
Die Bundesregierung will alte Heizkessel aus den deutschen Kellern verbannen, denn die gelten als die größten Energiefresser im Haus. Im Oktober letzten Jahres beschloss das Bundeskabinett deshalb die Novellierung der Energie-Einsparverordnung. Die Neuregelung tritt am 1. Mai in Kraft und sieht auch eine Austauschpflicht für alte Heizsysteme vor.
Hausbesitzer müssen bis Ende 2014 Öl- und Gasheizungen austauschen, wenn diese vor 1985 eingebaut wurden oder wenn sie über 30 Jahre alt sind. Bisher galt die Austauschpflicht für Heizkessel, die vor 1978 eingebaut wurden. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Die Neuregelung gilt nur für sogenannte Standardkessel, auch Konstanttemeraturkessel genannt. Diese alten Modelle heizen das ganze Jahr über mit konstant hoher Temperatur, auch bei mildem Wetter.





Etwas effizienter sind Niedertemperaturheizkessel, die auf die Außentemperatur reagieren. Noch moderner sind Brennwertkessel. Diese beiden Heizsysteme sind von der Austauschpflicht ausgenommen. Auch Besitzer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, die am 1. Februar 2002 in ihrem Haus mindestens eine Wohnung selbst genutzt haben, sind von der Verpflichtung befreit. Im Falle eines Eigentümerwechsels muss der neue Hausbesitzer die Austauschpflicht innerhalb von zwei Jahren erfüllen.
Achim Fischer von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vermutet noch rund zweieinhalb Millionen Standardkessel in deutschen Häusern, obwohl deren Technik schon seit 20 Jahren überholt ist. Er rät Hausbesitzern diese alten Heizsysteme in jedem Fall durch moderne Brennwertkessel zu ersetzen, auch wenn ein Hauseigentümer nicht unter die Austauschpflicht fällt.
Wer weiterhin mit fossilen Brennstoffen heizen will, müsse für den Kauf und die Montage eines Gasbrennwertkessels rund 6.000 bis 9.000 Euro bezahlen. Für einen Ölbrennwertkessel sind es bis zu 10.000 Euro. Das ist zwar eine ordentliche Summe.
Doch „die Mehrkosten amortisieren sich in wenigen Jahren“, sagt Fischer. Er schätzt, dass Hausbesitzer durch den Umbau rund 15 bis 30 Prozent an Heizkosten sparen können. Für die Umrüstung können Hausbesitzer außerdem Fördermittel von der KfW-Bank beantragen.
Zwar sind die Hausbesitzer ist in der Pflicht, die Umrüstung zu finanzieren. Die Mieter können die neuen Regeln trotzdem treffen. Denn wenn der Austausch des Kessels unter eine sogenannte „Modernisierungsmaßnahme“ fällt, dann darf der Vermieter die Kosten auf die Mieter abwälzen. „In diesen Fällen kann der Vermieter die Miete erhöhen“, sagt Fischer.