Mieterbund Die Mietpreisbremse greift nicht

Seit mehr als einem Jahr gilt die Mietpreisbremse in Deutschland. Für den Deutschen Mieterbund hat sie bislang nicht die gewünschte Wirkung gehabt, die Schlupflöcher seien zu groß. Er fordert eine Korrektur des Gesetzes.

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Der Deutsche Mieterbund kritisiert die Mietpreisbremse. Quelle: dpa

Berlin Ein Jahr nach der Einführung der Mietpreisbremse hat der Deutsche Mieterbund (DMB) eine negative Bilanz gezogen. „Offensichtlich werden die gesetzlichen Regelungen von vielen Vermietern ignoriert“, erklärte DMB-Direktor Lukas Siebenkotten am Montag in Berlin.

Eine nicht repräsentative Erhebung für Berlin, Hamburg, München und Frankfurt am Main habe ergeben, dass zwei Drittel bis rund 95 Prozent aller Angebote für eine Wiedervermietung die Mietpreisbremse überschritten hätten. Diese sieht vor, dass der Mietzins die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent überschreiten darf. Allerdings gibt es Ausnahmen: Wenn der Vormieter bereits mehr bezahlt hat, muss die Miete bei der Neuvermietung nicht abgesenkt werden. Erstmals vermietete Wohnungen sind ganz davon ausgenommen.

Der Mieterbund fordert daher Korrekturen am Gesetz, mit dem die Mietpreisbremse zum 1. Juni 2015 eingeführt worden war. Sie gilt nur dort, wo sie von den Ländern für bestimmte Ballungsgebiete mit angespannten Wohnungsmärkten verhängt wurde, um den Mietpreisanstieg beim Wohnungswechsel zu deckeln.

Aus Sicht des DMB sollte die Mietpreisbremse bundesweit gelten. Ausnahmen wie etwa die Höhe der Vormiete sollten ganz gestrichen werden. Zumindest aber müssten Vermieter verpflichtet werden, nachprüfbare Angaben zur Vormiete oder auch zu den Kosten früherer Modernisierungen zu machen, wenn sie damit eine Abweichung von der Mietpreisbremse begründeten.

In die Untersuchung waren laut DMB die Angebotsmieten eines Internetportals eingeflossen. Auf anderem Weg vermietete Wohnungen seien daher nicht berücksichtigt worden.

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