Zu hohe Kontogebühren Verbraucherschützer mahnen Banken ab

Seit Juni müssen Banken in Deutschland ein Basiskonto anbieten. Doch sechs Banken erheben Gebühren, die nach Einschätzung der Verbraucherschützer nicht "angemessen und marktüblich" sind. Sie wurden nun abgemahnt.

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Kontoführungsgebühren verschiedener Banken Quelle: dpa

Banken und Sparkassen verstoßen nach einer Untersuchung der Verbraucherzentrale gegen die seit Juni geltenden Vorgaben für das „Konto für Jedermann“. Die sogenannten Basiskonten, die sozial schwächeren Menschen wie Obdachlosen und Asylsuchenden sowie Verbrauchern mit wenig Geld zugute kommen sollen, seien oftmals teurer als herkömmliche Konten, wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) am Dienstag in Berlin nach Stichproben mitteilte.

Die Verbraucherschützer haben deshalb fünf Banken und eine Sparkasse abgemahnt. Nach Ansicht des vzbv verstoßen die Deutsche Bank, die Postbank, die Targobank, die Sparkasse Holstein, die Volksbank Karlsruhe und die BBBank gegen die im Zahlungskontengesetz festgelegten Richtlinien. Ihre Preisgestaltungspraxis sei mit der gesetzlichen Regelung zum Basiskonto nicht vereinbar, hieß es.

Die Deutsche Kreditwirtschaft - die Dachorganisation der Banken- und Sparkassenverbände - verwies darauf, dass die Entgeltgestaltung bei Basiskonten innerhalb des gesetzlichen Rahmens die „geschäftspolitische Entscheidung eines jeden Instituts“ sei. Das vereinbarte Entgelt müsse „angemessen“ sein. Aus Sicht des Gesetzgebers erscheine ein Entgelt als angemessen, „das kaufmännisch kalkuliert ist, d. h. im Durchschnitt die Kosten der Institute deckt und ihnen einen angemessenen Gewinn ermöglicht“, hieß es.

Seit dem 19. Juni hat jeder Bürger das Recht auf ein Girokonto. Mit dem Zahlungskontengesetz wurde eine Richtlinie der EU umgesetzt. Es werden alle Geldhäuser verpflichtet, Menschen ohne festen Wohnsitz auf Wunsch ein Basiskonto auf „Guthabenbasis“ einzurichten. Solche Personen waren bisher nur von einigen Sparkassen und Volksbanken als Kunden akzeptiert worden. Einzige Voraussetzung für die Einrichtung des Basiskontos ist, dass sich die Bürger legal in der EU aufhalten.

Das Gesetz soll nach früheren Angaben etwa einer Million Menschen zugute kommen. Über aktuelle Zahlen hüllt sich die Kreditwirtschaft aber in Schweigen. Die für Privatbanken, Sparkassen und Volksbanken zuständigen Verbände wollten oder konnten bisher keine Zahlen über Basiskonten im Zuge der neuen gesetzlichen Regelungen nennen.

Das sogenannte Basiskonto unterliegt laut dem vzbv speziellen Vorschriften. Insbesondere müssten die Entgelte angemessen sein. Für die Beurteilung der Angemessenheit seien insbesondere die marktüblichen Entgelte sowie das Nutzerverhalten zu berücksichtigen.

Beim Schnellvergleich werden Musterkunden verwendet. Bei der eigentlichen Auswertung erfolgt die Berechnung nach der persönlichen Gepflogenheit der Kontonutzung - mit Geldautomatennutzung und Geldeingang.

Die Kritik beziehe sich auf Fälle, in denen Basiskontoinhaber mehr bezahlen müssen als Inhaber vergleichbarer Konten. Für den Vergleich der Konten sei nicht nur der Grundpreis herangezogen worden, sondern es seien auch Preise für einzelne Transaktionen berücksichtigt. Ein anderer Kritikpunkt betreffe den Fall, dass Basiskontoinhaber, die ihr Konto online führen möchten, denselben hohen Grundpreis bezahlen müssten wie Basiskontoinhaber, die die Filialberatung nutzen wollen.

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