Warnsignale Gefährliche Fallen in geschlossenen Fonds

Wo Fallen in den Gesellschafterverträgen für geschlossene Fonds liegen können, welche Investments Anleger möglichst meiden sollten.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Das Netz der Geldsammler: So funktioniert ein geschlossener Fonds (Für eine vollständige Ansicht bitte anklicken)

Initiatoren haben große Freiheiten beim Aufsetzen eines Gesellschaftsvertrags, der rechtlichen Grundlage für geschlossene Fonds. Viele nutzen diese zu ihren Gunsten. Scheinbar harmlose Klauseln können dramatische Folgen für die Anleger haben. So werden ihre Rechte auf Gesellschafterversammlungen beschnitten, die Arbeit von Beiräten blockiert oder umstrittene Beschlüsse durchgedrückt.

Geschäftszweck

Ein geschlossener Fonds ist zwar eine unternehmerische Beteiligung, kann aber nicht handeln wie ein Unternehmen. Ist das Investitionsobjekt nicht mehr gefragt – zuletzt waren es vor allem Containerschiffe –, gerät der Fonds unweigerlich in Schieflage. Wer anlegt, sollte überhitzte oder krisenanfällige Branchen meiden.

Welche Ansprüche Anleger bei geschlossenen Fonds haben und wie sie ihr Geld retten können

Blindanlagen

Bei Auflage des Fonds ist nicht bekannt, in welche Objekte, etwa Immobilien oder Schiffe, investiert wird (Blind-Pool). Anleger können das Risiko ihres Investments nicht abschätzen. Tipp: Blind-Pools meiden. Geschäftsberichte sollte das Emissionshaus zeitnah veröffentlichen. Zudem sollte der Initiator eine lückenlose Leistungsbilanz vorlegen können. Hat der Initiator bereits eine Reihe von Fonds aufgelegt, deren Anteile am Zweitmarkt für geschlossene Fonds (www.zweitmarkt.de) mit hohen Abschlägen gehandelt werden oder die bereits abgewickelt wurden, dann sollte das ein Warnsignal sein.

Ausschüttung

Geschlossene Fonds sollten eigentlich nur ausschütten, wenn Gewinne anfallen. Anfangs machen sie jedoch Verluste. Um die Anleger bei der Stange zu halten, schütten einige trotz Verlusten aus. Diese gewinnunabhängigen Ausschüttungen können die Initiatoren gegebenenfalls später zurückfordern. Verdächtig sind Klauseln, nach denen Ausschüttungen an Anleger "als Darlehen" verbucht werden können.

Hohe Kosten

Vorsicht, wenn Vertrieb, Verwaltung und Dienstleister mehr als 15 Prozent des investierten Kapitals schlucken.

Mehrheitsverhältnisse

Je größer der Fonds und je niedriger die Mindestanlagesumme ist, desto mehr Gesellschafter gibt es – und desto schwieriger wird es, eine Mehrheit zu organisieren. Um eine Gesellschafterversammlung einberufen zu können, sind je nach Vertrag zwischen 10 und 40 Prozent der Anteile am Fonds nötig. Anleger sollten Fonds meiden, die ein Quorum von mehr als 20 Prozent erfordern. Gefährlich sind auch Sonderstimmrechte für Initiatoren und Klauseln, nach denen Geschäftsführer nur mit 75-prozentiger Mehrheit abgewählt werden können. So können Gesellschafter Geschäftsführer, die nicht im Interesse der Anleger handeln, kaum loswerden.

Beirat

Wenn ein Fonds einen Beirat vorsieht, ist das grundsätzlich positiv. Allerdings sollten diese Beiräte ausschließlich von den Gesellschaftern gewählt werden. Fonds, bei denen der Initiator einen der beiden Beiräte stellt, sind mit Vorsicht zu genießen. Beiräte dürfen Gesellschafterversammlungen einberufen, allerdings nur, wenn sie sich einig sind.

Versammlung

Bei Fonds, die auch Abstimmungen übers Internet erlauben, ist es nahezu unmöglich, umstrittene Beschlüsse zu verhindern. Kritisch sind auch Klauseln, denen zufolge nur der Geschäftsführer die Gesellschafterversammlung leiten darf. So kann er sich weigern, über Anträge von Anlegern abstimmen zu lassen.

Interessenkonflikt

Einige Initiatoren beauftragen über den Fonds Dienstleister, mit denen sie privat und geschäftlich verbunden sind. Es besteht das Risiko, das Anlegergelder für überteuerte Leistungen verschwendet werden. Anleger sollten Fonds meiden, bei denen Interessenkonflikte drohen.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%