Das Thema Einlagensicherung, vor Lehman nur ein theoretisches, schob sich weit nach vorn. Seit 2011 gilt EU-weit: 100 000 Euro auf Sparbüchern und Giro-, Tages- oder Festgeldkonten sind gesetzlich geschützt. Manche Banken und alle Sparkassen schützen zwar viel höhere Summen, aber ohne Rechtsanspruch.
Die privaten Banken drücken die Einlagensicherung ab 2015 in zehn Jahren schrittweise auf teils ein Viertel der heutigen Sicherungssummen. Selbst bei kleinen Banken bleiben so aber noch Millionen geschützt. Als im März 2013 Zyperns Banken vor dem Aus standen, erneuerte Bundeskanzlerin Angela Merkel ihre Garantie, Spargelder zu retten. Im Ernstfall müsste aber der Bundestag zustimmen.
Die EU gibt den Sicherungssystemen für eine Auszahlung nach einer Pleite derzeit 20 Arbeitstage Zeit. Die EU-Regeln sind für deutsche Sparer wichtig, oft bieten Töchter ausländischer Banken hohe Zinsen. Mit 1,5 Prozent fürs Tagesgeld ragen jetzt etwa Rabo Direct und Renault Bank Direct hervor.
Auch für sie gilt der EU-Mindestschutz, der Kunde müsste sich sein Geld aber von der niederländischen oder französischen Einlagensicherung holen. Eine Alternative sind Geldmarktfonds, sie können als Sondervermögen bei Pleiten nicht verfallen. Viele hatten vor Lehman in Schrottpapiere investiert. Seit 2012 dürfen sie nur Anleihen mit kurzer Restlaufzeit und bester Bonität kaufen.