Mietpreise stark gestiegen Neue Mieter zahlen deutlich drauf

Mieten stark gestiegen: Neue Mieter zahlen deutlich drauf Quelle: dpa

Seit 2015 sind Nettokaltmieten je Quadratmeter in Deutschland stark gestiegen. 30 Prozent Mietbelastung ist in den Großstädten eher die Regel als die Ausnahme – wenn die Wohnung nach 2015 angemietet wurde.

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Wer seit 2015 in Deutschland eine neue Mietwohnung bezogen hat, zahlt vermutlich mehr als seine Vormieter. Das zeigen die Ergebnisse der Mikrozensus-Zusatzerhebung zur Wohnsituation. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, mussten private Haushalte nach eigenen Angaben bundesweit im Schnitt 7,70 Euro Nettokaltmiete pro Quadratmeter für eine 2015 oder später angemietete Wohnung ausgeben. Damit liegen die Mietkosten um 12 Prozent über der durchschnittlichen Nettokaltmiete in Deutschland (6,90 Euro).

Vor allem Mieten und Mietbelastung in den Metropolen sind laut dem Statistischen Bundesamt derzeit besonders hoch. In den sieben größten Metropolen Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf zahlen die seit 2015 eingezogenen Mieter im Schnitt ein Fünftel mehr als Personen mit Mietverträgen älteren Datums – das entspricht einer durchschnittlichen Nettokaltmiete je Quadratmeter von 10,80 Euro. Zum Vergleich: Der allgemeine Durchschnitt (aller in den Städten angemieteten Wohnungen) liegt bei 8,90 Euro.

Weit über dem jeweiligen Landesdurchschnitt liegen die Nettokaltmieten für Neuanmietungen ab dem Einzugsjahr 2015 und später in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg. Am größten war der Unterschied jedoch in Berlin. So lag in Berlin 2018 die durchschnittliche Nettokaltmiete für 2015 und danach angemietete Wohnungen bei 9,10 Euro pro Quadratmeter und damit um fast ein Viertel höher als der Berliner Mietendurchschnitt insgesamt (7,40 Euro). Die höchsten Nettokaltmieten für solche Neuanmietungen mussten Mieter mit 10,30 Euro in Hamburg entrichten.

„Die höheren Durchschnittsmieten in den Metropolen und größeren Städten tragen dazu bei, dass die betroffenen Mieterhaushalte auch mit überdurchschnittlichen Mietbelastungsquoten zu kämpfen haben“, heißt es vom Statistischen Bundesamt. Die Folge: Der Anteil des Haushaltsnettoeinkommens, den die Haushalte insgesamt für die Bruttokaltmiete aufwendeten, liegt bundesweit bei 27,2 Prozent, in den Großstädten bei 29,5 Prozent. Mieter, die nach 2015 ihre Wohnung anmieteten, haben durch die gestiegenen Mieten eine entsprechend höhere Mietbelastungsquote: Bundesweit liegt sie bereits bei 28,6, in den Metropolen sogar bei 30 Prozent.

Hohe Mietbelastungsquoten scheinen eher ein Problem der westdeutschen Bundesländer zu sein. In Sachsen und Thüringen hingegen ist die durchschnittliche Mietbelastung mit 23 Prozent relativ gering geblieben.

Erst im August hatte das Bundesinnenministerium nach einer Kleinen Anfrage der Linksfraktion im Bundestag Zahlen herausgegeben, wie viel die Deutschen fürs Wohnen ausgeben. Demnach gab bereits 2017 fast jeder Siebte in Deutschland mehr als 40 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens für Wohnkosten aus. Das gilt dem Ministerium zufolge für 14,5 Prozent der Einwohner in Deutschland. Gegenüber 2010 habe sich dieser Anteil allerdings kaum verändert, so das Ministerium. Allgemein gelten maximal 30 Prozent als vertretbar.

Rund ein Jahr nach dem großen Wohngipfel im Kanzleramt hat sich zwar manches getan für Mieter – aber die Grundprobleme sind geblieben. Eine neue Regelung des Bundeskabinetts soll sich sowohl positiv auf Mieterhöhungen, als auch auf die Miete in neuen Verträgen auswirken: Es geht um die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Bisher werden dafür die Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten vier Jahre genutzt, künftig sollen Mieten aus sechs Jahren einfließen. Damit sinkt die Vergleichsmiete tendenziell, denn die Mieten waren vor sechs Jahren noch deutlich niedriger als heute. Je niedriger die Vergleichsmiete ist, desto niedriger dürfen auch Mieterhöhungen und neue Mieten ausfallen. Das Justizministerium rechnet damit, dass Mieter dadurch schon im ersten Jahr 117 Millionen Euro sparen.

Wer in beliebten Wohngegenden mit besonders hohen Mieten wohnt, soll zudem seit diesem Jahr von einer verschärften Mietpreisbremse profitieren. Vermieter müssen demnach künftig offenlegen, was der Vormieter gezahlt hat, damit neue Mieter einfacher erkennen können, ob sie zu viel zahlen. Denn bei neuen Verträgen dürfen die Mieten in der Regel nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, wie sie im Mietspiegel festgelegt ist. Das Justizministerium plant weitere Verschärfungen. Kritiker bezweifeln allerdings weiterhin die Wirksamkeit der Mietpreisbremse.

Mit Material von dpa

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