
Frankfurt Manche Bausparer wollen kein Geld leihen, sondern nur gute Renditen erzielen. Besonders bei alten Bausparverträgen lohnt sich dies, wenn hohe Zinsen vereinbart wurden. Doch Kunden sollten nicht zu viel Kapital anhäufen, sonst kann die Bausparkasse kündigen.
Das bekam Anke Becher (Name geändert) in diesem Jahr zu spüren. Ihr Vertrag war bei Wüstenrot mit der Obergrenze von 10225,84 Euro vereinbart worden. Im Fachjargon ist das die Bausparsumme. Diese setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Zuerst spart der Kunde einige Jahre lang ein Guthaben an, und später zahlt die Bausparkasse ein Darlehen an ihn aus, etwa für eine Renovierung oder den Hausbau.
Anke Becher wollte jedoch gar keinen Kredit. Sie zahlte munter weiter ein. Zuletzt wies ihr Konto daher ein Guthaben von 10466,68 Euro auf, wie ihr Wüstenrot mitteilte. Damit war die vereinbarte Bausparsumme überschritten. Die Aufnahme eines Kredits nicht mehr möglich – jedenfalls mit diesem Vertrag. Aus Sicht von Wüstenrot ist der Kredit jedoch „der eigentliche Zweck des Bausparvertrags“ – und nicht das reine Sparen. Somit sei es logisch, ihren Vertrag zu kündigen und auch nicht weiter zu verzinsen.
Anke Becher ist kein Einzelfall. Verbraucherschützer wie Liza Banzhaf von der Verbraucherzentrale in Stuttgart stellen gerade in diesem Jahr wieder vermehrte Anfragen von Kunden fest, deren Altverträge gekündigt worden sind und die dies nicht akzeptieren wollen.
Ursache für die Konflikte zwischen Kunden und Bausparkassen ist der starke Zinsrückgang am Kapitalmarkt, durch den die Interessengegensätze stärker sichtbar werden: Die Bausparkassen wollen Verträge mit hohen Zinsen gerne auflösen, weil sie sich aus ihrer Sicht schlecht rechnen in Zeiten niedriger Zinsen. Viele Kunden möchten sich dagegen oft die hohen Zinsen noch eine Weile sichern, weil es derzeit schwer ist, ähnlich attraktive Alternativen am Markt zu finden.
In größerem Umfang beschäftigten sich Verbraucherschützer und Unternehmen zuletzt 2007 und 2008 mit dem Problem. Die damals gezogenen Lehren im Umgang mit Hochzinsverträgen gelten auch heute noch, zumal bisher keine richtungsweisenden Gerichtsurteile zugunsten der Verbraucher ergingen. Der Grundsatz lautet: „Voll besparte oder übersparte Bausparverträge dürfen gekündigt werden“, wie sich die Anbieter ausdrücken. Rückendeckung für diese Haltung gibt die Finanzaufsicht Bafin.
„Bei zu hohen Zahlungen sitzt die Bausparkasse am längeren Hebel“
Die Ombudsleute des Verbands der Privaten Bausparkassen entschieden vor drei Jahren bereits einige Fälle, die seither als Maßstab in der Branche gelten. Es ging jeweils um Verträge, in denen die Bausparsumme zumindest eingezahlt worden war. Die Kunden wollten über die Beschwerdestelle des Verbands dagegen erreichen, dass ihre Verträge fortgeführt werden.
Den Beschwerden sei nur zu einem geringen Teil stattgegeben worden, erläutert Verbandssprecher Alexander Nothaft. Zwar ende der Bausparvertrag nicht automatisch, wenn die ursprünglich einmal vereinbarte Sparsumme erreicht oder überschritten sei, wie einige Bausparkassen gegenüber ihren Kunden auch argumentiert hatten. Doch nach Auffassung der Ombudsleute des Verbands dürfe die Bausparkasse voll besparte oder übersparte Bausparverträge mit einer Frist von drei Monaten kündigen, wie etwa im Fall von Anke Becher. Verbraucherschützerin Liza Banzhaf bestätigt dies: „Die Bausparkasse sitzt am längeren Hebel, wenn zu viel eingezahlt wurde.“ Klagen dagegen seien sehr riskant – sie rät davon ab.
Aus der Sicht der Unternehmen ist der Bausparvertrag kein reines Sparprodukt, sondern ein Geben und Nehmen: Der Bausparer stellt sein Geld der Kasse zur Verfügung, damit diese anderen Bausparern zinsgünstige Darlehen gewähren kann. In der Darlehensphase kehrt sich das Verhältnis um. Der eigentliche Zweck des Bausparens, ein Darlehen zu erhalten, sei selbst dann noch gegeben, wenn der Kunde seinen eigenen Vertrag längst als Kapitalanlage betrachtet.
Gegen die Kündigung gibt es nur ein wirksames Mittel, sagen Verbraucherschützer: Die Bausparsumme darf nicht erreicht werden. Das heißt: Der Anleger sollte einfach aufhören, weiter in den Vertrag einzuzahlen, wenn sein Kapitalstand sich der vereinbarten Höchstgrenze nähert. Dann verzinst sich sein Vertrag zu den alten Bedingungen weiter.
Im Fall von Anke Becher geht das nicht mehr. Sie könnte jedoch einen neuen Bausparvertrag abschließen. Manche Bausparkasse bietet noch Guthabenzinsen von insgesamt über vier Prozent, weiß Max Herbst von der FMH Finanzberatung. Allerdings erhalten Anleger diese vergleichsweise hohen Zinsen oft nur in Kombination mit einem Bonus, der wiederum nur unter bestimmten Bedingungen gezahlt wird. Zudem sollte die Abschlussgebühr unbedingt beachtet werden.