
Es gibt Gesetze, die besonders umkämpft sind. Kreditbranche, Verbraucherschützer und Juristen sind derzeit mit einer wichtigen Gesetzesnovelle befasst. Nachdem die Bundesregierung im Oktober einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) in nationales Recht vorgelegt hatte, hagelte es von allen Seiten Kritik: Von der Kreditwirtschaft, vom Richterbund und nicht zuletzt von Verbraucherschützern, die um die Rechte der Bauherren und Hausbesitzer fürchten.
Dabei herrscht allgemein noch große Verwirrung. Die Bundesregierung muss die EU-Richtlinie spätestens bis zum 21. März 2016 umgesetzt haben. Für Baufinanzierer und Immobilienkäufer könnte sich in nur vier Monaten somit Etliches ändern. Und da das Gesetz bisher nur im Entwurf durch die erste Lesung im Bundestag gegangen ist, müssen Hauskäufer, Kreditnehmer und die Kreditwirtschaft damit rechnen, dass noch etliche Änderungen und Konkretisierungen den Weg in das Gesetz finden.





Besonders umstritten sind die Regelungen, die alte und neue Immobilienkredite und ihre Vermittlung betreffen. Es lohnt sich daher, den Gesetzentwurf zum WIKR genauer unter die Lupe zu nehmen.
Widerruf von Immobilienkrediten
Der Widerruf von Immobilienkrediten, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen werden, soll im WIKR klarer geregelt werden und so für Rechtssicherheit bei den Kreditgebern sorgen. Die neue Regelung sieht dabei vor, dass bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung im Kreditvertrag das Widerrufsrecht endgültig nach zwölf Monaten und 14 Tagen erlischt. Diese Regel soll für Kreditverträge gelten, die nach Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen werden, also spätestens ab dem 21. März 2016. Bestehende Finanzierungen sind demnach zunächst nicht betroffen. Bei einer korrekten Widerrufsbelehrung soll wie bisher der Rücktritt vom Vertrag nur 14 Tage nach Unterschrift möglich sein.
Die beste Baufinanzierungsberatung 2015
Beratung vor Ort (in Punkten*): Ø 74,5
Telefon (in Punkten*): Ø 71,3
E-Mail (in Punkten*): Ø 58,2
Gesamt (in Punkten*): Ø 73,2
Quelle: S.W.I. FINANCE, Testzeitraum März bis Mai 2015, Stand: Juni 2015
* Punkte auf einer Skala von 0 bis 100 (100 Punkte sind maximal erreichbar). Durch Auf- und Abrundungen können sich Rundungsdifferenzen ergeben, welche keinen Einfluss auf das Gesamtergebnis haben. Unterschiedliche Ränge trotz gleicher Punktzahl werden durch Unterschiede auf einer weiteren Nachkommastelle verursacht
Beratung vor Ort (in Punkten*): 81,0
Telefon (in Punkten*): 69,0
E-Mail (in Punkten*): 58,7
Gesamt (in Punkten*): 78,1
Den Gesamtsieg erringt die Commerzbank durch ihre sehr hohe Beratungsqualität vor Ort. Die Mitarbeiter nahmen sich viel Zeit, berieten umfassend und fragten ausführlich nach der persönlichen und finanziellen Situation des Kunden. Der Finanzierungsvorschlag war entsprechend auf den Kunden zugeschnitten und passgenau.
Beratung vor Ort (in Punkten*): 79,3
Telefon (in Punkten*): 73,6
E-Mail (in Punkten*): 56,4
Gesamt (in Punkten*): 77,3
Die Hamburger Sparkasse hatte ihre Stärke in der Kompetenz der Kundenberater in den Filialen. Keine Kundenfrage blieb unbeantwortet. Alle Finanzierungskosten wurden umfassend und transparent dargelegt.
Beratung vor Ort (in Punkten*): 75,7
Telefon (in Punkten*): 80,4
E-Mail (in Punkten*): 59,3
Gesamt (in Punkten*): 75,6
Den dritten Rang erreicht die HypoVereinsbank dank einer guten Leistung bei der Beratung vor Ort und der sehr guten telefonischen Beratung, der besten im Testfeld.
Beratung vor Ort (in Punkten*): 76,3
Telefon (in Punkten*): 73,9
E-Mail (in Punkten*): 65,3
Gesamt (in Punkten*): 75,4
Den vierten Platz verdankt die Berliner Volksbank einer überdurchschnittlichen Beratungsleistung sowohl vor Ort, als auch per Telefon und E-Mail. In der E-Mail-Bearbeitung erreicht die Genossenschaftsbank sogar das beste Ergebnis im insgesamt schwachen Testfeld in dieser Disziplin.
Beratung vor Ort (in Punkten*): 77,6
Telefon (in Punkten*): 68,1
E-Mail (in Punkten*): 59,5
Gesamt (in Punkten*): 75,2
Der deutsche Primus unter den Privatbanken, die Deutsche Bank, berät Kunden in den Filialen zwar ordentlich und mit der zweitbesten Bedarfsanalyse, am Telefon aber war das Ergebnis unterdurchschnittlich.
Beratung vor Ort (in Punkten*): 69,1
Telefon (in Punkten*): 77,8
E-Mail (in Punkten*): 54,9
Gesamt (in Punkten*): 69,7
Bei der Targobank fiel nur die überdurchschnittliche Servicequalität am Telefon positiv auf, sie war die zweitbeste im Test. Die Leistungen in der Filialberatung zur Baufinanzierung waren jedoch vergleichsweise schwach.
Beratung vor Ort (in Punkten*): 68,8
Telefon (in Punkten*): 62,5
E-Mail (in Punkten*): 58,4
Gesamt (in Punkten*): 67,3
Die spanisch-stämmige Bank beriet Immobilienkäufer vor Ort und am Telefon nur unterdurchschnittlich. Am Telefon wirkten die Berater passiv und interessierten sich nicht recht für die Anliegen der Anrufer. Die Bedarfsanalyse in der Vor-Ort-Beratung war mangelhaft: Nicht ein Kunde wurde nach seinen monatlichen Haushaltsausgaben gefragt, so dass das frei verfügbare Einkommen nicht bestimmt werden konnte.
Beratung vor Ort (in Punkten*): 68,1
Telefon (in Punkten*): 65,0
E-Mail (in Punkten*): 53,0
Gesamt (in Punkten*): 66,9
Die rote Laterne in der Baufinanzierungsberatung geht an die Postbank. In allen Kategorien belegte die zum Verkauf stehende Tochter der Deutschen Bank einen der letzten Plätze. In der Beratung blieben viele Fragen offen, die Bedarfsanalyse war nur oberflächlich. Obwohl in der E-Mail-Beratung nur auf andere Kontaktmöglichkeiten - etwa in einer Filiale - hingewiesen wurde, benötigte eine Antwortmail der Postbank durchschnittlich mehr als 66 Stunden. Bei anderen Banken genügt diese Zeit zum Abschluss eines Finanzierungsvertrages.
Damit käme der Gesetzgeber der Kreditwirtschaft zur Hälfte entgegen. Wer nämlich einen Immobilienkredit zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen hat, kann mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit den sogenannten Widerrufsjoker ziehen, weil die Widerrufsbelehrungen in den Kreditverträgen zu einem großen Teil fehlerhaft waren.
Als Widerrufsjoker wird ein ewig währendes Widerrufsrecht des Kreditvertrages bezeichnet, das sich aus fehlerhaften Widerrufsbelehrungen in den Kreditverträgen aus diesen Jahren ergibt. Die fehlerhaften Belehrungen im Vertrag führen dazu, dass die gewöhnliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht beginnt und auch noch nach Jahren der Kreditvertrag vom Kreditnehmer widerrufen werden kann.
Das hat in den vergangenen zwei Jahren für zigtausende Auseinandersetzungen zwischen Hausbesitzern und ihren Finanzierern gesorgt. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat inzwischen 50.000 Kreditverträge aus der fraglichen Zeit geprüft. Vier von fünf wiesen demzufolge eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung auf.