Die Banken, deren Kunden Hypothekendarlehen vorzeitig kündigen, haben eigentlich sämtliche Vorteile auf ihrer Seite. Sie erhalten ihren Mindestgewinn, den sie bis zum Ende der Vertragslaufzeit eingefahren hätten, schon Jahre früher auf einen Schlag. Gleichzeitig sind sie das Risiko los, dass der Kredit nicht mehr bedient wird, was ihre nötige Risikovorsorge schmälert.
Dennoch versuchen offenbar einige Banken, das Maximum herauszuholen. So sind der Verbraucherzentrale in jüngster Zeit zum Beispiel Verträge der ING-Diba, einem beliebten und ansonsten verbraucherfreundlichen Immobilienfinanzierer, negativ aufgefallen. In neueren Verträgen sind Sonderrechte wie die Wahl eines höheren Tilgungssatzes während der Laufzeit oder Sondertilgungen an die Bedingung geknüpft, dass der Vertrag ungekündigt bleibt. Wer es dennoch tut, kann die Vorfälligkeitsentschädigung somit nicht mehr durch Unterstellung maximaler Sondertilgungen und des höchstmöglichen Tilgungssatzes mindern. Ähnliche Formulierungen fanden die Verbraucherschützer auch in den Verträgen einiger kleinerer Sparkassen und Genossenschaftsbanken, wonach das Sondertilgungsrecht bei vorzeitiger Kündigung erlischt.
Vorfälligkeitsentschädigung umgehen
Im Gegenzug gibt es vereinzelt auch Kreditverträge – meist im Rahmen von Sonderaktionen der Geldhäuser -, die jederzeit voll tilgungsfähig sind. In der Regel lassen sich Banken diesen besonderen Kundenservice jedoch mit einem Aufschlag auf den Vertragszins versüßen. Der Online-Vermittler von Baufinanzierungen baufi24.de geht davon aus, dass für diese Kreditvariante ein Zinsaufschlag von 0,2 bis 0,3 Prozentpunkten verlangt wird. Dadurch zahlt der Kreditnehmer aber auch tausende Euro mehr an Hypothekenzinsen, als es bei einem herkömmlichen Vertrag der Fall wäre. Bei einem Darlehen über 100.000 Euro mit einer Laufzeit von zehn Jahren fallen bei einer Erhöhung um 0,3 Prozent so knapp 3000 Euro zusätzlicher Zinszahlungen an. „Die Rechnung geht nur auf, wenn sich die Zinsen zum Zeitpunkt des Ausstiegs auf ähnlich niedrigem Niveau bewegen wie heute“, sagt Stephan Scharfenorth, Chef von baufi24.de. Die Extraportion Flexibilität ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Kreditkunde damit rechnet, dass in einigen Jahren etwa ein berufsbedingter Wechsel des Wohnorts erforderlich ist, oder weil er in absehbarer Zeit mit einem größeren Geldbetrag rechnet, zum Beispiel durch eine Erbschaft, mit der er den Kredit ablösen kann.
Alternativ zum Zinsaufschlag für die Tilgungsoption bieten einige Kreditgeber eine Begrenzung der Vorfälligkeitsentschädigung auf einen bestimmten Prozentsatz. „Es fallen dann beispielsweise maximal 2,5 oder drei Prozent der Kreditsumme bei einem Ausstieg für den Kunden an – also deutlich weniger als die 20 Prozent, die Banken zurzeit üblicherweise verlangen“, sagt Scharfenorth. Ihm zufolge bieten andere Anbieter auch Härtefallregelungen für den Fall eines berufsbedingen Umzugs, längerer Krankheit oder Pflegebedürftigkeit an. In diesen Fällen dürfen die Kreditnehmer dann entschädigungsfrei aus dem Darlehensvertrag. Wer also jetzt oder in Zukunft eine Immobilie finanzieren will, sollte sich die verschiedenen Angebote genau ansehen und hart verhandeln. Zumindest variable Tilgungssätze sowie abschlagsfreie Sondertilgungen bis zu fünf Prozent der Kreditsumme gehören schon länger zum guten Ton kundenfreundlicher Banken. Darüber hinaus gibt es zudem immer noch Verhandlungsspielraum.