Mieten Berlin kauft 670 Wohnungen in Karl-Marx-Straße

Anstatt an die Deutsche Wohnen, gehen Hunderte Wohnungen auf der ehemaligen DDR-Prachtstraße an die Stadt Berlin – ein großer Schritt.

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Die Stadt Berlin will wieder mehr Kontrolle über den Wohnungsmarkt mit seinen massiv gestiegenen Mieten bekommen. Quelle: dpa

Berlin Der Konflikt um die Wohnungen in der Berliner Karl-Marx-Allee galt als Symbol für die Mietmisere in deutschen Großstädten. Jetzt kauft das Land Berlin die rund 670 Wohnungen in der ehemaligen DDR-Prachtstraße von einem privaten Eigentümer, um wieder mehr Kontrolle über den Wohnungsmarkt mit seinen massiv gestiegenen Mieten zu bekommen. Wie die Senatskanzlei am Montag mitteilte, werden sie von der kommunalen Gesellschaft Gewobag übernommen.

Ursprünglich wollte die Firma Predac als bisheriger Eigentümer die Wohnungen an den Konzern Deutsche Wohnen veräußern, der in Berlin bereits 112.000 Einheiten besitzt. Dies hatte Ende vergangenen Jahres Proteste bei den Mietern ausgelöst, weil sie starke Mieterhöhungen fürchteten.

In einer spektakulären Aktion versuchte das Land daraufhin, der Deutsche Wohnen die in den 90er Jahren privatisierten Wohnungen in der einstigen Prachtmeile wegzuschnappen. Der Senat entwickelte dazu zunächst ein kompliziertes Modell, um die Mieter bei der Ausübung eines Rückkaufrechtes zu unterstützen. Die Idee: Die Mieter kaufen ihre Wohnungen und reichen sie direkt an die Gewobag weiter. In den drei Gebäuden zogen bis zu 46 Prozent der Haushalte dabei mit.

Parallel dazu versuchte das Land weiterhin, alle Wohnungen möglichst komplett in kommunalen Besitz zurückzuführen. Dazu gab es zum einen juristische Auseinandersetzungen vor Gericht, zum anderen auch hinter den Kulissen Gespräche mit Predac und Deutscher Wohnen. Dies führte nun zum Erfolg. „Ich möchte, dass die Berlinerinnen und Berliner sich das Wohnen in der Stadt auch weiterhin leisten können“, begründete der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) den Schritt.

Mehr: Das Landgericht Berlin hat einen Doppelvertrag, also einen Nachtrag zum Mietvertrag, für unzulässig erklärt. Die Richter sehen darin einen Versuch, die Mietpreisbremse zu umgehen.

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