Auslaufende Förderung Schnell noch Fördermittel für die private Solaranlage mitnehmen

Förderung Solarstrom Quelle: imago images

Haueigentümer, die sich eine private Solaranlage aufs Dach bauen wollen, müssen sich beeilen. Die Förderung für Solarstrom wird voraussichtlich in wenigen Monaten auslaufen.

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Die Förderung von Solarstrom geht in den Endspurt. Erreichen alle geförderten Anlagen zusammen eine Leistung von 52 Gigawatt, läuft die Förderung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) aus. Nach jetzigem Stand des Ausbaus mit rund 48 Gigawatt könnte dies schon im Frühjahr kommenden Jahres sein. Wer als Hauseigentümer für selbst erzeugten und ins Netz gespeisten Solarstrom noch Fördermittel mitnehmen will, sollte sich daher bald entscheiden.

Das EEG garantiert den Betreibern von Solaranlagen 20 Jahre lang eine Einspeisevergütung für den Strom, den sie ins Netz speisen. Inzwischen ist diese Vergütung auf gut zehn Cent je Kilowattstunde abgeschmolzen. Zwar sind auch die Kosten, um Solarstrom zu erzeugen, gesunken. Dennoch lohnt es sich deutlich weniger, ihn ins Netz zu speisen. Private Solaranlagen rechnen sich vor allem, weil der für den Eigenbedarf erzeugte Strom billiger ist als der vom Versorger eingekaufte.

Diese Ersparnis ist bei Anlagen bis zehn Kilowattpeak Leistung größer. Denn dann zahlen die Betreiber, sofern sie Solarstrom auch selbst verbrauchen, keine EEG-Umlage. Kilowattpeak gibt die maximale Leistung an, die eine Anlage unter bestimmten Laborbedingungen liefern kann. Anlagen, die zehn Kilowattpeak leisten, kosten etwa 12.000 Euro plus Mehrwertsteuer.

Die Kosten für eine Dachsolaranlage müssen die Hauseigentümer jedoch nicht allein tragen, denn dafür gibt es mehrere öffentliche Fördertöpfe. Sie finden sich in der Förderdatenbank des Bundes unter dem Suchbegriff „Photovoltaik“. Die wichtigsten davon im Überblick.

1. EEG
Das EEG fördert private Solaranlagen über die Einspeisevergütung für Strom, den der Betreiber nicht selbst verbraucht und ins Netz abgibt. Vom 1. September an sind es bei Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis zehn Kilowattpeak 10,33 Cent je Kilowattstunde. Die aktuellen Vergütungen für alle Kategorien von Anlagen lassen sich bei der Bundesnetzagentur abrufen. Je größer die Leistung der Anlage, desto geringer ist der garantierte Abnahmepreis für den erzeugten Strom.

Bevor die Betreiber die Vergütung kassieren können, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein. Der Installateur muss die Anlage beim Netzbetreiber anmelden und der Eigentümer muss sie bei der Bundesnetzagentur registrieren lassen. Erst dann zahlt der Netzbetreiber die Einspeisevergütung. Ist das Ausbauziel von insgesamt 52 Gigawatt für geförderte Solaranlagen erreicht, gibt es für neue Anlagen keine Einspeisevergütung mehr.

Wer gegenüber dem Netzbetreiber nur vorgibt, seine Solaranlage bei der Bundesnetzagentur angemeldet zu haben, muss die gezahlte Einspeisevergütung erstatten. So erging es einem Landwirt aus Schleswig-Holstein. Er hatte dem Netzbetreiber mitgeteilt, seine Solaranlage sei registriert, was jedoch nicht stimmte. Zwei Jahre lang kassierte er für seinen Solarstrom, insgesamt 45.000 Euro. Als der Netzbetreiber erfuhr, dass der Landwirt vergessen hatte, seine Anlage anzumelden, wollte er das Geld zurück. Völlig zurecht wie der Bundesgerichtshof entschied (VIII ZR 147/16).

2. KfW
Die KfW fördert mit zinsgünstigen Krediten bis zu 100 Prozent der Investitionskosten einer Solaranlage sowie der dazu gehörigen Batteriespeicher. Kredite gibt es bis zu 50 Millionen Euro Investitionssumme. Die Zinssätze sind bonitätsabhängig, die Laufzeiten der Darlehen reichen von fünf bis 20 Jahre. Je nach Laufzeit bleiben ein bis drei Jahre davon tilgungsfrei.

3. Länder
Die einzelnen Bundesländer haben ebenfalls Förderprogramme aufgelegt. Nordrhein-Westfalen beispielsweise fördert über progress.nrw die Installation von Batteriespeichern für Solaranlagen mit bis zu 70.000 Euro. Aus diesem Fördertopf gibt es auch Geld für Mieterstrommodelle für Gebäude mit mindestens vier Wohneinheiten. Zuschüsse gibt es unter anderem für Stromzähler und Abrechnungssysteme, jedoch nicht für die Solaranlage selbst. Mehr Informationen zu den Förderprogrammen in NRW gibt es im Internet.

von Andreas Menn, Thomas Stölzel, Angela Hennersdorf, Konrad Fischer

Eine Solaranlage ist wie ein kleiner Betrieb. Nur wer die Gründung optimal plant, holt auch den maximalen Ertrag raus. Wer Solarmodule, beispielsweise auf dem Dach seines Hauses installieren will, sollte vorher eine Reihe von Punkten beachten, um sich später Ärger zu ersparen:

Dach: Optimal sind Flächen mit einer Neigung von 30 Grad, die nach Süden ausgerichtet sind. Weniger Ertrag gibt es bei Flächen mit größerer Neigung und solchen, die nach Osten oder Westen ausgerichtet sind. Trotz der geringeren Ausbeute können solche Anlagen wirtschaftlich sinnvoll sein, weil das EEG vorschreibt, dass sie ohnehin nur 70 Prozent ihrer Maximalleistung ins Netz abgeben dürfen. Pro Kilowattpeak sind etwa sechs bis acht Quadratmeter Dachfläche nötig.

Baugenehmigung: Eigentlich ist sie nicht nötig. Bei reinen Wohngebieten oder wenn die Solaranlage überwiegend genutzt wird, um Strom ins Netz zu speisen, kann das Bauamt einschreiten und eine Genehmigung fordern. Besser ist es, sich vorher bei den Behörden zu informieren.

Steuern: Um mit dem Netzbetreiber abrechnen zu können, benötigen Betreiber von Solaranlagen eine Steuernummer. Dazu müssen sie für das Finanzamt einen Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Wer Solarstrom zum Eigenverbrauch produziert, muss keine Einkommensteuer zahlen. Geht ein Teil des produzierten Stroms ins Netz, kommt es darauf an, ob der Betreiber mit dem Verkauf des Stroms an den Netzbetreiber nach Abzug der Betriebskosten einen Gewinn erzielt. Nur wenn die Hauseigentümer mehr Strom ins Netz speisen, als sie selbst verbrauchen, wird Umsatzsteuer fällig. Wenn der Gewinn aus dem Betrieb der Solaranlage über 24.500 Euro pro Jahr liegt, kassiert das Finanzamt zusätzlich Gewerbesteuer.

Versicherung: Die Solaranlage sollte in der Gebäudeversicherung zumindest eingeschlossen sein. So ist sie gegen Schäden bei Sturm, Hagel oder Feuer abgesichert. Bei größeren Anlagen können sich auch separate Photovoltaik-Versicherungen lohnen. Eine Police sollte auch Schäden durch Überspannung, Blitzschlag, Tierbisse und grobe Fahrlässigkeit abdecken.

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