Wer im neuen Monatsbericht der Bundesbank blättert und Informationen über die Preisentwicklung am Immobilienmarkt sucht, wird vielleicht enttäuscht oder sogar erleichtert sein. Denn viele Hauskäufer und -eigentümer sehen die steigenden Immobilienpreise mit Sorge und fürchten das Platzen einer Immobilienblase, die den Wert von Haus und Hof abstürzen ließe.
In den vergangenen Jahren hatte die Bundesbank gelegentlich schon von ersten Anzeichen einer Immobilienblase in den Metropolen gewarnt, vor allem in München und anderen Metropolen. Für eine Immobilienblase im Bundesgebiet in der Breite sieht die Bundesbank jedoch noch keine Anzeichen. Dass sich die Bundesbank in ihrem November-Bericht nicht weiter dazu äußert, kann man somit auch als positives Signal deuten. Der Immobilienmarkt-Alarm ist ausgeblieben.
Der Markt für Wohnimmobilien brummt somit unbeirrt und ungebremst. Das lässt sich auch an der Entwicklung der Kreditvorhaben für Wohnimmobilien ablesen. Zwar haben die Baufinanzierer oder Banken zu einem beachtlichen Anteil ihre Kreditvergabestandards aufgrund der geänderten Wohnimmobilienkreditrichtlinie verschärft und mehr Baukreditanträge abgelehnt.
Immobilien: Was nichts in einer Nebenkostenabrechnung zu suchen hat
Wird in einem Mietshaus zum Beispiel eine Badezimmersanierung, die Reparatur der elektrischen Anlage oder ein Anstrich im Treppenhaus fällig, sind diese Kosten allein vom Vermieter zu tragen
Während Grundsteuer und kommunale Gebühren zu den Betriebskosten zahlen und über die Nebenkosten von Mietern zu bezahlen sind, gehören diese drei Steuerarten keinesfalls in die Nebenkostenabrechnung
Versicherungen gegen Feuer, Sturm oder Überflutung (Wohngebäudeversicherung) zählen zu den Nebenkosten. Die Rechtsschutz- und Hausratversicherung (für gemeinschaftlich genutzten Hausrat) schützen lediglich den Vermieter vor Verlusten und sind von ihm allein zu zahlen.
Zwar zählen die monatlichen Gebühren etwa für einen gemeinschaftlich genutzten TV-Kabelanschluss zu den Nebenkosten, deren Einrichtung ist aber Sache des Vermieters.
Muss der Haus-Gasanschluss geprüft oder die Türschließanlage samt Freisprechanlage gewartet werden, sind diese Kosten vom Vermieter zu übernehmen.
Verbände wie Haus und Grund oder Vereinigungen von Hausverwaltungen verlangen Mitgliedsbeiträge. Die sind aber keine Nebenkosten, sondern allein vom Eigentümer oder Vermieter zu tragen.
Entstehen dem Vermieter Kosten durch die Einrichtung eines Kontos, auf dem er die Mieteinnahmen verwaltet, muss er diese allein tragen.
Ausgaben für Dienstleister, die zum Beispiel die Nebenkostenabrechnung erstellen, die Buchhaltung übernehmen oder Mietinteressenten durch leere Wohnungen führen, sind allein Sache des Vermieters.
Eine Verteilung der Gesamtausgaben für die Heizung in einem Mehrparteienhaus, die sich nur an der Wohnungsgröße orientiert, ist laut Heizkostenverordnung nicht erlaubt. Demnach müssen etwa 50 bis 70 Prozent nach dem tatsächlich erfassten Verbrauch abgerechnet werden.
Andererseits verläuft die Zunahme der Wohnungskredite unvermindert weiter, zuletzt stiegen die Nettozuflüsse aus neuen Immobilienfinanzierungen gegenüber dem Vorjahr um rund 3,7 Prozent. Dabei sank das Neugeschäft der Sparkassen und Genossenschaftsbanken – den größten Baufinanzierern in Deutschland - leicht zugunsten der Groß- und Regionalbanken. Unterm Strich aber bleiben Immobilienkäufe und damit auch Baufinanzierungen hierzulande höchst begehrt und dank niedriger Zinsen so erschwinglich wie kaum jemals zuvor.
Immobilienwirtschaft drängt auf mehr Wohnungsbau
Dennoch sieht die Bau- und Immobilienwirtschaft dringenden Handlungsbedarf auf Seiten des Staates. Das Verbändebündnis Wohn-Perspektive Eigentum, dem unter anderem Verbände wie der Gesamtverband der Dämmstoffindustrie oder die Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt (BAU) angehören, strebt laut Mitteilung bis 2020 eine Eigentumsquote von 50 Prozent an – jeder Zweite in Deutschland soll in seinen eigenen vier Wänden wohnen. Noch liegt die Eigentumsquote in Deutschland bei 45 Prozent und damit am unteren Ende in Europa. In Frankreich liegt sie bei 58 Prozent, in Italien sogar bei 72 Prozent.
Laut Studie im Auftrag der Verbände ist insbesondere die Eigentumsquote in der Altersgruppe der 25- bis 45-Jährigen zurückgegangen, obwohl ein Immobilienkauf in dieser Gruppe eigentlich besonders attraktiv ist.
Um mehr Menschen in die eigenen vier Wände zu bekommen, sollen bundesweit pro Jahr mindestens 60.000 Eigentumswohnungen oder Eigenheime pro Jahr zusätzlich entstehen. Großes Potenzial sieht die Bauwirtschaft dabei auch bei Haushalten mit einem Monatsnettoeinkommen von 1500 bis 2000 Euro. Im Verhältnis zu den ortsüblichen Mieten sind etwa gebrauchte Eigentumswohnungen in Bremen, Lübeck, Bochum, Darmstadt, Bamberg und Chemnitz besonders erschwinglich für diese Einkommensgruppe.
Hilfe vom Staat
Ein ganzes Bündel von Maßnahmen soll mehr Mieter zu Immobilieneigentümern machen. Staatliche Zuschüsse zum Eigenkapital, weniger Grunderwerbsteuer, mehr Baugebiete und mehr öffentlicher Nahverkehr ins Umland sollen daher ganz oben auf der Wunschliste der Immobilienwirtschaft.
Beispiel Grunderwerbsteuer: Wer umzieht und das alte Wohneigentum verkauft und zugleich neues Wohneigentum am Zielort erwirbt, sollte dem Vorschlag zufolge nur noch auf die Kaufpreisdifferenz Grunderwerbsteuer entrichten. Damit wäre diese Steuer auch nicht so mobilitätsfeindlich wie bisher. Schließlich sei das heutige Berufsleben stärker von Zeitverträgen und Umzügen geprägt als früher.
Selbst Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) hatte bereits Eigenkapitalzuschüsse für Familien angeregt. In der CDU gibt es zudem Pläne, das Baukindergeld wieder einzuführen. Der Mietrechtsexperte der Union im Bundestag, Jan-Marco Luczak, sprach sich am Montag auch für Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer aus. Sie wird von den Ländern festgelegt und kommt den Kommunen zugute.
Unabhängig davon fordern die Verbände aber auch noch eine Nachbesserung bei der seit März greifenden Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Diese untersagt den finanzierenden Banken, sich bei der Kreditvergabe nicht hauptsächlich auf die zu erwartende Wertsteigerung einer Immobilie zu stützen, sondern sich stärker am verfügbaren Einkommen und den sonstigen Finanzverhältnissen der Kreditkunden zu konzentrieren.
Gerade den Kaufinteressenten mit niedrigen Einkommen und vergleichsweise hohem Alter droht daher nach allgemeiner Lesart schneller eine Ablehnung des Kreditantrags. Die Bundesbank kann hingegen keine Einschränkungen bei der Kreditvergabe ausmachen. Der Großteil der Banken hat laut Umfrage die internen Vergaberichtlinien nicht verschärft.
Immobilien: Welche Nebenkosten Mieter zahlen müssen
Heizkosten und Warmwasserkosten sind Nebenkosten. Sie werden überwiegend verbrauchsabhängig abgerechnet und sind meist der größte Posten auf der Nebenkostenabrechnung. Nur ein geringer Anteil der Gesamtkosten darf über die Wohnfläche und die Anzahl der Personen im Haushalt auf die Mieter umgelegt werden. Je besser die Verbrauchsmessung, umso weniger sollten Wohnfläche und Personenzahl im Haushalt eine Rolle in der Nebenkostenabrechnung spielen.
Diese Abgabe an die jeweilige Kommune wird in älteren Mietverträgen auch "öffentliche Lasten des Grundstücks" genannt. Viele Städte und Gemeinden haben die Grundsteuer in den vergangenen Jahren erhöht, um ihren kommunalen Haushalt zu sanieren, teilweise sogar mehrfach. 2013 lagen die Kosten für die Grundsteuer pro Quadratmeter Wohnfläche bei durchschnittlich 18 Cent.
Ausgaben für Frischwasser, die Wasseruhr und zum Beispiel auch die Kosten für eine Wasseraufbereitungsanlage stellen Vermieter in Rechnung. Hinzu kommen Gebühren für Abwasser und Niederschlagswasser, das einige Kommunen anhand der Regenmenge und der versiegelten Grundstückflächen berechnen. Außerdem erheben Kommunen Gebühren für die Nutzung der Kanalisation, einer öffentlichen Entwässerungsanlage oder die Kosten der Abfuhr und Reinigung einer eigenen Klär- oder Sickergrube.
Diese Kosten stellt die Stadt dem Vermieter mittels Abgabenbescheid in Rechnung. Zusammen mit den Gebühren für Wasser und Abwasser spricht man auch von den kommunalen Gebühren. Sie machten 2013 nach Berechnungen des Deutschen Mieterbundes 54 Cent pro Quadratmeter aus.
Die Ausgaben für Betriebsstrom, Überwachung, Reinigung, Wartung, sowie regelmäßige Prüfung der Betriebssicherheit und Betriebsbereitschaft dürfen Vermieter als Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Reparaturen an den Fahrstühlen hingegen nicht.
Die Ausgaben für die Reinigung von Fluren, Treppen, Keller, Waschküche, et cetera dürfen Vermieter über die Nebenkosten in Rechnung stellen. Das gilt auch, wenn der Vermieter selbst diese gemeinschaftlich genutzten Bereiche reinigt. Dann darf er das berechnen, was eine Reinigungskraft verlangen würde. Außerdem darf ein Vermieter die laufenden Kosten für eine Ungezieferbekämpfung – zum Beispiel ein Insektenspray – in Rechnung stellen.
Zu den Nebenkosten gehören auch die Sach- und Personalkosten, die durch die Pflege der hauseigenen Grünanlage entstehen, also etwa für Dünger, Unkrautvernichter und einen Gärtner. Auch Kosten für die Erneuerung von Pflanzen oder für die Pflege von Spielplätzen gehören dazu.
Stromkosten für Außenbeleuchtung, Treppenhaus, Hausflure, Keller oder Waschküche dürfen Vermieter mit den Betriebskosten umlegen.
Die Ausgaben für den Schornsteinfeger (Kehrgebühren) und Kosten der Immissionsmessung sind Bestandteil der Nebenkosten.
Teil der Betriebskostenabrechnung sind Gebäudeversicherungen gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, Glasversicherungen sowie Haftpflichtversicherungen für Gebäude, Öltank und Aufzug.
Personalkosten für den Hausmeister, der zum Beispiel Gartenpflege, Schneebeseitigung, Treppenhausreinigung und vergleichbar übernimmt, dürfen Vermieter zu den Nebenkosten zählen. Führt der Hausmeister allerdings auch Reparaturen durch oder übernimmt Verwaltungsaufgaben – etwa die Organisation und Durchführung von Wohnungsbesichtigungen für Mietinteressenten – sind diese Kosten allein vom Vermieter zu tragen.
Bei der Antenne können Betriebs-, Strom- und Wartungskosten auf die Mieter umgelegt werden. Beim Kabel kommt noch die monatliche Grundgebühr hinzu. Sofern ein Mieter einen Vertrag direkt einem Kabelanbieter abgeschlossen hat.
Kosten für Strom, Reinigung und Wartung von Gemeinschaftswaschmaschinen oder Trocknern zählen zu den Nebenkosten.
Hierunter fallen zum Beispiel Kosten für Fitnessraum, Schwimmbad oder Sauna im Haus, die Dachrinnenreinigung, die Wartung von Brandschutzeinrichtungen oder Feuerlöschgebühren. Der Vermieter muss aber genau angeben, für welche Kostenart er Geld verlangt und diese im Mietvertrag explizit aufgelistet haben.
Die Bedingungen für Hauskäufer und Bauherren sind also nach wie sehr gut. Damit ist es vielleicht die ideale Gelegenheit, mehr Haushalte in die eigenen vier Wände zu bringen. Die Bundesbank warnt aber davor, dass sich Kreditnehmer in der falschen Sicherheit wiegen könnten, dass die Zinsen nicht mehr steigen und die Einkommensverhältnisse gleich bleiben. Sollte sich diese Unvorsichtigkeit ausbreiten und die Banken zudem aggressiv Baukredite auch an weniger zahlungskräftige Kunden vergeben, wäre es jedoch eher ein Bauen für die Blase.