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Windparkbetreiber Prokon wird weitergeführt - Niederlage für Ex-Chef Rodbertus

Während Prokon-Gründer Carsten Rodbertus eine einstweilige Verfügung kassiert, beschließen Gläubiger und Insolvenzverwalter, das Unternehmen weiterzuführen. Welche Möglichkeiten Anleger jetzt haben.

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Der ehemalige Prokon-Geschäftsführer Carsten Rodbertus (r) und Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin. Quelle: dpa

Carsten Rodbertus ist keiner, der schnell aufgibt. Der ehemalige Chef und Gründer des Windparkbetreibers Prokon wollte sich trotz der Insolvenz seines Unternehmens die Zügel nicht aus der Hand nehmen lassen. Sein Plan: auf einer Gläubigerversammlung am 22. Juli wollte sich Rodbertus zum Interessenvertreter der Genussscheininhaber wählen lassen.

Dafür gründete Rodbertus extra die "Arbeitsgemeinschaft für eine lebenswerte Zukunft von PROKON". Diese soll die Zerschlagung Prokons verhindern. Auf der Homepage wirbt Rodbertus: " Wenn Sie die Zerschlagung [...] nicht wollen, sondern wie wir eine Sanierung [...] anstreben, kommen Sie am 22.07.2014 nach Hamburg oder übersenden Sie uns ihre Vollmacht".

Prokon: Die Sicht der Bafin

Anlegervertreter wie die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) oder die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) halten das für Absurd. Schließlich habe Rodbertus das Unternehmen selber in die Insolvenz geführt - das passt nicht recht zum Amt eines Interessenvertreters der Anleger. Prokon musste im Januar einen Insolvenzantrag stellen. Rodbertus hatte viele Anleger mit dem Versprechen auf hohe Renditen und Investitionen in eine umweltgerechte Energieversorgung für sich gewonnen. Die versprochenen Renditen konnte Prokon aber nicht erwirtschaften; das Unternehmen ist zahlungsunfähig und überschuldet.

Einstweilige Verfügung

Auf dem Weg zu seinem angestrebten Amt als Lobbyist der Genussrechteinhaber muss Rodbertus nun allerdings eine Niederlage in Kauf nehmen. Denn das Landgericht Hamburg erließ eine einstweilige Verfügung gegen Rodbertus und drei seiner Mitstreiter. Beantragt worden war die Verfügung, welche WirtschaftsWoche Online vorliegt, vom Prokon-Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin.

Damit ist es Rodbertus und seinen Kollegen untersagt, die Bezeichnung "Prokon AG" oder "Prokon Arbeitsgemeinschaft" zu verwenden. Zuvor hatte er mit seiner Arbeitsgemeinschaft den Eindruck erweckt, auch diese gehöre zur Prokon Unternehmensgruppe. Diese Irreführung der Anleger soll damit unterbunden werden. Im Antrag auf einstweilige Verfügung heißt es: "Die Antragsgegner präsentieren sich als Hilfesteller der Genussrechtsinhaber der Schuldnerin
in den laufenden Insolvenzverfahren". Dort würden unter anderem Aussagen über die finanzielle Situation von Prokon getroffen. Außerdem ähnele das Erscheinungsbild der Homepage dem von Prokon erheblich. Ursprünglich war Rodbertus' Arbeitsgemeinschaft unter der Internetadresse www.prokon-ag.de zu finden, mittlerweile ist sie umgezogen auf www.rodbertus.com.

Zudem richtet sich der Antrag auf Unterlassung gegen die Werbemaßnahmen, die Rodbertus und seine Kollegen gegenüber den Genussrechteinhabern anwenden. Dies sei in der Öffentlichkeit sehr präsent, zudem würden Rodbertus und seine Mitstreiter zum Ausdruck bringen, dass sie "Maßnahmen und Ziele des Antragstellers (Insolvenzverwalter Penzlin, d. Red.) für nicht tragbar halten", heißt es in dem Schreiben.

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