Vor allem bei Geldmarkt- und sogenannten Absolute-Return-Fonds sind Anleger betroffen. Denn hier führt ein zu niedriger Libor- oder Euribor-Kurs auch zu einer niedrigeren Wertentwicklung der Fonds.
Da sämtliche Aktien- und Rentenfonds einen Teil ihres Geldes immer kurzfristig verzinst anlegen, spielen auch hier die Libor- und Euribor-Sätze eine Rolle. Über den Daumen gepeilt sind etwa fünf Prozent des gesamten bei heimischen Fondsgesellschaften angelegten Geldes liquide geparkt – das wären rund 95 Milliarden Euro, die wegen der Manipulationen zu niedrig verzinst wurden. Für die Jahre 2008 und 2009 wären Anlegern in den zwei Jahren insgesamt 742 Millionen Euro entgangen – gemessen an den Schätzungen von Macquarie zur Manipulationshöhe des Dollar-Libor.
Profitiert haben mitunter die Fondsgesellschaften selbst. Viele kassieren eine Erfolgsprämie, sobald ein Fonds einen Leitindex übertrifft. Und als Leitmaßstab dient bei vielen Fonds der Libor- oder Euribor-Satz. Nach einer Auswertung der Berliner Ratingagentur Scope nutzen 70 Absolute-Return-Fonds Libor-Sätze als Maßstab für ihre Erfolgsgebühren.
Libor-Skandal: Chancen von Klagen wegen Zinsmanipulation
Klagegrund/Erforderlicher Nachweis: Bei vorliegender Zinsmanipulation ist die genaue Höhe des Schadens zu berechnen, was nahezu unmöglich ist.
Eine mögliche Form der Entschädigung ist die Erstattung von Schadensersatz für die Verluste aus der Zinsdifferenz.
Die Verjährungsfrist beträgt in diesem Fall drei Jahre, ab Ende des Jahres, in dem die Manipulation für den Anleger erkennbar war (BGB).
In diesem Fall sind die Erfolgschancen gleich null.
Hinweis: Anlageprodukte ohne Kredite. Seit 5.8.2009 gilt die Verjährungsfrist des BGB
Klagegrund/ erforderlicher Nachweis: Bei vorliegender Zinsmanipulation ist die genaue Höhe des Schadens zu berechnen, was nahezu unmöglich ist.
Eine mögliche Form der Entschädigung ist die Erstattung von Schadensersatz für die Verluste aus der Zinsdifferenz.
Die Verjährungsfrist variiert in diesem Fall. Bis zum bis 4. August 2009 sind es drei Jahre seit Geschäftsabschluss (Wertpapierhandelsgesetz). In neueren Fällen drei Jahre seit Erkennen der Manipulation (spätestens zehn Jahre seit Geschäftsabschluss, bei kenntnisunabhängiger Verjährung).
Wie in ersten Fall sind die Erfolgschancen gleich null.
Auch Zertifikate wären von Abweichungen des Euribor betroffen. Vor allem solche, die sich direkt auf den Zins beziehen. An der Börse werden derzeit mehr als 700 Zertifikate und Hebelpapiere gehandelt, die den Euribor direkt im Namen tragen. Dazu kommen mehrere Hundert Papiere, die als Geldmarktanleihe, Inflationsschutzzertifikat oder variable Anleihe (Floater) ebenfalls vom Euribor abhängen.
Einen Schnaps mehr
Wie sich ein abweichender Euribor konkret niederschlagen kann, zeigt eine Beispielrechnung anhand eines Zertifikats der Deutschen Bank, das direkt auf Privatanleger zugeschnitten ist: eine Zwölf-Monats-Euribor-Floater-Anleihe, herausgegeben im Dezember 2009 (ISIN: DE000DB2KS76). Das Papier bietet bis Laufzeitende im Dezember 2013 einen Zinskupon, der an die Höhe des Euribor gebunden ist.
Allerdings, fast alle Floater dieser Art bieten unabhängig vom Euribor eine Mindestverzinsung, in diesem Fall 1,5 Prozent pro Jahr. Zum ersten Stichtag am 15. Dezember 2010 notierte der Euribor bei 1,531 Prozent. Damit gab es einen Schnaps mehr als den Mindestzins. Am 15. Dezember 2011 stand der Euribor dann bei 2,001 Prozent. Würde man für den Euribor in den Jahren 2010 und 2011 theoretisch nun 0,4 Prozentpunkte mehr ansetzen, ergäben sich Zinssätze von 1,931 Prozent und 2,401 Prozent.
Würde man das theoretisch maximale Emissionsvolumen des Zertifikats von einer Milliarde Euro zugrunde legen, wären in zwei Jahren 80.000 Euro zu wenig an Zinsen an alle Anleger geflossen. Bei einer angenommenen Investition von 10.000 Euro eines einzelnen Investors fehlten ihm binnen zwei Jahren 80 Euro. Angesichts der auch ohne Manipulation rekordtiefen Zinsen wäre das mehr als nur ein völlig zu vernachlässigender Depotverlust.