Immobilien Ministerium begrenzt ab Oktober Mieterhöhungen in Erfurt

Die Mieten in Erfurt dürfen ab Oktober nicht mehr als 15 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Dies gilt für Bestands- und Neuvermietungen.

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Die Kappungsgrenze beschränkt sich nicht nur auf Neuvermietung, sondern auch auf Bestandsmieten. Quelle: dpa

Die Mieten in Thüringens Landeshauptstadt dürfen künftig nicht höher als um 15 Prozent binnen drei Jahren steigen. Mithilfe einer Rechtsverordnung führte das Infrastrukturministerium von Birgit Keller (Linke) eine sogenannte Kappungsgrenze für Erfurt ein, wie das Ministerium am Donnerstag mitteilte. Die Verordnung muss noch in Kraft treten und soll bereits ab Oktober wirksam sein.

„Mit der Kappungsgrenze erhält Erfurt ein weiteres wichtiges Instrument, das Mietniveau zu regulieren“, erklärte Keller. Mieten müssten bezahlbar bleiben, betonte die Ministerin. Im Unterschied zur Mietpreisbremse gelte die Kappungsgrenze auch für Bestandsmieten und nicht nur für Neuvermietung, hieß es.

Diskussionen darum, welche Instrumente zur Beschränkung von Mieterhöhungen genutzt werden können, hatten in den vergangenen Tagen bundesweit wieder Fahrt aufgenommen. Anlass waren Pläne des rot-rot-grünen Berliner Senats, mit einem sogenannten Mietendeckel die Mieten in der Bundeshauptstadt für fünf Jahre einzufrieren und möglicherweise auch teilweise zu senken.

Mehr: Grüne fordern: Groko soll Weg für bundesweite Mietobergrenzen freimachen.

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