Erkennung von Baumängeln
Selbst wenn der Kaufinteressent ein Problem erkennt – etwa Schimmelbildung an einer Zimmerdecke – so ist doch in vielen Fällen für ihn nur schwer erkennbar, welcher Aufwand tatsächlich zur Behebung des Schadens notwendig ist. Das beginnt schon bei der richtigen Einschätzung der Ursachen eines solchen Mangels. Ist der Schimmel etwa die Folge schlechter Belüftung, oder gelangt Feuchtigkeit ins Mauerwerk, weil etwa ein Dach undicht oder die Deckenisolierung unsachgemäß angebracht wurde. Das hat natürlich erhebliche Auswirkungen auf den Sanierungsbedarf.
So finden Sie einen Sachverständigen
Ein Gutachter aus dem Handwerksbereich ist für die Beurteilung eines gesamten Gebäudes nebst Grundstück zu spezialisiert. Wenn es um die erste Einschätzung eines Kaufobjektes geht, sollte daher ein erfahrener Bauingenieur oder Architekt das Gutachten erstellen. Er kann auch die Haustechnik wie Heizung und Elektroinstallationen beurteilen. Dabei ist darauf zu achten, dass sich der Sachverständige insbesondere mit Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. Wohngebäuden auskennt. Weniger geeignet ist ein Sachverständiger für Immobilienbewertung. Diese sind eher mit den abstrakten Wertermittlungsverfahren im Erbrecht vertraut als mit Bauphysik und Gebäudetechnik.
Bei der Industrie- und Handelskammer sind im Sachverständigenverzeichnis geeignete Gutachter für alle Fachrichtungen nach Schlagwörtern
Der Verband privater Bauherren e.V. hat überwiegend freischaffende Architekten und Bauingenieure in seinem Sachverständigen-Netzwerk
Die Sachverständigengemeinschaft Bauwesen ist ein Zusammenschluss von Gutachtern, die vor allem in Nordrhein-Westfalen aktiv, aber über ein bundesweites Netzwerk verfügen. Per Telefon wird ein Sachverständiger vermittelt.
Die Architektenkammern der einzelnen Bundesländer bieten ebenfalls die Vermittlung Sachverständiger an. Eine Übersicht aller Landesarchitektenkammern findet sich auf der Seite der Bundesarchitektenkammer.
Haftung für Baumängel
Ein Baugutachter kann auch in die Haftung genommen werden, wenn er etwa bei der Begehung vor dem Kauf einer Immobilie gravierende Baumängel übersieht. Dazu verfügt jeder Sachverständige über eine Berufshaftpflicht. Aber auch wenn der Gutachter verdeckte Mängel übersieht, weil er bei der Erstbegehung schließlich keine Löcher ins Mauerwerk schlagen darf, so sind zumindest in seinem Gutachten alle bis zum Kauf bekannten Mängel erfasst. Zudem hilft er nach dem Immobilienkauf beim Auftreten von verdeckten Mängeln, die Ursachen zu ermitteln. Das kann zum Beispiel wichtig werden, um Schadenersatz von Bauunternehmen oder Handwerkern wegen mangelhafter Ausführung zu verlangen.
Geld gut angelegt
Die ungefähr 800 Euro, die zum Beispiel für ein Ein- oder Zweifamilienhaus für das Gutachten inklusive Begehung und schriftlicher Auswertung zu veranschlagen sind, sind also gut angelegt, wenn Kaufinteresse für eine Immobilie besteht. Zudem stärkt die Einschätzung des Fachmanns die Verhandlungsposition gegenüber Makler und Verkäufer. Bei der hohen Immobiliennachfrage sind allerdings Verkäufer in aller Regel nicht bereit, deutlich von ihren Preisvorstellungen abzurücken. „Das Gutachten dient vor allem als wichtige Entscheidungsgrundlage für den Kaufinteressenten“, weiß Penningh aus Erfahrung. Dennoch: Wer harte Verhandlungen nicht scheut, sollte zumindest versuchen, den Kaufpreis zu drücken. Wenigstens um die Kosten des Gutachtens.