Immobilien Neuer Energieausweis - Häuser sind wie Wäschetrockner

Verbände fordern die Reform des Energieausweises für Gebäude. Häuser bekämen so künftig eine Energieeffizienzklasse, wie sie bei Elektrogeräten längst üblich ist. Der Vorstoß ist sinnvoll und überfällig.

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Energieausweis für Gebäude: Unverständlich, ungenau und unbeliebt Quelle: dpa

Der Kühlschrank hat schon längst Effizienzklasse A+, der neue Wäschetrockner ein C und die Energiesparleuchte im Flur ist Klasse B. Was Verbraucher von Haushaltsgeräten seit Jahren kennen und beim Kauf zur Orientierung über den Energiehunger der technischen Errungenschaft nutzen, soll nun nach dem Willen des neu gegründeten "Bündnis Energieausweis" auch beim Verkauf oder der Vermietung von Häusern und Wohnungen Einzug halten. Ein neuer Energieausweis soll demnach zahlreiche Ungereimtheiten und Mängel beseitigen, leichter verständlich sein und so auf mehr Akzeptanz stoßen. Dem Bündnis gehören unter anderem die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz, der Deutsche Mieterbund, der NABU Naturschutzbund Deutschland und der TÜV Hessen an.

Verbrauchsausweis ohne große Aussagekraft

Anlass für die geforderte Reform des Energieausweises ist das mangelnde Interesse am Energieausweis für Gebäude in Deutschland. "Der Ausweis in der jetzigen Form bietet weder verlässliche Ergebnisse über das energetische Niveau des Gebäudes, noch ist er von den Verbrauchern als Instrument angenommen worden", erklärte der Sprecher des Bündnisses Energieausweis, Michael Herma, am Donnerstag in Berlin.

Tatsächlich wird auch der Bedarfsausweis nur selten von Mietern oder Hauskäufern vor Vertragsabschluss verlangt. Laut Umfragen und nach Aussagen von Mieterbund und Deutscher Energie-Agentur (dena) spielen die Energieausweise mehrheitlich keine Rolle. Dass der Energieausweis seit seiner Einführung im Jahr 2008 auf nur geringe Nachfrage gestoßen ist, hat offenbar auch mit den gesetzlichen Vorschriften zu tun. Seit 2009 mussten Verkäufer von Immobilien und Vermieter diesen auf Verlangen der Interessenten vorlegen. Erst seit Beginn des Jahres 2013 ist er auch zwingend den Kauf- oder Mietverträgen beizufügen. Zahlen dazu, ob dies die Akzeptanz erhöht hat, liegen dem Bündnis Energieausweis jedoch nicht vor.

Das Problem: Es gibt verschiedene Varianten mit abweichenden Berechnungsgrundlagen und -methoden für den Energieausweis. Zum einen gibt es den Verbrauchsausweis, der sich an den tatsächlichen Verbrauchsdaten für Heizenergie aus den drei vorangegangenen Jahren orientiert. Diese Verbrauchsdaten sind allerdings stark abhängig davon, wie viele Personen in dem Haushalt leben, welche Heizgewohnheiten sie haben und wie kalt und lang die Winter in den drei betrachteten Jahren waren. Der Verbrauchsausweis hat für einen Käufer also nur eine geringe Aussagekraft über die künftigen Heizkosten.

Typische Baumängel in Altbauten

Zum anderen gibt es den Bedarfsausweis, der Nutzerverhalten und Klima standardisiert und nur abhängig von der Gebäudesubstanz und der vorhandenen Heiztechnik einen Energiebedarf kalkuliert. Problematisch hieran ist, dass der Energiebedarf bisher nach zwei unterschiedlichen DIN-Normen berechnet werden kann, die sich hinsichtlich der zugrunde gelegten Parameter und damit in punkto Genauigkeit voneinander unterscheiden. Hinzu kommt, dass die Reform der Energie-Einsparverordnung (EnEV), die diese Berechnungsmethoden regelt und nach der Wahl verabschiedet werden soll, auch noch eine dritte, deutlich vereinfachte Berechnungsmethode erlauben will.

"Die geplante EnEV-easy soll die Bedarfsberechnung weiter vereinfachen, indem vieles nur noch geschätzt wird", sagt Kerstin Vogt, energiepolitische Referentin beim VdZ, dem Dachverband der Heizungswirtschaft und Initiator des Bündnis. "Demnach werden zum Beispiel die Fensterflächen eines Gebäudes nur anhand der Wohnquadratmeter hochgerechnet und nicht mehr vom Energieberater vermessen." Ganz abgesehen darf der Bedarfsausweis nicht als seriöse Schätzung des tatsächlichen Verbrauchs nach dem Einzug verstanden werden, sondern lediglich als Näherung. Der tatsächliche Energieverbrauch liegt zahlreichen Untersuchungen zufolge regelmäßig um zehn bis 30 Prozent unter dem kalkulierten Bedarf. Der Vorteil eines Bedarfsausweise ist hingegen die grundsätzliche Vergleichbarkeit der energetischen Qualität von Mietwohnungen und Kaufobjekten.

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