
Der Bonner Immobilienkonzern IVG flüchtet sich vor seinen zerstrittenen Gläubigern unter den Schutz des Insolvenzrechts. Die verschiedenen Gläubigergruppen hätten sich doch nicht auf ein gemeinsames Sanierungskonzept einigen können, teilte die IVG mit. Die Muttergesellschaft IVG Immobilien AG solle in einem Schutzschirmverfahren saniert werden. Die operativen Tochtergesellschaften seien davon nicht betroffen. Der Vorstand werde am Dienstag beim Amtsgericht Bonn einen entsprechenden Antrag für die IVG Immobilien AG stellen, teilte das Unternehmen mit.
Das Verfahren ist eine relativ neue Variante im Insolvenzrecht, mit der die Sanierung in Eigenregie ermöglicht werden soll. Es gibt Unternehmen, die noch nicht zahlungsunfähig sind, denen aber die Pleite droht, drei Monate Zeit, sich ohne Zugriff der Gläubiger zu sanieren. In den meisten Fällen mündet das Schutzschirmverfahren aber in eine normale Insolvenz.
Erst vor zehn Tagen hatten sich die beiden wichtigsten Gläubigergruppen grundsätzlich auf einen Vorschlag verständigt, der die mit 4,6 Milliarden Euro verschuldete IVG um mehr als zwei Milliarden entschuldet hätte. Doch die Interessen ließen sich nicht unter einen Hut bringen.
Immobilien
Das Unternehmen sah sich zu diesem Schritt veranlasst, weil ein Fortbestehen der IVG sonst nicht gewährleistet sei. Zuvor sei mit den Gläubigern über ein vom Vorstand vorgelegtes Restrukturierungskonzept keine Einigung erzielt worden. „Vor diesem Hintergrund ist der Vorstand - nach intensiver Diskussion mit dem Aufsichtsrat - zu dem Ergebnis gekommen, dass die positive Fortbestehensprognose für die IVG nicht aufrecht erhalten werden kann.“
Am Dienstag lief die dreiwöchige Frist ab, innerhalb der sich eine Insolvenz noch hätte abwenden lassen. "Der Weg zu einer Einigung der Gläubiger und zu einer geordneten IVG führt nunmehr über eine alternative Route", erklärte Vorstandschef Wolfgang Schäfers.