„Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ Niederlage für die Marktwirtschaft: Mehrheit der Berliner will Vermieter enteignen

Quelle: imago images

Es ist ein harter Schlag für die Immobilienwirtschaft: Die Berliner wollen private Wohnungskonzerne vergesellschaften. Doch die Politik muss dem Votum des Volksentscheides nicht folgen.

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Die Berliner wollen das Sozialismus-Experiment wagen. Die Mehrheit der Hauptstadtbewohner hat am Sonntag in einem Volksbegehren dafür gestimmt, dass private Wohnungsunternehmen enteignet werden sollen. 56,4 Prozent der Wahlberechtigten haben sich dabei auf die Seite der Bewegung „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ geschlagen. Mit diesem Schritt will sie gegen steigende Mieten kämpfen.

Die Bürgerinitiative hat mit ihrer Kampagne die Hauptstadtbewohner zu einem radikalen Schritt mobilisiert. Ein solches Volksbegehren ist in der Geschichte der Bundesrepublik bislang einzigartig. Wohnungskonzerne mit mehr als 3000 Bestandswohnungen in Berlin sollen nach dem Willen der Bevölkerung nun vergesellschaftet werden. Das würde den Berliner Wohnungsmarkt radikal ändern. Mehr als 200.000 der insgesamt 1,5 Millionen Wohnungen könnten in eine Anstalt öffentlichen Rechts übertragen werden. Das Ziel: Diese sollen gemeinwohlorientiert verwaltet, Mietpreissteigerungen gestoppt werden. Vor allem Deutsche Wohnen ist davon betroffen. 113.000 von 155.000 Wohnungen des Dax-Konzerns stehen in Berlin.

Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ will nun den Druck auf den Senat verstärken. „Wir werden die Koalitionsverhandlungen sehr engmaschig begleiten und den Druck auf die Parteien hochhalten. Wir werden nicht zulassen, dass sich eine Partei nun aus der Affäre zieht“, erklärte Rouzbeh Taheri, Mitgründer und Sprecher der Initiative. Taheri fordert vom neuen Senat, dass er ein entsprechendes Gesetz zur Vergesellschaftung erlässt. „Wir haben bereits Gesetzesentwürfe zur Vergesellschaftung erarbeitet, die wir dem neuen Senat gerne zur Verfügung stellen und die als Diskussionsgrundlage taugen“, so Taheri.

Für die Immobilienwirtschaft ist das Ergebnis des Volksentscheides derweil ein harter Schlag. Das Immobilienunternehmen Akelius hat bereits angekündigt, seinen gesamten Berlin-Bestand zu verkaufen. Die rund 14.000 Wohnungen kauft ein schwedischer Konzern, der sich vom Volksentscheid unbeeindruckt zeigt.

Vonovia-Chef Rolf Buch betont, dass Enteignungen die Herausforderungen am Berliner Wohnungsmarkt nicht lösen können. Außerdem kündigt er Gesprächsbereitschaft an: „In der neuen Legislaturperiode brauchen wir deutlich mehr Miteinander statt Konfrontation. Vonovia steht bereit, um mit einer neuen Landesregierung und den relevanten gesellschaftlichen Akteuren der Stadt die Herausforderungen auf dem Berliner Wohnungsmarkt kraftvoll anzugehen.“

Senat muss Votum nicht zustimmen

Die Branche will sich aber nicht geschlagen geben. Bereits im Vorfeld des Votums war klar, dass im Falle eines positiven Ergebnisses jahrelange Rechtsstreitigkeiten drohen. Michael Schick, Präsident des Immobilienverbands IVD, sagte der WirtschaftsWoche: „Schon aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und des Gleichheitsgrundsatzes lässt sich ein Enteignungsgesetz nicht verfassungsfest aufstellen.“

Das Grundgesetz regelt, dass Vergesellschaften im Sinne des Allgemeinwohls prinzipiell möglich sind. In Artikel 15 steht: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.“ Viele Juristen zweifeln, ob die Situation auf dem Wohnungsmarkt Enteignungen legitimieren würden. Schließlich könnte dem auch durch den Bau neuer Wohnungen begegnet werden.

Außerdem: Obwohl eine Mehrheit der Berliner für die Enteignung der Wohnungskonzerne ist, muss es dazu nicht zwingend kommen. Der Berliner Senat ist nicht dazu verpflichtet, das Votum anzunehmen. Im Prinzip ist das Ergebnis des Volksbegehrens bloß eine Art Stimmungsbarometer, an dem sich die Berliner Politik orientieren kann.

Ob der Senat nun wirklich ein entsprechendes Gesetz erarbeitet, hängt vor allem von der neuen Regierung Berlins ab. Die Hauptstadtbewohner stimmten am Sonntag nicht nur über die Enteignung und die Bundestagswahl ab, sondern wählten auch ein neues Abgeordnetenhaus.

Der bisherige Berliner Senat war sich in der Frage, ob Wohnungskonzerne enteignet werden sollen, nicht einigt. Innerhalb der Koalition aus SPD, Grüne und Linken und teils innerhalb der einzelnen Parteien gab es dazu unterschiedliche Auffassungen. Franziska Giffey ist Spitzenkandidatin der SPD und sagte schon mehrfach, dass es mit ihr keine Enteignung geben werde. Auch Berlins Regierender Bürgermeister, Michael Müller, lehnt diesen Schritt ab.

Kritiker der Enteignungsinitiative monieren ohnehin, dass der Staat mit der Verwaltung der hunderttausenden Wohnungen überfordert wäre. Worna Zohari, CEO des Immobilienverwalters Reanovo, sagt dazu: „Wenn die Stadt die Mieten der Wohnungen begrenzen oder gar senken will, wird es auf Querfinanzierungen hinauslaufen. Denn die Kosten für Verwaltung und Instandhaltung steigen unaufhaltsam. Allein das dafür notwendige Personal zu finden und zu halten ist eine riesige Herausforderung.“

Berlin hat keine Vorbildfunktion

Sollte die Politik dem Votum der Bürger aber folgen und eine juristische Entscheidung zugunsten der Befürworter fallen, wird es für Berlin teuer: Die Unternehmen müssten für die Abgabe ihres Wohnungsbestands entschädigt werden. Bislang wird noch darüber gestritten, wie hoch die Kosten sind. IVD-Präsident Schick sagt: „Die Enteignungspläne würden bis zu 40 Milliarden Euro an Entschädigungszahlen verschlingen, die den ohnehin schon hohen Schuldenberg weiter anwachsen lassen.“

von Andreas Macho, Leonie Tabea Natzel

Die Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ geht von geringeren Kosten aus – auch, weil sie die Unternehmen „deutlich unter Marktwert“ entschädigen will. Sie beziffert die Kosten auf 10 bis 11 Milliarden Euro.

Für Immobilienbranchenvertreter Schick ist angesichts der hohen Kosten klar: „Vielmehr sollte sich eine neue Berliner Landesregierung um die tatsächliche Lösung der Probleme kümmern und den Wohnbau ankurbeln.“ Kritiker werfen ein, dass durch die Enteignung der Wohnungskonzerne schließlich keine einzige neue Wohnung auf den Markt käme. Und in einer Metropole wie Berlin ist das dringend notwendig.

Zumindest eines ist für Matthias Kentner, Rechtsanwalt der Münchener Kanzlei Dornbach, klar: Das Votum in Berlin habe keine Vorbildfunktion für andere Städte, Enteignungsfantasien würden ein Hauptstadtphänomen bleiben. „Berlin ist ein Sonderfall in der Bundesrepublik. Die dortige Enteignungsdebatte findet insgesamt keine gesellschaftliche Akzeptanz.“



Selbst wenn der Berliner Senat dem Votum der Bürger nicht folgt und sich gegen eine Enteignung von Wohnungskonzernen entscheidet, hat die Bürgerinitiative Erfolge erstritten. Das Thema Wohnen avancierte zu einem der wichtigsten Themen im Bundestagswahlkampf. Und auch Immobilienriesen wie Deutsche Wohnen und Vonovia – die Feindbilder der Enteignungsinitiatoren – kamen ihrem Willen etwas entgegen. Vergangene Woche verkauften sie über 14.000 Wohnungen für insgesamt 2,46 Milliarden Euro an die öffentliche Hand.

Mehr: Die Berliner haben über die Vergesellschaftung von Immobilienunternehmen abgestimmt. Doch ein Mittelfinger gegen den Kapitalismus wird die Wohnungsnot nicht lösen. Ein Kommentar.

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