Goldhandel Arques-Gründer mit spektakulärem Gold-Deal

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London gilt wegen des Rohstoff-Tricks als Goldgrube für Deutsche, die zum Beispiel hohe Sondereinkünfte aus einem Unternehmensverkauf vor dem Finanzamt sichern wollen. Und so funktioniert das Modell: Die Steuersparer legen einen großen Betrag in eine frisch gegründete britische Gesellschaft, den sie in Gold investieren. Im ersten Jahr machen sie durch den Kauf des Goldes steuerlich gesehen einen enormen Verlust. „Die Anfangsverluste werden bei der Ermittlung des Steuersatzes als Verluste einer Betriebsstätte in Großbritannien abgesetzt“, sagt Süss. „Damit können Sie die effektive Besteuerung der deutschen Einkünfte bis auf null senken.“

Das ist eine große Verlockung, angesichts der sonst oft auf die Einkünfte fälligen maximalen deutschen Steuerlast von rund 47 Prozent. „In England versteuern Sie nur den effektiven Handelsgewinn aus den Goldbeständen, wenn Sie die Positionen auflösen“, sagt Süss. Gold bietet sich dafür vor allem an, weil es von der Umsatzsteuer befreit ist. Ein Investor muss nur auf die Wertsteigerung des gekauften Goldes Steuern von 36 Prozent zahlen – nicht aber auf die zum Kauf des Goldes eingezahlte Summe. In Deutschland fällt im zweiten Jahr zwar ein hoher Steuersatz an. Was jedoch das Modell nicht weniger attraktiv macht, wenn die Einkünfte im Folgejahr viel niedriger sind als die im Jahr des Firmenverkaufs.

Deutsche Steuersparer riskieren hohe Nachzahlungen

„Vermögensverwalter haben die Struktur für ihre deutschen Kunden umgesetzt“, sagt Süss. Michael Laznicka, Chef des Schweizer Rohstoff-Anlagehauses Gardner Finance, bestätigt das: „Rohstoffgeschäfte über ein eigenes Handelsunternehmen in London werden von deutschen und US-Investoren genutzt, um Steuern zu optimieren“, sagt er. Die Steuern, die dann anfielen, seien minimal. „Allerdings ist das eine absurde Zweckentfremdung des Rohstoffhandels“, kritisiert Laznicka. „Wer das tut, sollte seine Positionen außerdem gut absichern: Der Goldpreis kann bis Jahresende durchaus auch um 30 Prozent fallen.“ Die Absicherung dagegen ist wegen der zuletzt stark schwankenden Kurse teuer geworden.

Deutsche Steuersparer mit Gold-Deals in London riskieren jedoch mehr als nur einen Preisrutsch des Edelmetalls. Denn es besteht noch dazu die Gefahr, dass die deutsche Finanzverwaltung derartige Konstruktionen nicht akzeptiert – und dass dann hohe Nachzahlungen fällig werden, warnt Süss: „Wir haben erhebliche Bedenken, ob das Modell einer Betriebsprüfung standhält.“ Man könne das Modell zwar in die Steuervorschriften hineinlesen. Doch keine große deutsche Bank habe sich bislang getraut, die Konstruktion ihren Kunden anzubieten – aus Angst vor Ansehensverlust, falls die Behörden das Modell kippen.

„Es ist zu vermuten, dass eine deutsche Finanzverwaltung alle ihre Möglichkeiten ausschöpft, wenn sie sieht: Den im ersten Jahr reduzierten Steuern stehen keine entsprechenden Mehrsteuern bei Auflösung der Goldposition gegenüber“, sagt Süß. Mit anderen Worten: Die Steuerzahlung ist nicht nur verschoben, sondern fällt weitgehend aus, „weil im Jahr der Auflösung die positiven Erträge im Inland durch andere Gestaltungen bewusst klein gehalten werden“, sagt er. Daher hat Süss seinen Mandanten von dem Modell abgeraten: „Das Nachzahlungsrisiko ist beträchtlich. Das Risiko, dass die Finanzverwaltung das Modell kippt, ist extrem groß.“

Mehr Kredit in Großbritannien

Falls die Finanzverwaltung zuschlägt, müssten vermeintliche Steuersparer dann nicht nur nachzahlen, was ohnehin im Jahr der hohen Einkünfte fällig gewesen wäre. Obendrein werden Nachzahlungszinsen von sechs Prozent pro Jahr fällig. Solche Nachforderungen dürften selbst Multimillionäre schmerzen.

24k-Mitgründer Lienau begründet die Wahl einer britischen Personengesellschaft für den Goldhandel damit, dass so mehr Kredit von Banken zu bekommen gewesen sei. „Durch die Personengesellschaft machen Sie sich voll mit dem Privatvermögen haftbar“, sagt Lienau. „Daher waren die Banken bereit, einen höheren Kredithebel zu gewähren.“ Löw wollte zu dem Goldgeschäft auf Anfrage der WirtschaftsWoche nicht Stellung nehmen. Es sei unwahr, dass Löw „durch Goldgeschäfte in Großbritannien steuerliche Vorteile erzielt“ habe oder dass von Löw „in Deutschland [...] keine Steuern gezahlt worden seien“, ließ Löw durch seinen Anwalt ausrichten.

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