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Energie-Einsparverordnung Das letzte Stündchen der Energiefresser

Wer in seinem Keller noch einen alten Heizkessel stehen hat, der sollte sich schnell nach einem neuen Modell umsehen. Denn am 1. Mai tritt die neue Energie-Einsparverordnung in Kraft, die bis Ende 2014 eine Austauschpflicht für alte Heizungen vorsieht. Worauf Hausbesitzer und Mieter jetzt achten müssen.

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Am 1. Mai tritt die neue Energie-Einsparverordnung in Kraft. Quelle: dpa

Die Bundesregierung will alte Heizkessel aus den deutschen Kellern verbannen, denn die gelten als die größten Energiefresser im Haus. Im Oktober letzten Jahres beschloss das Bundeskabinett deshalb die Novellierung der Energie-Einsparverordnung. Die Neuregelung tritt am 1. Mai in Kraft und sieht auch eine Austauschpflicht für alte Heizsysteme vor.

Hausbesitzer müssen bis Ende 2014 Öl- und Gasheizungen austauschen, wenn diese vor 1985 eingebaut wurden oder wenn sie über 30 Jahre alt sind. Bisher galt die Austauschpflicht für Heizkessel, die vor 1978 eingebaut wurden. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Die Neuregelung gilt nur für sogenannte Standardkessel, auch Konstanttemeraturkessel genannt. Diese alten Modelle heizen das ganze Jahr über mit konstant hoher Temperatur, auch bei mildem Wetter.

Frühjahrstipps zum Heizöl
Heizung runterdrehen, statt ausschaltenDie Heizung sollten Verbraucher nicht zu früh ausschalten. Im Frühling schwanken die Außentemperaturen meist sehr stark. Nach einem Kälteeinbruch benötigt die Heizung zusätzliche Anschub-Energie, um das gewünschte Temperaturniveau wieder zu erreichen. Quelle: 4iMEDIA; Total Deutschland Quelle: dpa
InspektionDas Frühjahr bietet sich an, um den Heizöltank einer Inspektion zu unterziehen. Beispielsweise kann eine Überprüfung des Grenzwertgebers, der vor Überfüllung des Tanks schützt, vor bösen Überraschungen bei der nächsten Öllieferung schützen. Wurde das Bauteil vor 1984 hergestellt, sollte ein Fachmann den Grenzwertgeber prüfen und gegebenenfalls austauschen. Quelle: Fotolia
ÖltankreinigungSpätestens nach zehn Jahren ist eine Öltankreinigung fällig. Der Frühling ist ein günstiger Zeitraum dafür, weil der Tank meist leer ist. Hausbesitzer sollten eine spezialisierte Firma damit beauftragen und keinesfalls selbst Hand anlegen. Quelle: Creative Commons-Lizenz
Erneuerung der HeiztechnikSteht der Austausch der Heizungsanlage bzw des Brenners an, sollten jetzt schnell Angebote eingeholt werden. Dem Institut für Wärme und Öltechnik zufolge geht bei einer veralteten Ölheizung bis zu ein Drittel der Energie verloren. Die Modernisierung der Heizungsanlage spart auf Dauer bares Geld, die Maßnahme amortisiert sich meist nach weniger als zehn Jahren. Dafür gibt es auch staatliche Finanzhilfe und Fördermittel, etwa vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle oder der Staatsbank KfW. Quelle: Fotolia
Im Preistief Öl bestellenEs ist ratsam, vor der Nachbestellung des Heizöls die Preisentwicklung genau zu beobachten. Eine geeignete Möglichkeit ist die Orientierung am Wunschpreis. Einige Mineralölhändler bieten diesen Service bereits im Internet an. Einfach den Wunschpreis eintragen und bei Erreichen die Bestätigung online erhalten. Quelle: dpa
GemeinschaftsbestellungBei der Bestellung größerer Mengen von Heizöl gewähren viele Heizölanbieter Rabatte. Beim Auffüllen der Vorräte lohnt es sich daher, in der Nachbarschaft den Heizölbedarf abzufragen, um dann gemeinsam eine größere Menge zu bestellen. Durch kürzere Anlieferwege können den Kunden oftmals lohnende Preisnachlässe gewährt werden. Quelle: dpa
Frühjahrsangebote beim ÖlEinige Heizölhändler werben in Frühjahr und Sommer mit Rabatten oder Zugaben. Verbraucher sollten öfter die Zeitung zur Hand nehmen oder im Internet nach regionalen Angeboten suchen. Quelle: dpa

Etwas effizienter sind Niedertemperaturheizkessel, die auf die Außentemperatur reagieren. Noch moderner sind Brennwertkessel. Diese beiden Heizsysteme sind von der Austauschpflicht ausgenommen. Auch Besitzer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, die am 1. Februar 2002 in ihrem Haus mindestens eine Wohnung selbst genutzt haben, sind von der Verpflichtung befreit. Im Falle eines Eigentümerwechsels muss der neue Hausbesitzer die Austauschpflicht innerhalb von zwei Jahren erfüllen.

Achim Fischer von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vermutet noch rund zweieinhalb Millionen Standardkessel in deutschen Häusern, obwohl deren Technik schon seit 20 Jahren überholt ist. Er rät Hausbesitzern diese alten Heizsysteme in jedem Fall durch moderne Brennwertkessel zu ersetzen, auch wenn ein  Hauseigentümer nicht unter die Austauschpflicht fällt.

Wer weiterhin mit fossilen Brennstoffen heizen will, müsse für den Kauf und die Montage eines Gasbrennwertkessels rund 6.000 bis 9.000 Euro bezahlen. Für einen  Ölbrennwertkessel sind es bis zu 10.000 Euro. Das ist zwar eine ordentliche Summe.

Doch „die Mehrkosten amortisieren sich in wenigen Jahren“, sagt Fischer. Er schätzt, dass Hausbesitzer durch den Umbau rund 15 bis 30 Prozent an Heizkosten sparen können. Für die Umrüstung können Hausbesitzer außerdem Fördermittel von der KfW-Bank beantragen.

Zwar sind die Hausbesitzer ist in der Pflicht, die Umrüstung zu finanzieren. Die Mieter können die neuen Regeln trotzdem treffen. Denn wenn der Austausch des Kessels unter eine sogenannte „Modernisierungsmaßnahme“ fällt, dann darf der Vermieter die Kosten auf die Mieter abwälzen. „In diesen Fällen kann der Vermieter die Miete erhöhen“, sagt Fischer.

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