Grunderwerbssteuer 6000 Anträge am ersten Tag: Ansturm auf die Grunderwerbs-Förderung in NRW

Das Förderprogramm bringt Eigentümern eine spürbare Ersparnis – aber erst nach dem Kauf. Quelle: Thomas Raupach

Seit Dienstag können Immobilieneigentümer in Nordrhein-Westfalen einen Zuschuss zur Grunderwerbsteuer beantragen. Das Interesse ist gewaltig.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Gerade mal seit einem Tag lässt sich das Angebot abrufen, und schon kommt es zum Ansturm: Seit Dienstag können Immobilieneigentümer in Nordrhein-Westfalen einen Zuschuss zur Grunderwerbsteuer beantragen. Allein am ersten Tag gingen bei der zuständigen NRW-Bank 6000 vollständig gestellte Anträge ein, sagte eine Sprecherin auf Anfrage der WirtschaftsWoche.

Das Förderprogramm entlastet Eigentümer von Häusern und Wohnungen spürbar: Das Bundesland unterstützt sie mit einem festen Fördersatz von zwei Prozent des Kaufpreises. Gedeckelt ist die Förderung bei 10.000 Euro.

Mit 6,5 Prozent des Kaufpreises gehört NRW zu den Bundesländern mit der höchsten Grunderwerbsteuer. In der Regel müssen Käufer diese und andere Kaufnebenkosten selbst aufbringen. Das kann zum Problem werden – gerade jetzt, wo die Banken wegen des endenden Immobilienbooms bei der Kreditvergabe strenger werden.

Millionen Immobilieneigentümer müssen eine Grundsteuererklärung abgeben – nun wurde die Frist verlängert. Fehlermeldungen des staatlichen Steuerportals Elster kosten Zeit und Nerven. So retten Sie sich.
von Philipp Frohn, Niklas Hoyer

Für viele Interessenten sind die Nebenkosten eine hohe Hürde beim Immobilienkauf. Wer beispielsweise ein Haus für 400.000 Euro kaufen will, muss 26.000 Euro Grunderwerbsteuer einkalkulieren. In diesem Beispiel bekämen Käufer nun immerhin 8000 Euro Zuschuss von der NRW-Bank.

Allerdings kann nicht jeder Immobilienkäufer das Förderprogramm in Anspruch nehmen. Erstens soll es ausschließlich selbstgenutzten Wohnraum fördern. Wer eine Immobilie als Kapitalanlage erworben hat, hat also keinen Anspruch auf die Förderung. Zweitens gibt es sie nur für Eigentümer, die in diesem Jahr eine Immobilie erworben haben oder noch kaufen werden. Anträge können bis zum 30. Juni 2023 gestellt werden. Alle, die in den vergangenen Jahren ein Haus oder eine Wohnung gekauft haben, gehen leer aus.

Die Grunderwerbsteuer ist Gestaltungssache der Länder. Außer Nordrhein-Westfalen hat kein Bundesland eine Förderung beschlossen. Die Vorgängerregierung der aktuellen, ebenfalls schwarz-gelben Landesregierung hatte erklärt, 400 Millionen Euro für das Programm bereitzustellen. Nähmen alle Eigentümer die volle Fördersumme von 10.000 Euro in Anspruch, würde das Geld rein rechnerisch für 40.000 Anträge reichen.

Die Grundsteuererklärung sorgt unter Immobilienbesitzern für Frust. Bis Ende Oktober haben sie Zeit, um die Erklärung abzugeben. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
von Philipp Frohn

So stellen Sie den Antrag

Der Antrag auf den Zuschuss für den Eigentumserwerb muss auf der Website der NRW-Bank gestellt werden. Das Antragsverfahren besteht aus drei Schritten:

  1. Auf der Website müssen Eigentümer zunächst persönliche Daten eingeben sowie Angaben zur Immobilie machen. Es hilft, bereits im Vorfeld die notwendigen Informationen wie die Steuer-ID herauszusuchen. Danach muss die E-Mail-Adresse bestätigt werden. Im Anschluss bekommen Eigentümer eine Online-Referenznummer und einen Zugangstoken zugesandt – ähnlich wie bei der Steuererklärung über Elster.
  2. Im zweiten Schritt muss der Antrag als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Dafür braucht es die Online-Referenznummer und den Zugangstoken. Anschließend muss der Antrag ausgedruckt und unterschrieben werden, und zwar von allen Eigentümern.
  3. Nun müssen die Dokumente wieder hochgeladen werden. Hierfür braucht es erneut die Online-Referenznummer und den Zugangstoken. Danach kann der Antrag final eingereicht werden. Für den Fall, dass einzelne Dokumente bei der Antragstellung vergessen wurden: Diese können noch nachgereicht werden. Innerhalb von sieben Wochen nach Bewilligung soll das Geld auf das angegebene Konto überwiesen werden. Wie viel die Zeit Bewilligung in Anspruch nimmt, ist offen.
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%