Erbschaftsteuer Immobilien sollten nicht länger besser gestellt werden!

Bundesfinanzminister Christian Lindner Quelle: imago images

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat sich für höhere Erbschaftsteuerfreibeträge ausgesprochen. Richtig so! Doch es wäre Zeit für eine tiefgreifende Reform. Ein Kommentar.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Viele Immobilien sollen vom kommenden Jahr an deutlich höher bewertet werden, etwa für die Berechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Dies ist im Jahressteuergesetz vorgesehen. Der Bundestag hat schon zugestimmt, der Bundesrat muss dies noch tun. In der Folge dürften Erben häufiger Steuern auf ein Immobilienerbe zahlen müssen – und oft auch mehr. Seitdem die WirtschaftsWoche das einer breiteren Öffentlichkeit bekanntgemacht hat, tobt eine heftige Debatte. Nun hat sich Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) für höhere Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ausgesprochen. „In meinen Augen müssten sie um etwa 25 Prozent angehoben werden“, sagte er der „Augsburger Allgemeinen“.

Wenn Immobilien höher bewertet werden, müssen die Freibeträge rauf, um das aufzufangen. Logisch! Wirklich? Tatsächlich führt die Argumentation vor Augen, dass Immobilien bei der Erbschaftsteuer bereits bevorzugt werden. Es wäre Zeit für eine tiefgreifende Reform. Dabei sollten die Freibeträge (500.000 Euro sind es derzeit beim Ehepartner, 400.000 Euro pro Kind von jedem Elternteil) eher verdoppelt, aber Immobilien nicht länger gegenüber anderen Vermögenswerten besser gestellt werden.

Denn das ist heute der Fall. So kann selbst die geerbte Villa am Starnberger See oder in Hamburg-Blankenese völlig steuerfrei bleiben, sofern Ehepartner oder Kinder dort dann selbst wohnen. Als Familienheim werden solche Häuser bei der Erbschaftsteuer bevorzugt. Nur bei Kindern gibt es eine kleine Einschränkung: Hier werden nur bis zu 200 Quadratmeter Wohnfläche von der Erbschaftsteuer befreit, bei größeren Häusern dann anteilig dieser Gegenwert. Aber auch das kann in Toplagen durchaus einem Betrag von zwei Millionen Euro und mehr entsprechen – steuerfrei, zusätzlich zu den allgemeinen Freibeträgen.

Lesen Sie auch, wie das Familienheim bei der Erbschaft steuerfrei bleibt

Die Regeln der Schenkung- und Erbschaftsteuer sind also auf Immobilien abgestimmt. Das ist einerseits nachvollziehbar: Wohnung oder Haus sind in vielen Familien der wichtigste, teils der einzige nennenswerte Vermögenswert. Zudem ist das eigene Haus ein emotionaler Rückzugsort. Eben ein Familienheim, an das viele Erinnerungen geknüpft sind. Hier sind womöglich Familienmitglieder geboren worden, andere gestorben. Es wäre hart, wenn ein solches Haus beispielsweise verkauft werden müsste, nur um die Erbschaftsteuer zahlen zu können. Allerdings gibt es längst Regeln, die davor schützen sollen: So kann sowohl bei vermieteten als auch bei selbstgenutzten Immobilien die Erbschaftsteuer gestundet werden, wenn sonst ein Verkauf nötig wäre. Teils fallen dabei nicht einmal Zinsen an.

Die Steuer soll sich eigentlich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit richten. Das ist derzeit nicht sichergestellt. Wenn sich eine Familie beispielsweise gegen den Immobilienkauf entscheidet, zur Miete wohnt und ihr Vermögen mit Wertpapieren aufbaut, profitiert sie nur von den normalen Freibeträgen. Eine Steuerfreistellung für das Familiendepot gibt es nicht, fürs Familienheim hingegen schon.

Gehälter „In Unternehmen macht sich eine Vollkaskomentalität breit“

In deutschen Unternehmen herrscht ein verqueres Leistungsdenken, sagt Interimsmanager Ulvi Aydin. Er schlägt vor, den Teamgedanken zu hinterfragen – und High Performern mehr zu zahlen als ihren Chefs.

Aktien Fünf gefallene Börsenstars mit der Hoffnung auf ein Comeback

Mehrere frühere Börsenlieblinge sind jetzt günstig zu haben. Ihre Kursschwäche hat Gründe – aber es gibt gute Argumente für eine Erholung. Fünf Turnaround-Ideen für Mutige.

Baufinanzierung Sollte ich auch günstige Kredite schnell tilgen?

Die Zeiten niedriger Zinsen sind vorbei. Was heißt das für Kreditnehmer, deren Immobiliendarlehen einen niedrigen Zins hat? Sollen sie bei Geldzufluss trotzdem maximal viel tilgen?

 Weitere Plus-Artikel lesen Sie hier

Eine Anhebung der Freibeträge wäre also zu begrüßen. Doch sie sollte noch deutlich höher ausfallen, als von Lindner nun befürwortet. Im Gegenzug könnten die Sonderregeln für Immobilien wegfallen, ohne dass deshalb Zwangsverkäufe drohen. So würde die Besteuerung deutlich fairer.

Dieser Beitrag entstammt dem WiWo-Newsletter Daily Punch. Der Newsletter liefert Ihnen den täglichen Kommentar aus der WiWo-Redaktion ins Postfach. Immer auf den Punkt, immer mit Punch. Außerdem im Punch: der Überblick über die fünf wichtigsten Themen des Tages. Hier können Sie den Newsletter abonnieren.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%