Immobilien Mehr Klarheit bei der Finanzierung

Auch wenn die Frist für den Widerrufsjoker längst verstrichen ist, geht der Streit um Verträge zur Immobilienfinanzierung weiter. Wer seinen Kredit vorzeitig tilgen will, kann nun womöglich auf eine gesetzliche Regelung hoffen.

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Bundesjustiz- und Bundesfinanzministerium wollen eine Arbeitsgruppe zur „Vorfälligkeitsentschädigung“ einsetzen. Quelle: dpa

Berlin Die schwarz-rot Koalition wollte in einem langwierigen Streit einen Strich ziehen. Viele Kreditnehmer nutzten in der Vergangenheit die Möglichkeit, ihren Immobilienkredit zu kündigen, weil sie unzureichend über ihr Recht aufgeklärt wurden. Bei der Umsetzung der sogenannten Wohnimmobilienkreditrichtlinie wurde eine Frist gesetzt: Bis zum 21. Juni 2016 hatten Immobilienkreditkunden Zeit, ihre Verträge im Falle fehlerhafter Widerrufsklauseln anzufechten.

Doch jetzt könnte die Regierung erneut gefordert sein. Denn auch wenn die Frist für den sogenannten Widerrufsjoker längst verstrichen ist, müssen sich noch immer viele Gerichte mit Fällen befassen, bei denen Kreditkunden gegen ihre Bank klagen.

Es besteht nämlich weiterhin die Möglichkeit, wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen aus Darlehensverträgen auszusteigen. Bankkunden können also meist hochverzinsliche Darlehensverträge ablösen und neu zu deutlich niedrigeren Zinsen abschließen. Sie brauchen dabei nicht einmal eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Dabei geht es um den finanziellen Ausgleich, der bei einem Ausstieg aus dem Kreditvertrag vor Ende der Laufzeit fällig wird. 

Die Banken würden durch entsprechende Gerichtsurteile unter Druck gesetzt, heißt es im Bundesjustizministerium auf Anfrage. Die Verbraucher hingegen würden durch die Vorfälligkeitsentschädigungen finanziell oft erheblich belastet.

Darum setzen Bundesjustiz- und Bundesfinanzministerium nun eine Arbeitsgruppe zur „Vorfälligkeitsentschädigung“ ein. Die Arbeitsgruppe soll ab September 2016 klären, ob gesetzliche Regelungen notwendig sind. Das Gremium werde sich damit befassen, „welcher Berechnungsweg den Schaden des Kreditinstituts widerspiegelt und wie für Verbraucher mehr Transparenz und damit Kontrollierbarkeit und Vorhersehbarkeit der Vorfälligkeitsentschädigung gewährleistet werden kann“, teilten die beiden zuständigen Parlamentarischen Staatssekretäre Ulrich Kelber (für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) und Michael Meister (für das Finanzministerium) mit. 

Die Arbeitsgruppe soll mit Rechtsexperten und Wissenschaftlern sowie mit Vertretern der Kreditwirtschaft, der Versicherungswirtschaft und verschiedener Verbraucherschutzorganisationen besetzt sein. Zudem werden Vertreter beider Ministerien, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Bundesbank an der Arbeitsgruppe teilnehmen. 

Verbraucherschützer werden sich wohl in dem Rahmen erneut für eine Deckelung der Vorfälligkeitsentschädigung aussprechen. Der finanzielle Ausgleich beim Ausstieg aus Kreditverträgen sei nicht geregelt. In der Praxis würden Banken mehr als zehn Prozent der Restschuld kassieren, belegte eine Untersuchung.

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