
Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hat vor einer Übervorteilung der Kunden bei Bausparverträgen gewarnt: "Ich erwarte, dass Vertragspartner fair miteinander umgehen", sagte Aigner. Die Fairness werde verletzt, wenn ein Vertragspartner das Vertrauen des anderen zu seinem eigenen Vorteil ausnutze, um Kunden zu finanziell nachteiligen Entscheidungen zu bewegen. Erst vergangenen Dienstag hatte das "Handelsblatt" berichtet, dass die Wüstenrot-Bausparkasse versucht habe, Bausparkunden zu deren Nachteil von hoch in niedriger verzinste Verträge zu locken.
So funktioniert Bausparen
Bausparer sammeln zunächst ihr Guthaben an. Bei Verträgen, die für eine spätere Finanzierung gedacht sind, ist die Verzinsung nicht so wichtig und auch häufig schlechter als bei den besten Banksparplänen. Die Sparphase läuft mindestens so lange, bis der Kunde das Mindestguthaben erreicht hat.
Wenn der Bausparer das vereinbarte Mindestguthaben angespart, die abhängige Bewertungszahl erreicht und die Mindestwartezeiten eingehalten hat, ist der Vertrag zuteilungsreif. Dann kann der Kunde die Bausparsumme (Sparguthaben plus Bauspardarlehen) für die Finanzierung nutzen.
Der Kunde zahlt für den Kredit einen bei Vertragsschluss bereits vereinbarten Zinssatz. Die monatliche Rückzahlung des Darlehens wird auch Tilgungsrate genannt und fast immer in Promille der Bausparsumme aus gewiesen. Es ist schon bei Vertragsabschluss daher auf eine angemessene Ratenhöhe zu achten.
"Bei jeder Vertragsumwandlung ist Vorsicht geboten. Wer die finanziellen Konsequenzen nicht abschätzen kann, sollte unabhängigen Rat in Anspruch nehmen", fordert Aigner die Kunden vor Abschluss eines neuen Vertrags auf. Dem Handelsblatt-Bericht zufolge hat die Bausparkasse an Hunderttausende Kunden Briefe verschickt, in denen sie ihnen vorschlug, den mit mindestens 3,5 Prozent verzinsten Bausparvertrag zu kündigen und einen neuen, deutlich niedriger verzinsten Vertrag zu unterschreiben. Bei einem 14 Jahre laufenden Bausparvertrag über 40.000 Euro Darlehenssumme führt das je nach Restlaufzeit zu einem Verlust von mehreren Tausend Euro, so die Zeitung.





Wüstenrot wehrt sich gegen die Vorwürfe. Ziel der Aktion sei es gewesen, Kunden zu beraten, die das Sparziel ihres Bausparvertrags nicht mehr erreichen können, hieß es in einer Mitteilung. Später ruderte die Bausparkasse zurück: Sollte es durch die Beratungen im Einzelfall Umstellungen von Konten gegeben haben, die nicht im Kundeninteresse und auch im Sinne dieses Vorgehens gewesen sind, werde Wüstenrot dies selbstverständlich ohne Einbußen für die Kunden korrigieren, erklärte das Unternehmen.
Nach Einschätzung von Elke König, Präsidentin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), würden deutsche Versicherer ihre Kunden derzeit trotz Niedrigzinsumfelds nur in Einzelfällen in neue Verträge drängen. Die seien jedoch ärgerlich, denn Versicherer seien trotz schwacher Renditen "ganz sicher nicht" zu solchen Schritten gezwungen.“ Illegal seien diese Umdeckungsaktionen zum Nachteil der Kunden zwar nicht, allerdings in Bezug auf die geltenden Beratungspflichten fragwürdig und schadeten dem Vertrauensverhältnis zum Kunden. Zudem entstünde ein hohes Schadenersatzrisiko.