Wozu diese 2002 eingeführte und immer wieder novellierte Verordnung? Jeder Haus- und Wohnungsbesitzer und jeder Mieter will doch schon aus Eigennutz Energie einsparen, jeder Architekt wird dem Bauherren auch auf diesem Spezialgebiet verantwortungsvolle Bauausführung gewährleisten, zu der er ohnehin verpflichtet ist. Die gesamte Energieeinsparverordnung mit den dazu gehörenden DIN-Normen und VDI-Richtlinien ist ein für Normalbürger unüberschaubares Machwerk.
Dämmung ist unangebracht, wo sie im Gebäudebestand voraussehbarunwirtschaftlich ist und sich die Investitionen dafür nicht in einem vertretbaren Zeitrahmen amortisieren. In der Heizkostenverordnung und in Urteilen der Gerichte sind zehn Jahre als Richtwert angesetzt. Innerhalb dieser zehn Jahre soll sich die Investition rechnen. Der Zeitrahmen ist in Ordnung. Mir ist leider nur kein Fall bekannt, indem eine Außenwanddämmung im Bestand diese Vorgabe auch nur annähernd erreichen konnte.
Immerhin: Hausbesitzer oder auch Wohnungseigentümer können sich laut Verordnung wegen Unwirtschaftlichkeit von den vom Gesetzgeber vorgegebenen Maßnahmen befreien. Dem Mieter ist das bisher nicht möglich. Er hat mit einer erhöhten Miete selbst die unwirtschaftlichste Modernisierung mit elf Prozent zusätzlicher Miete je Jahr zu bezahlen. Und das bis zu seinem Lebensende, selbst, wenn er nach rund zehn Jahren die Investition des Vermieters komplett mit Verzinsung abbezahlt hat – ein abzuschaffendes Unrecht.
Zum Autor
Norbert Deul ist Vorstand der Schutzgemeinschaft für Wohnungseigentümer und Mieter e.V.
Von diesem Unrecht profitiert eine Interessengemeinschaft aus Parteien im Bundestag, Dämmindustrie, Handwerk, diversen Bauingenieuren und Architekten sowie den Hausverwaltern, die in ihren Verwalterverträgen Sonderhonorierungen für solche Baumaßnahmen durchsetzen konnten. Die Verlierer sind Wohnungseigentümer und Mieter, die der Lobbymacht nichts entgegensetzen können.
Mieter und Wohnungseigentümer haben immerhin seit 2005 die Möglichkeit, ihre persönlichen Wohnnebenkosten anhand von regionalen Durchschnittszahlen zu vergleichen, um somit überhöhte Kostenpositionen erkennen zu können. Solche Vergleichszahlen gab es sowohl bei Haus+Grund als auch beim Deutschen Mieterbund nicht. Die Schutzgemeinschaft „Hausgeld-Vergleich/ Hausverwalter-Check e.V.“ bietet jetzt solche Zahlen jedes Jahr gegen Ende Juni für das Vorjahr für 16 Großregionen an.
Wohnungseigentümer können überhöhte Wohnnebenkosten drücken, indem sie mit Gegenangeboten und darauf basierenden Anträgen auf einer Eigentümerversammlung niedrigere Kosten und billigere Lösungen durchsetzen. Mieter müssen darauf hoffen, dass Vermieter ihre Anregungen aufnehmen und sich um günstigere Angebote bemühen. Von einer Klage raten wir Mietern in solchen Fällen der überhöhten Kosten stets ab, denn die Mietgerichte sind auf diesem Gebiet fast ausnahmslos auf Vermieterseite, sie erkennen Vergleichszahlen nach unserer Erfahrung bisher nicht an.