Immobilienkredit Ministerium will Hausbesitzer besser schützen

Wer beim Abzahlen des Hauskredits in Schwierigkeiten gerät, läuft Gefahr, am Ende der Zinsbindungsfrist keinen Anschlusskredit zu bekommen. Das Verbraucherschutzministerium will dieser Gefahr entgegenwirken.

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„Finanzierungspläne können noch so gut durchdacht sein, das Leben spielt manchmal anders“, sagt der Staatssekretär im Verbraucherschutzministerium, Gerd Billen. Quelle: dpa

Berlin Das Verbraucherschutzministerium will Hürden für Kredite an Häuslebauer weiter absenken. Nach Reuters am Donnerstag vorliegenden Informationen geht es dabei vor allem darum, bei Anschlussfinanzierungen kaum tragbare Belastungen für Verbraucher zu vermeiden. „Finanzierungspläne können noch so gut durchdacht sein, das Leben spielt manchmal anders“, sagte Staatssekretär Gerd Billen.

Die Zahlungsfähigkeiten der Wohnungs- oder Eigenheimbesitzer könnte sich unerwartet etwa durch eine Scheidung mit Unterhaltspflichten oder höhere Instandhaltungskosten für die Immobilie verschlechtern. Im schlimmsten Fall könnte eine Anschlussfinanzierung für einen nicht getilgten Kredit verweigert werden. Billen kündigte an, Wege auszuloten, „Verbraucher davor zu schützen, in privat schwierigen Situationen ihr Zuhause zu verlieren“.

Ansatzpunkt ist die Wohnimmobilienkreditrichtlinie, die der Bundestag Ende März verabschiedet hat. Schon diese Fassung enthielt Erleichterungen bei der Kreditvergabe gegenüber der Ursprungsversion vom März 2016. Dabei geht es um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, mit der eine zu laxe Vergabe von Hypothekenkrediten und damit die Gefahr einer Immobilienblase gestoppt werden sollen.

Allerdings liefen Bankenverbände Sturm gegen das Gesetzeswerk und beklagten eine Einbruch im Kreditgeschäft. Verbraucherschützer kritisierten, junge Familien und Senioren seien von Hausfinanzierungen so gut wie ausgeschlossen, da sie die Voraussetzungen für die Kreditvergabe nicht erfüllen könnten. Mit der Novelle vom März wurde dieser Kritik die Spitze genommen.

Billen geht es jetzt um die Eigenheimbesitzer, die nach dem Ende der vereinbarten Zinsbindungsfrist einen neuen Kredit benötigen: „Der Abschluss der Anschlussverträge, auf die der Verbraucher angewiesen ist, sollte dann nicht durch eine zu strenge Kreditwürdigkeitsprüfung verhindert werden.“ Nach seinen Angaben ist dies nach EU-Recht auch möglich. Die EU-Kommission habe signalisiert, dass die Richtlinie „Gestaltungsmöglichkeiten für sachgerechte nationale Lösungen“ biete.

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