Berlin Das Berliner Landgericht hält die 2015 von der großen Koalition beschlossene Mietpreisbremse für verfassungswidrig. Das teilte das Gericht am Dienstag mit.
Es liege eine ungleiche Behandlung von Vermietern in unterschiedlichen Städten vor. Als Bezugsgrößen würden die ortsüblichen Vergleichsmieten genutzt, sie wichen aber in verschiedenen Städten wesentlich voneinander ab. Außerdem würden Vermieter, die bereits in der Vergangenheit zu hohe Mieten nahmen, begünstigt. Das Landgericht hatte die Klage einer Mieterin behandelt. Es wies aber darauf hin, dass für eine Entscheidung der Verfassungsgemäßheit nur das Bundesverfassungsgericht zuständig sei.