Mieten Streit um den Mietspiegel

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1,28 Euro weniger Miete pro Quadratmeter

Um seine Behauptungen zu stützen, hat der Immobilienverband beim Center for Real Estate Studies (CRES) der Steinbeis Hochschule Berlin extra eine Studie in Auftrag gegeben. In seinen Berechnungen kommt Autor Marco Wölfle zu dem Ergebnis, dass Vermieter in einem positiven Marktumfeld selbst bei konservativen Rechnungen rund 0,65 Euro Miete je Quadratmeter und Monat verlören. Während Wölfle die Berechnung auf der Basis von vier Jahren Bezugsdauer auch positiv bewertet, da mögliche Schwankungen in den einzelnen Jahren ausgeglichen werden können, kritisiert er, der Mietspiegel sei keine "Abbildung aktueller ortsüblicher Vergleichsmieten", wenn zehnjährige Verträge mit eingerechnet würden. Wölfles Berechnungen zufolge wären einem Vermieter, der in Berlin eine 70 Quadratmeter große 3-Zimmer-Neubauwohnung vermietet, bei der zehnjährigen Regelung pro Monat rund 1,28 Euro je Quadratmeter an Miete entgangen.

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Schon länger kursieren Vorschläge für eine Neuregelung des Mietspiegels. Oliver Lerbs und Steffen Sebastian vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) beispielsweise fordern, die zeitlichen Unterschiede beim Abschluss des jeweiligen Mietverhältnisses sollten als Faktor in die Berechnung mit einfließen. Nur dann wäre auch ein längerer Bezugszeitraum möglich.

Wie hoch ist war die Vormiete?

Der Deutsche Mieterbund befürwortet grundsätzlich die geplanten Reformen des Mietspiegels. Vor allem plädiert die Mietervertretung aber für eine "Offenlegung der Vormiete" bei Abschluss eines neuen Mietvertrags. Ohne das, so die Argumentation, sei für den Mieter überhaupt nicht nachvollziehbar, ob sich der Vermieter an den geltenden Mietspiegel und damit auch an die Mietpreisbremse halte. Denn bisher scheint die Mietpreisbremse kaum zu wirken, zumal es keine verbindlichen Strafen für Vermieter gibt, die sich nicht an die Bremse halten.

Ein Mieter müsste seinen neuen Vermieter also zunächst rügen und die Offenlegung der Vormiete fordern. Weigert sich der Vermieter, geht die Auseinandersetzung im Zweifel vor Gericht weiter. Soweit dürfte es aber in den wenigsten Fällen kommen, die meisten Mieter dürften froh sein, endlich eine neue Wohnung gefunden zu haben, da möchte man den neuen Vermieter nicht gleich juristisch verfolgen.

Entsprechend bleibt abzuwarten, ob die Bedenken des IVD vor dem "Mietmanipulationsgesetz" am Ende eintreten werden. Wer in München monatelang nach einer Wohnung gesucht und zahllose Besichtigungen hinter sich hat, wird dem Mietspiegel möglicherweise weniger Beachtung schenken.

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