum Beispiel Baden-Württemberg es nach wie vor anbietet, einen privaten Lebensunterhalt geltend zu machen und andere Bundesländer werden direkt auf Hartz IV verwiesen?!“ oder „Ich habe eine Bewilligung erhalten. Und jetzt?“ Offenbar sind vielen die Bedingungen nicht klar, fürchten Rückzahlungsforderungen der Behörden oder sogar Strafen. Und das offenbar zu Recht.

Die Gefahr von Rückzahlungsforderungen besteht offenbar in der Mehrheit der Bundesländer. Jan Brumbauer etwa, Steuerberater bei Ecovis im sächsischen Falkenstein, hat derzeit sehr viele Anfragen von Kleinstunternehmen, Solo-Selbständigen und Freiberuflern. Wofür dürfen sie das Geld verwenden? Was wird kontrolliert? Was kommt an Besteuerung auf sie zu?

„Viele haben das Geld beantragt, um damit Einnahmeausfälle oder Gewinnrückgänge auszugleichen. Aber Privatentnahmen werden durch die Soforthilfen nicht begünstigt“, stellt Brumbauer klar. „Der Zuschuss dient nicht der privaten Lebensführung, also nicht für Essen, Miete, Kranken- oder Rentenversicherung. Die Soforthilfen sind leider kein Geschenk vom Staat, sondern sollen Betriebskosten decken, die trotz Geschäftsausfall bezahlt werden müssen.“

Laut Brumbauer folgt später eine Prüfung, ob der tatsächliche Bedarf der ausgezahlten Soforthilfe entspricht und berechtigt ist. „Dann dürfen nur betriebliche Fixkosten wie die Gewerbemiete oder Leasingraten für drei Monate angegeben werden. Das sind subventionserhebliche Angaben. Falschangaben können strafrechtlich geahndet werden, im schlimmsten Fall droht eine Anzeige wegen Subventionsbetrugs.“

Auf Anfrage der WirtschaftsWoche heißt es auch aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi): Ziel der Soforthilfen sei die Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, etwa durch laufende Betriebskosten wie Büromieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten. Doch für die Bundesmittel gilt laut BMWi: „Keine Erstattung von Kosten der privaten Lebensführung oder privaten Miete.“

Das BMWi weist allerdings darauf hin, dass die Länder das Programm des Bundes in der Regel mit eigenen Programmen verzahnen. „Die Antragsvoraussetzungen können daher in den einzelnen Ländern variieren.“ Anders ausgedrückt, kann jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kochen. Es herrscht völliges Chaos.

Da es nun zu Abweichungen zwischen den Bundesländern von der Regelung der Bundesregierung gebe, rät Brumbauer den Beziehern der Soforthilfen, das Geld mit Bedacht zu verwenden und das Kleingedruckte in den Antragsbedingungen des jeweiligen Bundeslandes genau zu lesen. Bis zum Ende der Antragsfrist können sich die Förderbedingungen in den einzelnen Ländern allerdings auch noch ändern. „Die Gefahr ist da groß, dass Betroffene zu viel beantragt haben und nach der Prüfung durch die auszahlende Landesbank die Soforthilfe zu einem großen Teil wieder zurückzahlen müssen – eventuell sogar verzinst mit sechs Prozent.“

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