Krötenwanderung

Wer haftet für Schimmel im Neubau?

Anke Henrich
Anke Henrich Freie Autorin, Mittelstands-Expertin

Die Hälfte aller Häuser leidet unter Schimmelsporen. Einst galten die als Altbauproblem, jetzt treten sie jedoch auch vermehrt in Neubauten auf. Wer haftet bei Schäden?

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Neubau Quelle: dpa/dpaweb

Der Feind ist winzig, aber durchsetzungsfähig: Schimmelsporen ruinieren die Gesundheit nicht nur bei Allergikern. Einst als Altbauproblem abgetan, macht sich die schwarze Plage zunehmend in gerade erst fertig gestellten Neubauten breit. Das liege vor allem daran, dass am Bau im Winter nicht mehr wie früher pausiert, sondern munter weitergearbeitet werde, glaubt der Verband privater Bauherren. Zudem würden die Baustellen gerade in Anbetracht des Wetters nicht ausreichend betreut. Aber auch die anderen Beteiligten als die Bauunternehmer machen Zeitdruck: Schlüsselfertiganbieter müssen Zeitpläne erfüllen, Bauherren drängen beim Architekten auf schnellen Einzug und neue Baustoffe geben sich kälteresistent bis plus fünf Grad.

Doch zum einen wird es nachts oft kälter und so entstehen Schäden am Material. Zum anderen bildet sich viel Feuchtigkeit im Haus, wenn Estrich aufgebracht oder Innenwände verputzt werden. Wenn dann nicht gelüftet und geheizt wird – und das Dachgeschoss auch noch offen steht - , läuft sich der Schimmel schon mal warm.
Ziehen die Sporen später ihre Spuren, streiten sich Bauherr und Bauunternehmer, wer für die Schadenbewältigung zahlen muss.

Haftungsausschluss für Mängel

Fakt ist: Der Bauunternehmer muss ein mängelfreies Haus erstellen und wenn bei der Bauabnahme bereits zu viel Feuchte im Bau ist und sich so Schimmel bilden kann, muss der Käufer den Mangel nicht akzeptieren. So sieht es der Bauherren-Verband und geht deshalb davon aus, dass Verträge von Schlüsselfertiganbietern, die den privaten Bauherrn im „Kleingedruckten" verpflichten, selbst für die Trocknung des Baus zu sorgen, als allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam seien. Solche Klauseln liefen auf einen Haftungsausschluss für Mängel hinaus.
Wer sich aber verpflichtet habe, ein komplettes Haus schlüsselfertig zu bauen – also ohne größere Eigenleistungen des Kunden - , der sei auch für Trocknung der Baustelle verantwortlich.

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