




Die Immobilienpreise gehen durch die Decke, die Qualität der Bauten nicht. Vor allem die beliebten - und derzeit im Preis explodierenden - Stadt-Altbauten stecken voller böser Überraschungen, warnt der nicht kommerzielle Verband privater Bauherren.
Die größte Gefahr verbirgt sich hinter der Vertragsformulierung „gekauft wie besehen“ und damit im Kaufvertrag die Gewährleistungsansprüche an den Verkäufer wirksam ausgeschlossen wurden. Dann muss der sich nach dem Verkauf um nichts mehr kümmern, wovon er vorher nichts wusste.
Denn zumindest ihm bekannte erhebliche Mängel darf der Verkäufer auch im Fall „gekauft wie besehen“ nicht verschweigen. Falls doch, handelt er arglistig und der Käufer kann nachträglich die Beseitigung der Mängel vom Verkäufer verlangen. Im Extremfall kann der Käufer den Hauskauf rückabwickeln, vorausgesetzt der Käufer kann die Arglist tatsächlich nachweisen.





Es empfiehlt sich, vor Vertragsabschluss einen unabhängigen Baugutachter für eine Inspektion des ganzen Hauses von Keller bis Dach (auch bei einer Eigentumswohnung!) zu engagieren. Dessen überschaubares Stundenhonorar ist gut investiert. Fachleute lassen sich über den Verband privater Bauherren finden.
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Für einen ersten Check bietet sich im Internet für Altbau-Interessierte die Seite des Verbandes Privater Bauherren (VPB) an. Sie informiert über Themen wie Energieberatung, Wohnen im Baudenkmal, Altbau-Gutachten, Denkmalschutz, Unterhalts- / Nebenkosten und Wertgutachten. Dort lässt sich auch das „Einstiegspaket Altbau“ bestellen.