Zinsmanipulation Was Anleger im Libor-Skandal tun können

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Weitere Ansätze für Schadensberechnungen

Die Deutsche Bank in Frankfurt am Main Quelle: dpa

Fall 3

Der Anleger hat in ein Anlageprodukt investiert, das von einer Bank stammt, die nicht manipuliert hat, er ist jedoch von einem Institut beraten worden, das in die Libor-Manipulationen verwickelt ist. Hat der Bankberater nicht auf die Risiken einer Einflussnahme auf den Libor hingewiesen, könnte es sich um einen Beratungsfehler handeln. Der Anleger hätte dann die Chance, das Investment rückabzuwickeln. Voraussetzung ist, dass dem Berater im Einzelfall ein Beratungsfehler nachgewiesen werden kann.

Libor-Skandal: Chancen von Klagen wegen Falschberatung

Fall 4

Der Anleger hat in ein Produkt einer Bank investiert, die nicht manipuliert hat. Das Investment ist an den Libor geknüpft und so konstruiert, dass der Anleger benachteiligt wird und meist nur die Bank profitiert. „Der Anleger muss dann nicht mehr mit einem finanzmathematischen Gutachten eines Sachverständigen nachweisen, dass ihn die Produktkonstruktion benachteiligt“, sagt Jochen Weck, Anwalt bei Rössner Rechtsanwälte in München. Es reiche, nachzuweisen, dass eine Falschberatung der Bank bezüglich der Einflussnahme auf den Libor vorliege und dem Anleger dadurch ein Schaden entstanden sei. In diese Produktkategorie fallen beispielsweise Swaps auf den Libor, die Banken hauptsächlich an Unternehmen und Kommunen verkauft haben. Swaps sind gegenseitige Bankgeschäfte, bei denen Wertentwicklungen von Wertpapieren oder Indizes getauscht werden. Nur wenige Privatanleger haben in diese komplexen Swap-Produkte investiert. Es handelt sich um einen Sonderfall, bei dem die Bank auch ohne die Libor-Manipulation haften müsste.

Geld zurück auch ohne Klage

Möglicherweise kommen Anleger jedoch auch ganz ohne Klage an verlorene Zinsen. Zumindest jene, die in Investmentfonds investiert haben. Denn der Libor-Skandal ist inzwischen bei den Fondsgesellschaften angekommen. Sie haben Post von der deutschen Aufsichtsbehörde BaFin erhalten, die wissen will, inwieweit Fondsmanager in manipulierte Produkte investiert haben. Die Fondsgesellschaften sind Treuhänder der Gelder ihrer Anleger und müssten berechtigte Interessen ihrer Anleger notfalls vor Gericht vertreten. Prozesse werden allerdings üblicherweise nur dann angestrebt, wenn der Schaden den Aufwand rechtfertigt, heißt es.

Also letztlich ist es auch Ermessenssache der hauseigenen Juristen, ob eine Fondsgesellschaft klagt. Aber ob beispielsweise die DWS als Tochter der Deutschen Bank tatsächlich gegen ihre Mutter vorgehen würde? Eine Klage einer deutschen Fondsgesellschaft hat die Deutsche Bank jedenfalls gemeinsam mit 27 anderen Banken schon am Hals: Metzler Investments hatte sich einer Sammelklage in den USA angeschlossen. Als Aufsichtsrat der DWS könnte Privatbankier Friedrich von Metzler wiederum Einfluss darauf nehmen, dass auch die DWS sich an Klagen beteiligt.

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