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Immobilien Bundesgerichtshof stärkt Mieterrechte

Vermieter dürfen ihren Mietern nicht mehr fristlos kündigen, wenn sie keine Untervermietung mehr wollen. Das hat heute der BGH entschieden.

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Zimmer frei? Der Bundesgerichtshof hat über fristlose Kündigungen für Mieter bei Untervermietungsstreitigkeiten entschieden. Quelle: dapd

Der Bundesgerichtshof hat heute in Karlsruhe die Kündigungsrechte von Vermietern eingeschränkt. Ab sofort dürfen Vermieter ihren Mietern nicht mehr fristlos kündigen, wenn sie keine Untervermietung mehr wollen.

Anlass des Urteils war ein Streit zwischen einer Immobiliengesellschaft und einem ihrer Mieter. Die Immobiliengesellschaft hatte dem Mieter das Recht entzogen die Wohnung unterzuvermieten und ihm gleichzeitig fristlos gekündigt.

Vor drei Jahren hatte die Immobiliengesellschaft die Wohnung erworben. Der Mieter der Wohnung hatte diese an zwei andere Personen untervermietet - was ihm laut Mietervertrag auch gestattet war. Das Untervermietungsverbot des Vermieters wollte der Mieter nicht akzeptieren. Er berief sich darauf, dass er schon länger versuche, mit einem Räumungsprozess die mittlerweile unerwünschten Untermieter aus der Wohnung zu klagen.

Grundsätzlich darf ein Vermieter aber nur mit Zustimmung des Vermieters einziehen. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um eine Vertragsverletzung und der Vermieter darf verlangen, dass der Untermieter wieder auszieht. Sollte der sich weigern, droht auch dem Mieter eine Kündigung.

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