Hochverzinste Verträge Bausparer gewinnen vor Gericht

Wenn es um hochverzinste Bauspar-Verträge geht, entscheiden Gerichte oft zu Gunsten der Bausparkassen. Nicht so das Landgericht Nürnberg-Fürth. Es hat eine Klausel der BSQ Bauspar für rechtswidrig erklärt.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Bausparkassen nutzen immer wieder Klauseln, um Kunden aus hochverzinsten Verträgen hinauszudrängen. Quelle: dpa

Düsseldorf Auch Bausparkassen können vor Gericht nicht immer gewinnen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth kippte eine Klausel der BSQ Bauspar, mit der die Bausparkasse Kunden mit sogenannten Bonus-Verträgen loswerden wollte. Die Klausel begrenzte die Laufzeit der Verträge.

Die Quelle Bausparkasse, Vorläuferinstitut der BSQ Bauspar, ist eine von vielen Kassen, die Kunden warb mit dem Versprechen rückwirkenden Bonuszinsen über die gesamte Laufzeit zu zahlen, wenn der Sparer auf das Bauspardarlehen verzichtet. Einschließlich Bonusverzinsung bringen solche Verträge teils noch mehr als vier Prozent Zinsen für Bausparguthaben. Das ist angesichts von Zinsen auf Sparbüchern und für Tagesgeld nahe null für die Bausparkassen-Kunden höchst attraktiv, für die Kassen aber sehr teuer. Deshalb lassen die Bausparer die Verträge so lange wie möglich laufen.

Ein Laufzeitende hat vor wenigen Tagen der Bundesgerichtshof (BGH) gesetzt. Er entschied, dass Bausparkassen Verträge kündigen können, wenn Kunden Darlehen zehn Jahre nach Zuteilungsreife des Vertrages nicht abgerufen haben (AZ: XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16). Zuteilungsreif beschreibt die Phase, ab der Kunden ein Darlehen fordern können. Dazu muss die Mindestsumme gespart und zusätzlich eine Bewertungskennziffern erreicht sein. Rufen die Kunden die Darlehen nicht ab, können die Bausparkassen nun die Guthaben einschließlich aufgelaufener Zinsen auszahlen. Sie entledigen sich damit hoher Zinszahlungen.

Die Kassen haben das Problem, dass sie für viele Altverträge mehr Zinsen zahlen müssen, als sie für Darlehen aus Neuverträgen erhalten. Das schmälert die Gewinne, wie gerade an den Zahlen von Deutschlands größter Bausparkasse Schwäbisch Hall ablesbar ist. Die mindert ihr Ergebnis durch Sonder-Rückstellungen, weil sie mit einer anhaltenden Niedrigzinsphase rechnet und Kunden deshalb lieber länger Guthabezinsen kassieren als Darlehen aufnehmen.

Im konkreten Fall habe die BSQ Bauspar Kunden, die den Tarif Q 16 gewählt hatten, vor die Wahl gestellt, den Vertrag mit geringeren Zinsen weiterzuführen oder sich das Guthaben einschließlich Bonus auszahlen zu lassen, berichtet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die das Urteil erstritten hat. Die BSQ berief sich dabei auf eine Vertrags-Klausel, wonach sie die maximale Laufzeit eines Bonus-Vertrages aus „bauspartechnischen Gründen“ begrenzen darf.

Dagegen ging die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vor. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verwarf die Klausel als intransparent und daher rechtswidrig (Az.: 7 O1987/16). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die BSQ Bauspar hat über mögliche Rechtsmittel noch nicht entschieden. „Wir wägen dies auch vor dem Hintergrund des geringen Umfangs der betroffenen Verträge aktuell noch ab“, teilte Michael Gonschor, Leiter Unternehmenssteuerung der BSQ auf Anfrage mit.

Nichtsdestotrotz stellt Nils Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, fest: „Verbraucher, denen die BSQ Bauspar die Laufzeit ihres Vertrages mit Bezugnahme auf diese Klausel gekürzt hat, können sich auch nachträglich noch dagegen wehren.“ Sie sollten rückwirkend die Fortsetzung des Vertrages zu den alten Bedingungen sowie die Gutschrift der vereinbarten Zinsen verlangen. Auf der Internet-Seite der Verbraucherzentrale sei ein Musterbrief dazu hinterlegt.

Die BSQ Bauspar ist in einer Sondersituation. Als die Quelle Bausparkasse durch die Krise des Arcandor-Konzerns und die Turbulenzen an den Finanzmärkten infolge der Lehman-Pleite im Jahr 2008 sich nicht mehr refinanzieren konnte, mussten die übrigen Mitglieder des Verbandes der Privaten Bausparkassen die Quelle Bausparkasse auffangen. Die BSQ Bauspar wickelt seitdem die alten Bausparverträge der Quelle Bausparkasse ab. Neue Verträge werden nicht mehr abgeschlossen.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%