Gebäudesanierung Neuer Dämmzwang für Häuslebauer

Seite 3/3

Kleines Schlupfloch

Daneben können auch hier Immobilieneigner, die vor Februar 2002 schon Selbstnutzer waren, die Austauschpflicht ignorieren. Allerdings dürfte es sich für die meisten Hauseigentümer durchaus bezahlt machen, derart veraltete Heizkessel durch ein modernes Gerät zu ersetzen. Denn die Sanierungsmaßnahmen rechnen sich durch die Energieersparnis so schnell wie eine neue Heizung.

Für neue Bauvorhaben sind die Regeln allgemeingültig. Spätestens ab 2016 müssen Neubauten erneut höhere Anforderungen an Wärmedämmung und Anlagentechnik erfüllen.

Der zulässige Wert für den Jahresenergiebedarf wird nochmals um 25 Prozent gesenkt. Gleichzeitig muss die Wärmedämmung um 20 Prozent stärker ausfallen. Die Mindeststandards müssen für Bauvorhaben umgesetzt werden, bei denen Bauantrag oder Bauanzeige nach dem 1. Mai 2014 erfolgt.

Für Neubauten ohne Genehmigung oder Anzeige gelten die Bauvorschriften bei Baubeginn am 1. Januar 2016. In der Vergangenheit haben viele Bauherren in ihrer Planung die geltenden Energiestandards allerdings übererfüllt, so dass nicht alle laufenden Vorhaben an die neuen Anforderungen angepasst werden müssen.

Generell gilt aber weiterhin, dass energetische Sanierungsmaßnahmen nur dann zwingend erfolgen müssen, wenn sich die Maßnahme innerhalb einer annehmbaren Zeit amortisiert. Der Gesetzgeber hat diese Frist nicht klar geregelt. In der Rechtsprechung gilt allgemein ein Zeitraum von zehn Jahren als angemessen. Innerhalb dieser Zeit sollten die eingesparten Energiekosten den Mehraufwand für die energetische Sanierung abgedeckt haben.

Volkswirtschaftlich sind Zweifel an der Wirtschaftlichkeit umfangreicher Dämmmaßnahmen angebracht. Deshalb hat die dena den Energieberatern jüngst ein kostenloses Programm zur Verfügung gestellt, das auf den Analysen von rund 400 Modellsanierungen basiert. Dabei kann der Energieberater die Szenarien individuell oder regional anpassen. „Wenn es um die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden geht, ist die Motivation der Hauseigentümer und die Förderung der Sanierungen einem gesetzlichen Zwang überlegen“, sagt dena-Bereichsleiter Stolte.

Fazit: Die Pflicht zum Energieausweis ist die größte Errungenschaft der neuen Verordnung. Künftig dürften Käufer und Mieter den mehrseitigen Schriftstücken ständig begegnen. Auf dem Immobilienportal Immoscout24 finden sich die Energiekennwerte derzeit in 13 Prozent der Anzeigen. Spätestens in einem Jahr werden es nahezu 100 Prozent sein.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%