Bausparverträge sind im Vergleich zu anderen Formen des Sparens und Finanzierens tatsächlich relativ kompliziert. Dennoch hat die Mehrheit der Bausparer keine Vorstellung davon, in was sie ihr sauer verdientes Geld da stecken. Es sind verschiedene Vorteile eines Bausparvertrages, die sie letztlich zum Abschluss bewegt haben – vorausgesetzt, der Vermittler hat ihnen nicht das Blaue vom Himmel versprochen.
„Bausparverträge sollte man gegen den Trend abschließen“, sagt Max Herbst, Inhaber der FMH Finanzberatung in Frankfurt, die seit 1986 Zinsvergleiche anstellt. „Jetzt sind die Zinsen niedrig. Aber wer erst in acht oder zehn Jahren eine Finanzierung braucht, muss damit rechnen, dass die Hypothekenzinsen bis dahin deutlich gestiegen sind. Bausparen gewinnt mit der Angst vor steigenden Darlehenszinsen an Attraktivität.“ Der große Vorteil für einen Bausparer liegt nämlich darin, ein Stück Sicherheit zu gewinnen: Die Darlehenszinsen werden bereits bei Vertragsabschluss festgeschrieben – und zwar bis der Kredit vollständig getilgt ist. Das kann für Sparer selbst dann attraktiv sein, wenn wie derzeit der Hypothekenzins der Banken niedriger ist als der Darlehenszins der Bausparkassen.
Es gibt jedoch eine Reihe von Regeln und Variationen bei den Vertragsbedingungen und Tarifmerkmalen. Üblich ist zum Beispiel, dass der Bausparer die Hälfte seiner angestrebten Bausparsumme angespart haben muss, bevor er die andere Hälfte als Darlehen zum vereinbarten Zins abrufen kann. Dann ist der Bausparvertrag im Fachjargon zuteilungsreif. Auf seine Ersparnisse bekommt er einen ebenfalls festgelegten Guthabenzins. Der variiert von Vertrag zu Vertrag und hängt auch davon ab, wie hoch der vereinbarte Darlehenszins ist. Generell ist der Sparzins umso höher, je üppiger der Darlehenszins vereinbart wurde.
Es gibt dabei keinen Zwang, das Darlehen sofort nach Zuteilung abzurufen. Genauso gut kann der Bausparer Monat für Monat weiter seine Sparrate überweisen und die Zinsen dafür einstreichen. Ist der Vertrag aber zu 100 Prozent angespart und somit kein Darlehen mehr nötig, verliert Bausparen seinen Sinn. Deshalb machte auch erst kürzlich die Bausparkasse Wüstenrot mit der Kündigung von 15.000 Altverträgen Schlagzeilen. Die voll angesparten alten Verträge wiesen noch eine Verzinsung von vier bis fünf Prozent auf die angesparten Summen auf. Weil die Darlehen nicht abgerufen wurden, durfte die Bausparkasse die Verträge kündigen. Dem können Sparer mit Altverträgen mit ein paar Tricks zwar entgehen. Für Einsteiger ins Bausparen sind die neuen Bauspartarife im Hinblick auf die Guthabenzinsen allerdings witzlos.
Wie Eigentümer aus Altkrediten wieder aussteigen können
Geduldige Kreditsuchende waren in den vergangenen Jahren fein raus – je länger sie warteten, desto günstiger wurde ihr Kredit. Allenfalls die steigenden Immobilienpreise vermiesten ihnen die Laune. Wer seinen Kredit schon aufgenommen hatte, musste sich hingegen ärgern: Mit jeder Woche wurde aus dem vermeintlichen Zinsschnäppchen plötzlich eine teure Altlast – zumindest im Vergleich zu Neukrediten.
Das muss nicht sein. In einigen Fällen können Kunden von teuren Altverträgen auf günstige Neukredite umsatteln:
Läuft ein Kredit besonders lang, können Kunden laut Gesetz nach zehn Jahren mit Sechs-Monats-Frist kündigen. Mehr als 10,5 Jahre sind sie also nie gebunden.
Viele Banken haben ihre Kunden nicht korrekt auf ihr Widerrufsrecht hingewiesen. Oft bleibt unklar, wann die zweiwöchige Widerrufsfrist startet. In der Folge beginnt sie gar nicht: „Kunden kommen gegebenenfalls auch nach Jahren noch aus dem Vertrag heraus“, sagt Mathias Corzelius, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Kanzlei Göddecke. Ist eine falsche Frist angegeben oder soll die Frist „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ beginnen, ist das rechtlich nicht haltbar (Bundesgerichtshof, III ZR 83/11). Die Bank wird sich aber selbst dann erst einmal darauf berufen, dass der Kunde sein Widerrufsrecht mittlerweile verwirkt habe.
Hat der Kunde einen wichtigen Grund (wie den Verkauf der Immobilie), kann er aus dem Vertrag raus. Er muss die Bank jedoch für den entgangenen Gewinn entschädigen (Vorfälligkeitsentschädigung). Die Berechnung dieser Entschädigung sollte ein Experte überprüfen – viele Banken tricksen zum Nachteil der Kunden.
Sinnvoll ist Bausparen daher nur, wenn der Wunsch nach einer eigenen Immobilie vorhanden ist. Dann kommen alle wichtigen Vorteile zum Tragen. Die wären vor allem:
- Eine vorhersehbare Anspardauer mit klarer Kreditzusage für die Zukunft
- Planbarkeit von Kreditzins und Ratenhöhe in der Rückzahlungsphase des Darlehens
- Festgeschriebene Kreditzinsen bis zur vollständigen Tilgung
- Staatliche Förderung durch Eigenheimrente, auch Wohn-Riester, ist möglich.