Immobilienrecht Die besten Steuertipps für Hausbesitzer

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Keine zu hohen Ausgaben zur Modernisierung

Geld zurück für Vermieter - Steuerbilanz einer Berliner Eigentumswohnung

Zusätzlich können Vermieter den Fiskus auch bei einmaligen Projekten beteiligen. Wer modernisiert – etwa Bad oder Fenster erneuert –, kann die Kosten geltend machen. Er muss jedoch aufpassen, dass er in den ersten drei Jahren nach dem Kauf der Immobilie nicht mehr als 15 Prozent der Anschaffungskosten ausgibt. Sonst zählt die Modernisierung zum Kauf, die Kosten dürfen dann nicht als Werbungskosten abgesetzt, sondern müssen über 50 Jahre abgeschrieben werden.

Die Tücken beim Immobilienkauf
Trotz kräftig gestiegener Wohnungspreise in vielen Großstädten ist in Deutschland nach einer Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) derzeit keine gefährliche Immobilienblase in Sicht. Bis jetzt seien Eigentumswohnungen nicht überbewertet, heißt es in der am 11. März in Köln vorgelegten Untersuchung. Die Studie habe gezeigt, dass in der jüngeren Vergangenheit vor allem Nachholeffekte die Preise für Wohnimmobilien in die Höhe getrieben hätten. Auch regional betrachtet sei der deutsche Wohnungsmarkt weitgehend gesund, hieß es. Besonders deutlich waren die Preise für Eigentumswohnungen zwischen 2010 und 2014 in München, Berlin und Hamburg gestiegen. Auf den weiteren Plätzen rangierten Düsseldorf, Stuttgart, Frankfurt und Köln.Worauf Immobilienkäufer dennoch achten sollten: Quelle: dpa
Nebenkosten Quelle: dpa
echenübungenUm das Thema Immobilienkauf auf einer realistischen Basis angehen zu können, muss zunächst genau gerechnet werden. Wie viel Einkommen ist vorhanden, wie groß ist der Spielraum für die Investition? Denn auch wenn Immobilienkredite derzeit besonders günstig sind: eine Komplettfinanzierung ist nicht ratsam. Experten raten, mindestens 20 Prozent der Kosten mit Eigenkapital zu finanzieren. Je mehr, desto besser. Wer weiß, wie viel Eigenkapital er aufbringen kann, der weiß auch, in welcher Preisklasse er sich auf die Suche nach einer passenden Immobilie machen kann. Quelle: dpa
ObjektbesichtigungNiemand sollte ein Gebäude kaufen, dass er nicht persönlich in Augenschein genommen hat. Selbst bei geplanten Neubauten – zum Beispiel vom Bauträger – ist die Besichtigung des Grundstücks und eines Vergleichsgebäudes (Musterhaus) zwingend. Bei bereits fertiggestellten Häusern und Gebrauchtimmobilien sind mehrere Besichtigungstermine Pflicht. Zum Beispiel kann dem Interessenten bei einer Besichtigung am Wochenende schnell der laute Schulhof ein paar Häuser weiter oder die stark befahrene Straße hinter dem Haus entgehen. Auch ein längerer Spaziergang durch die nähere Umgebung und Gespräche mit den Nachbarn helfen, ein Objekt realistisch einzuschätzen. Quelle: ZBSP
Lage, Bebauungspläne, BaugenehmigungenSpätestens mit der Besichtigung sollten sich Hauskäufer Gedanken über die Güte der Wohnlage machen. Kein Kriterium entscheidet später deutlicher über den Werterhalt einer Immobilie. Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle. Wie sind Verkehrsanbindung, Einkaufsmöglichkeiten, medizinische Versorgung, Freizeitangebot und Umweltverschmutzung der Umgebung? Auch Wirtschaftskraft, Arbeitsplatzangebot und Qualität der Nachbarschaft sind Faktoren, die den Immobilienwert beeinflussen können. Außerdem sollten sich Interessenten über Bebauungspläne in unmittelbarer Nachbarschaft beim örtlichen Bauamt erkundigen. Dort gibt es auch Auskunft zu vorliegenden Baugenehmigungen und Hinweise auf Bergbauschäden, Hochwasserrisiken und ähnliches. Quelle: dpa
Beginnen Sie Ihren Rundgang im KellerNachdem die Nachbarschaft durchlaufen wurde, geht es an die Besichtigung im Inneren des Hauses. Dort sollten Sie nicht im Wohnzimmer starten, dass könnte die Stimmung positiv beeinflussen und den Blick fürs wesentliche nehmen. Ein realistischeres Bild vom Wert des Hauses bekommen Sie im Keller. Achten Sie darauf, ob er feucht ist oder es muffig riecht. Beides deutet auf Schimmel hin und könnte hohe Folgekosten haben. Auch die Heizungsanlage sollten Sie eines Blickes würdigen. Wie alt ist das Gerät, ist es eine Gasheizung? Von Nachtstromgeräten raten Experten ab. Quelle: dpa
SachverständigengutachtenInsbesondere bei einer Gebrauchtimmobilie verstecken sich die Tücken im Detail. Verdeckte Gebäudemängel sind keine Seltenheit, oftmals sind sie selbst dem Verkäufer nicht alle bekannt. Eine feuchte Dachisolierung, handwerklich verpfuschte Einbauten oder marode Gebäudesubstanz sind für den Laien nicht unbedingt erkennbar. Daher empfiehlt sich in solchen Fällen die Einschaltung eines Sachverständigen, der das Objekt genau unter die Lupe nimmt. An den Kosten dafür (mehrere hundert Euro) sollte sich der Verkäufer möglichst beteiligen. Das ist zum einen Vertrauensbeweis und hilft dem Verkäufer außerdem, sollte ein Interessent abspringen, bei den weiteren Verkaufsgesprächen Quelle: dpa

Steuerbilanz verbessern

Vermieter müssen die vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen für Nebenkosten als Einnahmen verbuchen. Im Gegenzug können sie die damit verbundenen Ausgaben, etwa für Müllabfuhr, Hausmeister oder Gebäudeversicherung, als Werbungskosten geltend machen. Ähnlich ist es bei Besitzern von vermieteten Eigentumswohnungen. Sie buchen das Hausgeld als Werbungskosten und die Vorauszahlungen für Nebenkosten ihrer Mieter als Einnahmen. Das Hausgeld ist höher als die Nebenkosten der Mieter, weil es auch Kosten enthält, die sich nicht auf die Mieter umlegen lassen, etwa Ausgaben für den Hausverwalter.

Werden die Summe der Werbungskosten und die Einnahmen miteinander verrechnet, kann sich aus der vermieteten Immobilie ein steuerlicher Verlust ergeben. Dies gilt insbesondere in den ersten Jahren der Immobilienfinanzierung, in denen die Zinslast besonders hoch ist. "Den Verlust muss der Eigentümer zunächst mit anderen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung verrechnen. Bleibt danach noch ein negativer Betrag übrig, lässt er sich auch nutzen, um andere Einkünfte zu mindern", sagt Sabine Koch, Steuerberaterin bei der Kanzlei Ecovis in Weilheim.

Auch Selbstnutzer und Mieter können Ausgaben absetzen: Die Steuerschuld kann um 20 Prozent des Arbeitslohns von Handwerkern gemindert werden, maximal um 1200 Euro pro Jahr. Pro Jahr können demnach Arbeitskosten von 6000 Euro beim Finanzamt eingereicht werden. Die Arbeit des Hausmeisters oder der Putzfrau gelten als haushaltsnahe Dienstleistungen, hier können Rechnungen über 4000 Euro eingereicht und maximal 800 Euro Steuern gespart werden. Auch Mieter können dies geltend machen – entweder, wenn sie die Putzfrau selbst zahlen oder wenn ihr Lohn in der Betriebskostenabrechnung des Vermieters separat ausgewiesen wird.

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