Immobilien-Tricks Wie Makler Mieter immer noch schröpfen

Im Immobilienboom wittern manche Makler ihre Chance auf noch mehr Geschäft und versuchen trotz des Bestellerprinzips Geld von Mietern zu kassieren. Mit welchen Tricks die Makler vorgehen.

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Diese Portale machen den Makler überflüssig
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Wohnungssuche in München Quelle: dpa

Der Immobilienmarkt läuft heiß. Vielen Wohnraumsuchenden fällt es in Großstädten schwer, eine passende Bleibe zu finden. Einige Immobilienmakler scheinen diese Lage nutzen zu wollen – für Geschäfte, versteht sich.

Dabei gibt es zumindest für zur Miete angebotene Wohnungen klare gesetzliche Vorgaben. So dürfen Makler dafür höchstens zwei Nettomonatskaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer als Provision verlangen. Seit Einführung des Bestellerprinzips im Juni 2015 muss die Provision zudem von demjenigen bezahlt werden, der den Makler beauftragt hat – in der Regel also der Vermieter.

Mancher Makler versucht trotzdem, Geld von Mietern zu kassieren. Direkt klappt das selten: Mieter könnten ungerechtfertigte Zahlungen drei Jahre lang zurückfordern. Zudem drohen bis zu 25.000 Euro Buße.

Was Mieter und Vermieter über das Bestellerprinzip für Makler wissen müssen

Deshalb geben die Immobilienvermittler Forderungen einen anderen Namen. Laut Hamburger Mieterverein werden vermehrt Angebote mit bis zu 250 Euro „Vertragsgebühr“ annonciert. Das aber ist unzulässig (Landgericht Hamburg, 307 S 144/08).

Auch eine Besichtigungsgebühr, im konkreten Fall von 35 Euro pro Interessent, dürfen Makler nicht von Mietinteressenten verlangen (Landgericht Stuttgart, 38 O 10/16 KfH).

Anders als bei Mietimmobilien dürfen Makler bei Kaufangeboten relativ frei agieren. Je nach Region gibt es unterschiedliche Modelle, die üblich sind. Meist zahlen Käufer den Makler, teilweise teilen Käufer und Verkäufer sich die Kosten – meist sechs bis sieben Prozent des Kaufpreises.

Was Sie beim Umzug beachten müssen
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Ein Makler aus Schleswig-Holstein entschied sich für ein ungewöhnliches Modell:

Er bot Eigentümern laut der WirtschaftsWoche vorliegenden Unterlagen an, für sie kostenfrei einen Käufer zu finden. Die Maklerprovision sollte allein der Käufer zahlen. Nach Abschluss des Kaufvertrags sollte der Verkäufer dann ein Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer vom Makler erhalten. Auch die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises wollte er erstatten.

Wer bestellt, der zahlt: Für Mieter ist das seit 2015 geltende Bestellerprinzip bei Maklerprovisionen eine große Entlastung. Makler hingegen fürchten um ihr Geschäft. Jetzt ist klar: Das Gesetz ist verfassungskonform.

Matthias von Oppen, Münchner Anwalt der Kanzlei Lutz Abel, hält dieses Modell für problematisch. Zwar sei dieses Vorgehen nicht grundsätzlich verboten. Der Verkäufer würde im Ergebnis einen Teil des Kaufpreises auf dem Umweg über den Makler erhalten. Deshalb müsse er unter Umständen aber auch auf die letztlich an ihn geflossene Maklerprovision Grunderwerbsteuer zahlen. Sonst könnte er Grunderwerbsteuer hinterzogen haben.

„Außerdem könnte der Käufer durch das Modell in der Praxis in strafbarer Weise geschädigt werden“, sagt von Oppen. Der Grund dafür: Anders als der Verkäufer muss der Makler vom Käufer Umsatzsteuer verlangen. Gleicht der Makler dies nicht auf eigene Kosten aus, zahlt der Käufer daher effektiv mehr, als wenn er dem Verkäufer direkt die diesem letztlich zufließende Geldsumme gezahlt hätte.

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