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Mieter, Käufer, Sanierer Mieterstreit - Tauziehen im Treppenhaus

Mieter gegen Vermieter, Nachbar gegen Nachbar, Käufer gegen Makler und alle gegen den Fiskus: Wenn Preise und Mieten anziehen, wenn viel verkauft und saniert wird, dann steigt die Zahl der Konflikte. Wer streitet, sollte aber seine Rechte kennen – und die Tricks der Gegenseite.

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Aufmacherbild Terror im Treppenhaus Quelle: dpa, Montage

Rein geht es nur über die Ausfahrt des Parkhauses. Die Vordereingänge des Hochhauses an der Düsseldorfer Emanuel-Leutze-Straße sind mit Gitterzäunen abgesperrt. Drinnen ist von dem heftigen Regen nichts zu hören, stattdessen dröhnen Presslufthämmer. In den ersten fünf Etagen wird der Betonboden aufgestemmt. Unter dem Bodenbelag hat sich Schimmel durch die Isolierung gefressen. Bauarbeiter laufen durch die Flure. Einer von ihnen freut sich über den Regen: „Ist gut gegen den Staub.“ Wie Mehltau hat sich der Schmutz im Hochhaus verteilt. Aufwärts geht es mit dem Aufzug in den 15. Stock. Im Flur verdecken an die Wände geschraubte Gipsplatten Löcher von früheren Sanierungsversuchen. Balkonfronten werden abgeschnitten, asbestverseuchte Versorgungsleitungen entfernt, feuchte Wände aufgestemmt.

Wann Sie ihre Miete kürzen dürfen
Heizung kaputtVäterchen Frost ist da, die Temperaturen in Deutschland sind eisig. Fällt jetzt die Heizung aus, ist das nicht nur unangenehm, Folgen wie Erkältung oder Grippe sind vorprogrammiert. Ist die Heizung also kaputt und der Vermieter weigert sich, sie schnellstmöglich zu reparieren, darf die Miete gemindert werden. Die Höhe ist dabei abhängig von der jeweiligen Wetterlage – während bei frühlingshaften Temperaturen von 15 bis 18 Grad eine Minderung um 30 Prozent angemessen ist, kann bei einem Ausfall im tiefsten Winter schon mal um 100 Prozent gekürzt werden. Grundsätzlich sollte die Heizung in der Lage sein, zwischen sechs Uhr morgens und 23 Uhr abends mindestens 20 bis 22 Grad zu erreichen. Quelle: dpa
Defekte EinrichtungSind beim Einzug Einrichtungsgegenstände kaputt, muss der Vermieter den Mangel beheben. Das gilt für den kaputten Toilettenkasten genau wie für den nicht funktionierenden Rollladen. Beseitigt der Vermieter Schäden an diesen mitgemieteten Gegenständen nicht, sind Mietkürzungen möglich. Ist beispielsweise die Lüftung eines innen liegenden Badezimmers defekt, ist beispielsweise eine Kürzung von fünf Prozent gerechtfertigt, urteilte das Amtsgericht Köln.    Quelle: dpa
WarmwasserMit dem Warmwasser verhält es sich ähnlich wie mit der Heizung: Fällt die Gasversorgung zwischen Oktober und Dezember aus, so dass es kein warmes Wasser gibt, die Heizung nicht funktioniert und auch nicht gekocht werden kann, ist eine Mietminderung von 100 Prozent gerechtfertigt, urteilte das Landgericht Berlin. Fällt allein die Warmwasserbereitung aus, darf die Miete laut Amtsgericht München um 15 Prozent gemindert werden. Quelle: dpa/dpaweb
SchimmelDas Problem kennen viele Mieter in Deutschland: Weil die Räume feucht sind, bildet sich Schimmel an den Wänden. Da dies Gesundheitsgefahren birgt, winken Mietern erhebliche Mietkürzungen, wenn der Pilz sich ausbreitet. Wer beispielsweise Schimmel in Wohn- und Schlafzimmer sowie Küche und Toilette hat, darf die Miete laut einem Urteil vom Landgericht München um 15 Prozent kürzen. Quelle: Fotolia
Bordell in der NachbarwohnungNeben den Klassikern gibt es auch Mietmängel der besonderen Art. Wird in der Nachbarwohnung ein Bordell betrieben, ist das ein anerkannter Mietmangel. Wenn die Freier die gleiche Eingangstür wie die Mieter benutzen, locken zehn Prozent Mietminderung, belästigen sie die Mieter sind es sogar 30 Prozent. Quelle: dpa/dpaweb
MüllFehlt die Mülltonne und die Bewohner des Hauses ersticken im Abfall, darf die Miete um zehn Prozent gekürzt werden. Das hat das Amtsgericht Lichtenfels entschieden. Quelle: dpa
RattenHaustiere im Hinterhof sind eigentlich etwas Schönes. Nicht, wenn es sich um Ratten handelt. Wie das Amtsgericht Aachen urteilte rechtfertigt die Anwesenheit der Nager eine Kürzung der Nettomiete um zehn Prozent. Quelle: dpa

Und dennoch: Hier leben Menschen. Christine Sturm etwa. Die 51-Jährige hatte bereits beim alten Eigentümer vor Gericht eine Mietminderung von 35 Prozent wegen Baulärm, defekter Lüftung und Schimmelstaub durchgesetzt. Im vergangenen Jahr wechselte der Besitzer, der die Sanierung weiter vorantrieb. Der neue Vermieter wollte sich nicht auf eine Mietminderung von 35 Prozent einlassen. Beide Parteien konnten sich nicht auf eine neue Regelung einigen. „Im Dezember erfuhren wir als Mieter, dass das Trinkwasser mit Bakterien belastet ist“, sagt Sturm. Deswegen zahlt sie seit Januar nur noch 50 Prozent der Miete. Prompt kündigte der neue Eigentümer ihr im März – fristlos.

Darüber streiten Mieter und Vermieter vor Gericht

Explosive Gemengelage

In den über Jahrzehnte in einem Dornröschenschlaf versunkenen deutschen Immobilienmarkt ist kräftig Bewegung gekommen: Der Run auf Sachwerte zieht Investoren an, die Geld in Sicherheit bringen oder lukrative Geschäfte machen wollen. Wohnungen und ganze Siedlungen wechseln den Besitzer, in den Großstädten wird renoviert und ausgebaut, was das Zeug hält. Allein von Januar bis März wurden in Deutschland Immobilien im Wert von 49 Milliarden Euro umgesetzt, gut sechs Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Insbesondere private Käufer schlagen zu. In Berlin etwa wurden im vergangenen Jahr 13 Prozent mehr Eigentumswohnungen verkauft.

Bundesweit verteuerte sich Wohneigentum laut Verband der deutschen Pfandbriefbanken im ersten Quartal dieses Jahres um 3,4 Prozent. Besonders stark ziehen die Preise in Ballungsräumen an. In München verteuerten sich Eigentumswohnungen 2012 im Schnitt um 14 Prozent. Auch die Mieten steigen: Das Beratungsinstitut Empirica ermittelte im Bundesdurchschnitt ein Mietpreisplus von 4,3 Prozent, allein im ersten Quartal.

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