Ein zuteilungsreifer Vertrag war früher der Startschuss für den Bau eines Eigenheims. Früher waren auch die Zinsen auf Bauspardarlehen geringer als die auf Baugeld von der Bank. Das ist heute umgekehrt. Dafür sind die Zinsen auf Bausparguthaben heute wesentlich höher als auf andere Spareinlagen. Dies ist eine Folge der von der EZB eingeleiteten Niedrigzinsphase, auf die die Bausparkassen keinen Einfluss haben.
So funktioniert Bausparen
Bausparer sammeln zunächst ihr Guthaben an. Bei Verträgen, die für eine spätere Finanzierung gedacht sind, ist die Verzinsung nicht so wichtig und auch häufig schlechter als bei den besten Banksparplänen. Die Sparphase läuft mindestens so lange, bis der Kunde das Mindestguthaben erreicht hat.
Wenn der Bausparer das vereinbarte Mindestguthaben angespart, die abhängige Bewertungszahl erreicht und die Mindestwartezeiten eingehalten hat, ist der Vertrag zuteilungsreif. Dann kann der Kunde die Bausparsumme (Sparguthaben plus Bauspardarlehen) für die Finanzierung nutzen.
Der Kunde zahlt für den Kredit einen bei Vertragsschluss bereits vereinbarten Zinssatz. Die monatliche Rückzahlung des Darlehens wird auch Tilgungsrate genannt und fast immer in Promille der Bausparsumme aus gewiesen. Es ist schon bei Vertragsabschluss daher auf eine angemessene Ratenhöhe zu achten.
Allerdings haben sie mit ihren in den 1990er-Jahren eingeführten so genannten Renditeverträgen die hohen Differenzen zu den aktuellen Sparzinsen selbst verursacht. Mit diesen Verträgen belohnten sie den Darlehensverzicht. Zwei bis drei Prozent Guthabenzins und bei Darlehensverzicht zusätzlich ein Bonuszins in ähnlicher Höhe rückwirkend plus Erlass der Abschlussgebühr waren typische Konditionen dieser Renditeverträge. In der aktuellen Niedrigzinsphase ergibt das für Sparer traumhaft hohe Guthabenzinsen – nahezu risikolos dank Einlagensicherung. Umgekehrt sind Bauspardarlehen viel teuer als Baugeld von der Bank und deshalb kaum gefragt.
Bei ihren Kündigungen berufen sich die Kassen auf Paragraf 489 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Darin ist geregelt, dass ein Kreditvertrag nach zehn Jahren gekündigt werden darf. Die Bausparkassen legen den Paragraphen so aus, dass die Bausparguthaben Darlehen sind, die sie von ihren Kunden erhalten. Wenn der Kunde ein Bauspardarlehen in Anspruch nimmt, dann zahlt die Kasse nicht nur das Darlehen, sondern auch das Guthaben aus. Verweigert der Kunde das Bauspardarlehen, so wollen doch die Bausparkassen wenigstens den Kredit, den sie aus ihrer Sicht bei Kunden aufgenommen haben, zurückzahlen.
Eine Sicht, der Verbraucherschützer widersprechen. Für sie kann ein Guthaben nicht zum Darlehen werden. Einig ist man sich – wenn von Seiten der Verbraucherzentralen auch zähneknirschend – dass die Kassen Verträge kündigen können, sofern das Guthaben des Kunden die volle Bausparsumme erreicht hat. Denn: Wenn die Differenz zwischen Guthaben und Bausparsumme null ist, kann kein Darlehen ausgezahlt werden. Auch ohne Zahlungen wächst das Guthaben durch die jährlichen Zinsgutschriften. Manche Bausparer unterbrechen ihre Zahlungen, damit das Guthaben möglichst spät die Bausparsumme erreicht. Die Taktik geht nicht immer auf. Einige Kassen drohen mit Kündigung, wenn die vertraglich vereinbarten Regelsparraten nicht gezahlt werden.