Bausparkassen kündigen Alt-Verträge Wie sich Sparer wehren können

Zehntausenden Sparern haben die Bausparkassen schon gekündigt. Und ihre Versuche, sich hoch verzinster, alter Bausparverträge zu entledigen, nehmen zu. Sparer sollten ihre schönen Renditen nicht kampflos aufgeben.

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Bausparprospekt von BHW Quelle: Marcel Stahn

Die Werbeversprechen waren vollmundig: „Volltreffer beim Bausparen“ und „Renditeknaller“ prangten auf dem Prospekt der Bausparkasse BHW aus dem Jahre 1998. Damit warb seinerzeit die private Bausparkasse BHW, heute eine Tochter der Deutschen Bank, für ihr Produkt BHW Dispo Plus – einen Bausparvertrag, in den vermögenswirksame Leistungen von Arbeitnehmern eingezahlt werden konnten – Zuschuss vom Arbeitgeber inklusive. Die Werbebotschaft: „Holen Sie mehr aus ihren vermögenswirksamen Leistungen. Ihr persönliches Renditeplus: BHW Dispo Plus“. Der Clou: eine hohe Verzinsung, Wohnungsbauprämie und nicht zuletzt Bonuszinsen, wenn Kunden nur ansparen, aber auf das Baudarlehen verzichten.

Wer den Werbeprospekt von damals in den Händen hält, kommt kaum darauf, dass es um die Finanzierung einer Immobilie gehen könnte. Vielmehr ging es offensichtlich um eine vergleichsweise hoch verzinste Geldanlage. Und genau so haben sie viele offenbar auch genutzt – so wie Mark Resch*. Er schloss 1998 einen Vertrag über eine Bausparsumme von 30.000 Mark, heute umgerechnet 15.340 Euro. Seitdem zahlt er jeden Monat in den Bausparvertrag ein – und freut sich über einen Guthabenverzinsung von zwei Prozent sowie weitere drei Prozent Bonusverzinsung pro Jahr, wenn er das Bauspardarlehen nicht abruft. Mit neueren Sparverträgen oder Geldanlagen ist eine solch hohe, risikolose Verzinsung vor dem Hintergrund der Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank derzeit nicht zu schaffen.

Diese Bausparkassen sollten Sie lieber meiden

Doch damit soll nun Schluss sein: Resch wurde der Vertrag seitens der BHW gekündigt. Denn für die Bausparkasse wird der alte Vertrag langsam teuer. Die Gesamtverzinsung von fünf Prozent bekommt auch die BHW am Kapitalmarkt nicht mehr geboten, der alte Bausparvertrag wird für sie zusehends zum Verlustgeschäft. Aber darf eine Bausparkasse deshalb gültige Verträge einfach kündigen?

Seit 2008 kündigen mehrere Bausparkassen Alt-Verträge mit hohen Guthabenzinsen. Um die 150.000 Bausparer sollen schon eine Kündigung erhalten haben. Zuletzt machten vor allem Schwäbisch Hall, die LBS Bayern, die LBS West sowie die BHW damit Schlagzeilen. Dieser Tage erhalten zudem weitere 50.000 Kunden der Schwäbisch Hall eine Vertragskündigung zum Jahresende.

Ob die Kündigungen seitens der Bausparkassen überhaupt rechtens sind, ist jedoch umstritten. Verbraucherschützer und spezialisierte Anwälte raten deshalb dazu, einen möglichen Widerspruch zur Kündigung zumindest zu prüfen und gegebenenfalls der Kündigung zu widersprechen. Keinesfalls sollten Bausparkunden den regelmäßig mitsamt der Kündigung zugestellten Auszahlungsauftrag unterschreiben und zurücksenden, wenn sie lieber weiterhin in den Genuss der hohen Guthabenzinsen kommen wollen. Denn mit dem Auszahlungsantrag beendet der Kunde den Vertrag mit der Bausparkasse. Erst, wenn eine Vertragsprüfung ergibt, dass die Kündigung zulässig ist, sollte sie der Auszahlung zustimmen.

Wissenswertes zur Kündigungswelle bei Bausparkassen (05.2015)

Vertragszustand entscheidet über Zulässigkeit der Kündigung

Wie gut die Chancen stehen, dass die Bausparkasse ihre Kündigung widerruft, hängt allerdings davon ab, wie weit der Vertrag angespart wurde, wie die Vertragsbedingungen gestaltet sind und ob noch weiter Sparraten in den Vertrag fließen.  Im eigenen Interesse sollten Betroffene daher zunächst ihren Vertrag daraufhin prüfen, ob die Bausparkasse daraus im Einzelfall das Recht zur Kündigung ableiten kann.

Aber anders als bei Kreditverträgen, die nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs im Falle ungenauer Widerrufsbelehrungen nichtig sind, fehlen für Bausparverträge eindeutige Kriterien und Urteile der höchsten Gerichtsinstanzen zum Kündigungsrecht der Bausparkassen. Im Fall der Ratenkredite hatte das Urteil des Bundesgerichtshofs bei Verbrauchern, die den Kredit heute günstiger bekommen würden, zu massenhaften Vertragswiderrufen geführt.

*Name von der Redaktion geändert

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