
Am Dienstag kommt für eine Viertelmillion Bausparkassen-Kunden die Stunde der Wahrheit. Dann entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) darüber, ob Bauparkassen Kunden rauswerfen dürfen, die die Annahme eines vor zehn Jahren angebotenen Darlehens immer noch verweigern und stattdessen lieber weitersparen. „Wenn das Urteil zu Gunsten der Bausparkunden ausgeht, hat das eine große Breitenwirkung“, sagt Wolf Freiherr von Buttlar, dessen Kanzlei viele Betroffene vertritt.
Vor drei Jahren begannen die Kassen damit, seit zehn Jahren und länger zuteilungsreife Bausparverträge zu kündigen. Als die Verträge abgeschlossen wurden, war eine Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) noch nicht absehbar. Manche Verträge sind älter als die EZB. Für die auf diese Verträge eingezahlten Guthaben müssen die Kassen hohe Zinsen zahlen – überwiegend mehr als sie selbst einnehmen, wenn sie heute Darlehen vergeben. Das torpediert ihr Geschäftsmodell.
Zuteilungsreif heißt, dass der Kunde Anspruch auf ein Bauspardarlehen hat. Dazu muss er die Mindestsparsumme und eine Bewertungsziffer erreicht haben. Die Mindestsparsumme wird bei Vertragsbeginn festgelegt und beträgt typischerweise 40 oder 50 Prozent. Die für die Zuteilung nötige Mindestbewertungsziffer variiert ein wenig, weil sie von den Sparleistungen aller Kunden abhängt.
Für den Einzelnen gilt: Je schneller er spart, desto eher erreicht er die Mindestbewertungsziffer. Bei den klassischen Verträgen mit 40 Prozent Mindestsparsumme wurden die monatlichen Sparraten in etwa so gewählt, dass die Verträge nach ungefähr sieben Jahren zuteilungsreif waren.
Wie viele Kunden die Kassen mit ihrer Kündigungswelle bereits rausgedrängt haben und wie hoch die daraufhin ausgezahlten Sparsummen sind, sagen die Bausparkassen nicht. Doch wenn die in der Branche kursierende Zahl von 260.000 Verträgen stimmt, dürfte es sich um einen dreistelligen Millionenbetrag handeln. Denn bereits das sehr niedrig gegriffene durchschnittliche Guthaben der gekündigten Verträge von 5000 Euro ergäbe branchenweit 130 Millionen Euro Spargelder. Wie viel auch immer: Anhand der alten Tarife lässt sich ablesen, dass Zinsen zwischen zwei und fünf Prozent auf die Guthaben der Altverträge zu zahlen sind.
Phasen der Bauzinsentwicklung von 1980 bis heute
Im Juni 1980 lagen die Zinsen für Immobilienkredite bei rund 9,5 Prozent, so dass eine Finanzierung über 200.000 Euro mit zehnjähriger Zinsbindung, einem Beleihungsauslauf von 60 Prozent und einer Tilgung von einem Prozent monatlich umgerechnet 1.750 Euro kostete. Die Belastung für ein solches Darlehen summierte sich damit binnen zehn Jahren auf rund 178.000 Euro.
Quelle: Interhyp Gruppe
Die Zeit der Wiedervereinigung war aus Kreditsicht alles andere als ein preiswertes Vergnügen. Mitte der Achtziger waren die Zinsen zwar auf rund 7,5 Prozent gefallen, Anfang der Neunziger verlangten die Banken für ein Immobiliendarlehen jedoch wieder neun Prozent und mehr. Pro Monat mussten Darlehensnehmer dementsprechend erneut rund 1.700 Euro für den besagten 200.000-Euro-Kredit aufbringen.
Zur Jahrtausendwende sind die Zinsen für Immobilienkredite und Kredite überhaupt Achterbahn gefahren. Die Internetblase hatte die Konditionen binnen kurzer Zeit extrem steigen lassen. Konnten Kreditnehmer Ende der neunziger Jahre bereits zu vier Prozent finanzieren, hatte der Aktienboom die Kreditzinsen Anfang 2000 wieder auf über sechs Prozent getrieben. Im Vergleich zu den vorangegangen Jahren waren Darlehen dennoch billig wie nie zuvor. Unser 200.000-Euro-Kredit konnte im Juni 2000 daher bereits mit einer Monatsrate von rund 1.200 Euro bedient werden. Die Kosten dafür lagen auf zehn Jahre gerechnet bei 113.000 Euro.
Die Bankenkrise und die weltweite Erlahmung der Konjunktur haben die Konditionen weiter sinken lassen. Die Zinsen bewegten sich im Juni 2010 bei rund 3,6 Prozent. Im Vergleich zu 2000 halbierte sich die Monatsrate für den beispielhaften 200.000-Euro-Kredit damit fast auf rund 770 Euro. Die Kosten über zehn Jahre hinweg beliefen sich 2010 auf nur noch rund 68.000 Euro.
Während Sparer unter der aktuellen Niedrigzinsphase leiden, dürfen sich Immobilienkäufer über beste Finanzierungsbedingungen freuen. Die Zinsen für das bekannte Immobiliendarlehen über 200.000 Euro mit der Laufzeit von 10 Jahren und einer 60-prozentigen Beleihung liegen im Juni 2014 bei rund 2,2 Prozent. Die monatliche Kreditrate kostet derzeit mit 533 Euro weniger als ein Drittel der Rate vom Juni 1980 – als rund 1.750 Euro für dasselbe Darlehen fällig waren. Und während Kreditnehmer in den achtziger Jahren allein fast die komplette Kreditsumme als Kosten kalkulieren mussten, müssen Häuslebauer heute nur noch knapp 42.000 Euro binnen zehn Jahren zahlen.
Gericht kann Chance auf hohe Zinsen erhalten
Stellt sich der BGH auf die Seite der Bausparer, können die Kassen in Zukunft Verträge, die zehn Jahre zuteilungsreif sind, nicht mehr kündigen. Nicht nur das: Diejenigen, denen bereits aus diesem Grund gekündigt wurde, können die Fortsetzung ihrer Verträge verlangen. Dies gelte, wenn der Kündigung widersprochen wurde, erläutert von Buttlar.
Nils Nauhauser von der Verbraucherzentrale Stuttgart ist vorsichtig. Er befürchtet, dass auch das von Gerichten geklärt werden muss. Eine Klage gegen die auszahlende Kasse sei jedenfalls nicht Voraussetzung, um sein Geld zurückzufordern, glaubt von Buttlar. In der Praxis zahlten die Kassen vielfach die Guthaben aus zuteilungsreifen Verträgen trotz Widerspruchs per Scheck oder Überweisung zurück.