Bausparer, die für die Nutzung ihres Darlehens eine Gebühr gezahlt haben, dürfen darauf hoffen, ihr Geld erstattet zu bekommen. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte entsprechende Klauseln in Bausparverträgen am Dienstag für unwirksam, weil sie die Kunden unangemessen benachteiligten. Die Darlehensgebühr fällt an, wenn Bausparer den Kredit in Anspruch nehmen - zusätzlich zu den Zinsen.
Nach Auskunft der Dachverbände sieht zwar keine der 20 Bausparkassen die Gebühr noch in ihren aktuellen Tarifen vor. Früher war sie nach Angaben der klagenden Verbraucherzentrale NRW aber weit verbreitet.
Profitieren können also Kunden mit einem älteren Vertrag, die ihr Darlehen erst noch beantragen wollen oder die Gebühr vor nicht allzu langer Zeit gezahlt haben. Wie viele das sind, ist unklar.
Mit Niedrigzinsen zum Eigenheim
Langfristige Baukredite mit festen Zinsen für zehn Jahre gibt es derzeit sogar mit einer Verzinsung von unter zwei Prozent. Allerdings haben die Preise für Immobilien besonders in Großstädten in den vergangenen Jahren deutlich angezogen.
Immobilien gelten nicht als Renditeknüller. Allerdings sind sie gerade in Krisenzeiten Verbraucherexperten zufolge eine solide Geldanlage. Der Wert einer Immobilie ist vergleichsweise sicher - vorausgesetzt, Preis, Qualität und Lage stimmen. In jedem Fall sollte ein Immobilienkauf gut überlegt sein.
Hier hilft nur ein Vergleich der verschiedenen Anbieter, wobei die Auswahl an Krediten laut Stiftung Warentest derzeit besonders groß ist. Bauherren und Käufer können dafür Vergleichsrechner im Internet nutzen. Auch Verbrauchermagazine und Zeitungen liefern häufig aktuelle Zinskonditionen. Die Hausbank kann ein wichtiger Ansprechpartner sein - ist jedoch nicht immer zwingend die erste Wahl. Ein Anbietervergleich kann teils mehrere zehntausend Euro sparen.
Kredite für Häuser oder Wohnungen laufen meist über zehn, 20 oder 30 Jahre. Hierbei werden die Zinsen in aller Regel nur für einen begrenzten Zeitraum von mehreren Jahren festgelegt. Läuft diese sogenannte Zinsbindungsfrist ab, verhandeln Bank und Kunde die Verlängerung des Darlehens. Der Bauherr kann dann auch umschulden und zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Verbraucher sollten mehrere Monate vor Auslaufen der Frist neue Angebote einholen. Wegen der historisch niedrigen Zinsen gibt es derzeit auch besonders günstige Anschlusskredite.
An sich werden feste monatliche Raten vereinbart. Baukredite geben oft aber auch das Recht auf Sondertilgung, das heißt die Rückzahlung von Geld zusätzlich zu den vereinbarten Raten. Auch kann ausgehandelt werden, dass der Bauherr die Raten anpassen kann, etwa wenn sich das Einkommen verändert.
Finanzexperten sehen ein Eigenkapital von 20 bis 30 Prozent des Immobilienpreises als eine solide Basis an. Für ihre angebotenen Top-Zinsen wollen die Banken häufig allerdings 40 Prozent Eigenkapital sehen. Teils sind Banken auch bereit, den vollen Kaufpreis zu finanzieren. Dafür verlangen sie aber oft happige Risikoaufschläge beim Zins.
Bei der staatlichen Förderbank KfW gibt es Darlehen etwa für den Kauf selbstgenutzten Wohneigentums, energieeffizientes Bauen und Sanieren oder auch für altersgerechtes Wohnen. Daneben zahlt der Staat die Wohnungsbauprämie von 8,8 Prozent beim Bausparen. Auch gibt es in Form des sogenannten Wohn-Riesterns staatliche Unterstützung für den Kauf selbstgenutzter Immobilien zur Altersvorsorge.
Risiken wie diese können mit Versicherungen ganz oder zumindest teilweise abgedeckt werden. So gibt es Versicherungen gegen Berufsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Lebensversicherungen oder Restschuld-Versicherungen. Verbraucher sollten sich vor Abschluss einer Police und eines Baudarlehens gut über einen Versicherungsschutz beraten lassen. Die Stiftung Warentest rät zu Versicherungen für den Todesfall.
Wer von seiner Bausparkasse Geld zurückfordern kann, hängt von der Verjährungsfrist ab. Diese beträgt mindestens drei Jahre. Wer die Gebühr 2013 oder später entrichtet habe, könne also auf jeden Fall noch bis Jahresende Ansprüche geltend machen, sagte ein Sprecher der Verbraucherzentrale. Wie es für Bausparer aussieht, die vor 2013 gezahlt haben, muss demnach noch gerichtlich geklärt werden. Die
Für normale Kreditverträge hatte der BGH bereits 2014 entschieden, dass Banken kein Bearbeitungsentgelt verlangen dürfen, weil sie damit interne Kosten auf unzulässige Weise auf die Kunden abwälzen. „Für Bauspardarlehen gilt nichts Abweichendes“, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Ellenberger bei der Urteilsverkündung.
In der Verhandlung am Morgen hatte BGH-Anwalt Reiner Hall für die Bausparkassen auf besondere Vorteile verwiesen, die Bauspardarlehen gegenüber Immobilienkrediten hätten. So könnten Bausparer das geliehene Geld beispielsweise ohne Zusatzkosten vor Ende der Laufzeit zurückzahlen. Das müsse seinen Preis haben.
Nach Auffassung der Richter rechtfertigen die Vorteile trotzdem nicht die Darlehensgebühr. Der Bausparer habe bereits an anderer Stelle „nicht unerhebliche Nachteile“ hinzunehmen, hieß es. So sei üblicherweise direkt bei Vertragsunterzeichnung eine Abschlussgebühr zu zahlen. Außerdem gebe es auf das angesparte Geld zu normalen Zeiten unterdurchschnittlich niedrige Zinsen. (Az. XI ZR 552/15)
Um dieses Grundsatz-Urteil zu erstreiten, hatten die Verbraucherschützer die größte deutsche Bausparkasse Schwäbisch Hall wegen einer Klausel zu einem älteren Tarif verklagt. „Berechtigten Ansprüchen unserer Kunden kommen wir selbstverständlich nach“, erklärte Schwäbisch Hall in einer ersten Reaktion auf das Urteil. Die Darlehensgebühr sei aber schon mit dem Jahr 2000 abgeschafft worden.
Ursprünglich wollte der BGH auch zwei Klagen von Bausparern gegen Wüstenrot verhandeln. Die Kläger machten aber kurzfristig einen Rückzieher. Wüstenrot teilte dazu auf Anfrage mit, man habe sich auf einen Vergleich geeinigt und Stillschweigen vereinbart.